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Teste dein Wissen zum Thema invitatio ad offerendum!

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Welche Bedeutung hat invitatio ad offerendum und was hat sie mit einem verbindlichen Angebot zu tun? Hier und in unserem Video erfährst du alles, was du wissen musst!

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Inhaltsübersicht

Invitatio ad offerendum Definition

In Deutschland werden Kaufverträge durch ein Angebot und die Annahme des Angebots abgeschlossen. Der lateinische Begriff „invitatio ad offerendum“ beschreibt die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Eine Person wird also dazu aufgerufen, ein Angebot abzugeben, zum Beispiel durch Artikel im Schaufenster. Der Wunsch des Verkäufers ist es, dass der Käufer ein Angebot abgibt.

Beispiele für „invitatio ad offerendum“

Es gibt verschiedene Beispiele, die die Anbahnung eines Angebots darstellen:

  • Ausstellungen im Kaufhaus oder Schaufenster
  • Ausgelegte Preisschilder in Autos eines Autohauses
  • Kataloge
  • Werbeanzeigen in Zeitschriften
  • Werbeprospekte
  • Angabe von Telefonnummer beim Teleshopping
  • Ausgestellte Ware im Supermarkt

Was passiert danach?

Erst wenn jemand ein Angebot abgegeben hat und eine andere Person das Angebot angenommen hat, kann ein Vertrag entstehen. Nach der Abgabe eines Angebots kann folgendes passieren:

Angebot wird angenommen → Vertrag wird abgeschlossen

❌ Angebot wird abgelehnt → Vertrag wird nicht abgeschlossen

➡️ Angebot wird in geänderter Form angenommen (§ 150 BGB):

  • Ablehnung des ursprünglichen Angebots
  • Ablehnender macht Gegenangebot
  • Gegenangebot wird angenommen oder abgelehnt 

Rechtsbindungswille

Die invitatio ad offerendum“ ist kein rechtlich bindender Vertrag, sondern nur eine Aufforderung. Es besteht also kein sogenannter Rechtsbindungswille. Ohne einen Rechtsbindungswillen gibt es keine Willenserklärung und es kann kein Vertrag abgeschlossen werden.

Das schützt den Verkäufer. Er kann also ausdrücken, dass er ein Geschäft abschließen möchte, ohne sich direkt zu verpflichten. Wenn jemand ein Angebot macht, muss er den Artikel also nicht zwingend an diese Person verkaufen!

Beispiel: Ein Verkäufer bietet ein Produkt im Internet an. Das stellt keinen bindenden Vertrag dar, sondern nur die Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben und das Produkt in den Warenkorb zu legen.

Sonderfälle invitatio ad offerendum

Bei der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots gibt es ein paar Sonderfälle, die du beachten solltest:

Preisauszeichnungen stimmen nicht mit Preis an Kasse überein

Was passiert, wenn eine Ware im Supermarkt für 5 Euro ausgestellt ist, aber in der Kasse unter 7 Euro gespeichert ist? Der Kunde muss den Kassenpreis (hier: 7 Euro) zahlen!

Wieso? Bei der Ausstellung der Ware im Supermarkt gibt es keinen Rechtsbindungswillen, es ist lediglich ein Angebot für den Kunden, die Ware in seinen Einkaufswagen zu legen. Erst, wenn der Kunde die Ware auf das Kassenband legt, macht er dem Supermarkt ein verbindliches Angebot. Kostet die Ware nun mehr als ausgeschildert war, muss der Supermarkt das Angebot des Kunden (hier: 5 Euro zu zahlen) nicht annehmen, sondern kann ihm ein Gegenangebot (hier: Kaufpreis von 7 Euro) machen. 

Ebay

Grundsätzlich handelt es sich bei Angeboten auf Internetseiten um eine bloße Anforderung an den Kunden, die Ware in seinen Warenkorb zu legen. Bei einem Ebay Angebot, bei dem die Käufer bieten können, handelt es sich jedoch um ein verbindliches Angebot. Das liegt daran, dass der Verkäufer sich seinen Käufer nicht aussuchen darf — er muss die angebotene Ware an den Höchstbietenden verkaufen. Du nennst das offertas ad incertas personas (Angebot an unbestimmte Personen).

Unterschied zu offertas ad incertas personas

Im Gegensatz zur „invitatio ad offerendum“ handelt es sich bei der „offertas ad incertas personas“ nicht um eine unverbindliche Aufforderung, sondern um ein verbindliches Angebot (§ 145 ff. BGB). Die geschieht zum Beispiel durch das Aufstellen von Süßigkeitenautomaten oder Zapfsäulen an der Tankstelle. Dem Verkäufer ist es grundsätzlich egal, wem er seine Ware anbietet — das Angebot gilt gegenüber allen. Durch das Einwerfen von Münzen in den Automaten oder das Benutzen der Zapfsäule wird das Angebot angenommen.

Merke! Bei der invitatio ad offerendum gibt es aufgrund des fehlenden Rechtsbindungswillens keinen verbindlichen Vertrag. Bei der offertas ad incertas personas handelt es sich hingegen schon um ein verbindliches Angebot!

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Kaufvertrag

Du willst wissen, wie genau ein Kaufvertrag entsteht? In diesem Video zeigen wir es dir!

Zum Video: Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?
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