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Teste dein Wissen zum Thema Gezeichnetes Kapital!

Du bist über das gezeichnete Kapital gestolpert und weißt nicht exakt was darunter zu verstehen ist? In diesem Artikel erhältst du eine Definition und ausführliche Erklärungen zum gezeichneten Kapital in Aktiengesellschaften und GmbH’s.

Falls dir visuelle Erklärungen lieber sind, sieh dir einfach unser Video zum Thema gezeichnetes Kapital an.

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Inhaltsübersicht

Gezeichnetes Kapital Definition

Das gezeichnete Kapital ist das Haftkapital einer Kapitalgesellschaft (§ 272 I HGB). Auf dieses Kapital der Unternehmung beschränkt sich die Haftung von Gesellschaftern oder Anteilseignern. Demnach haften sie nicht mit ihrem Privatvermögen. Die Einlagen dienen Gläubigern als Sicherheit im Falle einer Insolvenz. Das gezeichnete Kapital entsteht bei der Unternehmensgründung und kann nur durch Kapitalerhöhungen erhöht werden. Jede Form von Kapitalgesellschaften hat dabei eine eigene Bezeichnung für das Haftkapital. Bei Aktiengesellschaften heißt es Grundkapital (§ 152 I AktG), bei GmbH’s Stammkapital (§ 42 I GmbHG) und bei eingetragen Genossenschaften Geschäftsguthaben (§ 337 Abs. 1 HGB). Wie die Namen so unterscheiden sich auch die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Unternehmensformen.

Unternehmensform

Wie bereits erwähnt, gelten verschiedene Vorschriften für die Rechtsformen von Kapitalgesellschaften und die Bezeichnungen für das gezeichnete Kapital unterscheiden sich. Die Unterschiede liegen dabei im Mindestbetrag, in der Bilanzierung und der Kapitalerhöhung. Im Folgenden werden die Unterschiede von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung erklärt. Auf die Erhöhung des gezeichneten Kapitals wird gesondert im nächsten Absatz eingegangen.

GmbH: Stammkapital

Im Fall einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung spricht man üblicherweise von Stammkapital anstelle des gezeichnetem Kapitals. Die Mindesthöhe liegt für diese Unternehmensform bei 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Die tatsächliche Höhe wird im Gesellschaftsvertrag der GmbH festgelegt (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG). Zur Eintragung einer GmbH ins Handelsregister muss mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals nachgewiesen werden. Weitere Voraussetzung ist, dass jeder Gesellschafter mindestens ein Viertel seines Geschäftsanteils eingezahlt hat. Ausgenommen sind Sacheinlagen, die immer sofort vollständig in das Stammkapital eingehen. Verbucht wird das Stammkapital unter dem Bilanzposten „Gezeichnetes Kapital“.

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Entstehung des Stammkapitals

Beispiel: Drei Unternehmer wollen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Die Geschäftsanteile zweier Gründer liegen bei 12.000 € und 10.000 €. Der verbleibende Gesellschafter bringt eine gebrauchte Anlage im Wert von 8.000 € ein. Das Stammkapital liegt bei 30.000 € und damit über dem geforderten Mindestbetrag von 25.000 €. Die einzelnen Gesellschafter haben bisher nur jeweils ihren minimalen Betrag eingebracht. Nehmen die momentan eingezahlten Einlagen die gesetzliche Hürde zur Eintragung ins Handelsregister?

12.000\cdot \frac{1}{4}+ 10.000 \cdot \frac{1}{4}+ 8.000 = 13.500

Mit 13.500 € liegen die momentanen Einlagen knapp über den zur Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister geforderten 12.500 €.

Die ausstehenden Restbeträge werden als Forderungen an die Gesellschafter unter dem Aktiva-Posten „ausstehende Einlagen“ verbucht. Sind Einlagen einmal erbracht, kann das zum Erhalt des Stammkapitals erforderliche Vermögen nicht mehr an Gesellschafter ausgeschüttet werden.

AG: Grundkapital

Das gezeichnete Kapital einer AG heißt Grundkapital. Der hierfür vorgeschriebene Mindestbetrag liegt in Deutschland bei 50.000 € (§ 7 AktG). Das Grundkapital in Aktiengesellschaften ist in Aktien zerlegt, diese werden vom Unternehmen ausgegeben und können von beliebigen Personen gekauft werden. Der Käufer einer Aktie wird zum Anteilseigner und Gesellschafter des Unternehmens. Alle Aktien besitzen bei ihrer Erstausgabe einen Nennwert. Das Grundkapital einer AG kann durch die Multiplikation der Nennwerte mit der Anzahl der Aktien errechnet werden. Bilanziert wird es unter dem Posten gezeichnetes Kapital.

Allgemein berechnet sich das Grundkapital in einer AG folgendermaßen:

Grundkapital = Anzahl\ der\ ausgegebenen\ Aktien\ \cdot \ Nennwert\ der\ Aktien

Gezeichnetes Kapital, AG, GmbH, Grundkapital
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Entstehung des Grundkapitals

Beispiel: Fünf Unternehmer, die eine Aktiengesellschaft gründen, teilen Anteile im Gesamtwert von 2,5 Millionen Euro gleichmäßig untereinander. Der Wert eines einzelnen Anteils, also einer Aktie, beträgt dabei 5 Euro. Auf Grundlage dieser Zahlen kann nun die Anzahl an Aktien jedes einzelnen Gründers berechnet werden.

Anzahl\ der\ ausgegebenen\ Aktien\ pro\ Anteilseigner = \frac{2.500.000}{5\ \cdot \ 5} = 100.000

Jeder Anteilseigner hält nach der Gründung 100.000 Aktien im Gesamtwert von 500.000 Euro. Durch die Übernahme der Aktien und die Leistung der Einlagen wird während der Gründung das Grundkapital gebildet.

Erhöhung des gezeichneten Kapitals

Eine Kapitalgesellschaft kann sich aus unterschiedlichen Gründen für eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals entscheiden. Zu diesen Gründen zählen:

  • Erhöhung der liquiden Mittel
  • Steigerung der Kreditwürdigkeit
  • Planung einer größeren Investition
  • Wunsch nach Wachstum

Es gibt verschiedene Formen der Kapitalerhöhung, die sich je nach Rechtsformen unterscheiden.

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Gründe für die Erhöhung des gezeichneten Kapitals

Kapitalerhöhung GmbH

Bei der Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH kann zwischen effektiven und nominellen Kapitalerhöhungen unterschieden werden. Eine effektive Kapitalerhöhung erfolgt durch Aufnahme neuer Gesellschafter oder durch Einbringung neuer Einlagen durch alte Gesellschafter. Bei der nominellen Kapitalerhöhung werden freie Rücklagen in gezeichnetes Kapital umgebucht. Diese Rücklagen sind Teil des Eigenkapitals und stehen somit den Gesellschaftern praktisch ohnehin zu. Die Erhöhung des Stammkapitals wird den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer bisherigen Anteile zugeteilt.

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Kapitalerhöhung AG

Bei einer AG kann zwischen vier Möglichkeiten der Erhöhung des Grundkapitals unterschieden werden:

  • Ordentliche Kapitalerhöhung: Erfolgt über die Ausgabe neuer Aktien
  • Bedingte Kapitalerhöhung: Begrenzte Ausgabe neuer Aktien über Umtausch- oder Bezugsrecht
  • Genehmigte Kapitalerhöhung: Durch Hauptversammlung genehmigte Ausgabe neuer Aktien, hinsichtlich des Zeitraums und Betrags beschränkt
  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Umwandlung von Gesellschaftsmittel (bspw. Gewinn- oder Kapitalrücklagen)

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