5 Säulen der Sozialversicherung
Du fragst dich, was die 5 Säulen der Sozialversicherung sind und überlegst dir: Welche Sozialversicherungen gibt es? Die Antworten darauf erfährst du in unserem Video und Beitrag.
Inhaltsübersicht
Die 5 Säulen der Sozialversicherung – einfach erklärt
Die 5 Säulen der Sozialversicherung (auch 5 Säulen des Sozialstaates genannt) bilden die Basis für die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland.
Die Zweige der Sozialversicherung in Deutschland umfassen:
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
5 Säulen der Sozialversicherung – Übersicht
Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Die fünf Säulen des Sozialstaates funktionieren dabei über ein Beitragsverfahren. Um dich vor existenzbedrohenden Risiken (z.B. Pflegefall, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit) zu schützen, musst du Beiträge an die Träger der fünf Säulen der sozialen Sicherung leisten. Das sind öffentlich-rechtliche Organisationen, die beim Eintreten des Versicherungsfalles die Kosten dafür tragen.
Bei den meisten Versicherungen (Ausnahme: Unfallversicherung) bezahlst du nur 50 Prozent des Versicherungsbeitrages. Für die Finanzierung der anderen 50 Prozent ist der Arbeitgeber verantwortlich. Bei Rentnern ersetzt die Rentenversicherung den Arbeitgeber.
Für einen besseren Überblick siehst du hier eine Tabelle zur Übersicht über die 5 Säulen der Sozialversicherung:
Merkmal | Krankenversicherung | Unfallversicherung | Rentenversicherung | Pflegeversicherung | Arbeitslosenversicherung |
Träger der Sozialversicherung | Krankenkassen | Berufsgenossenschaft | Gesetzliche Rentenversicherung | Pflegekassen | Bundesagentur für Arbeit |
Beitragszahler |
50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer |
100% Arbeitgeber | 50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer | 50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer | 50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer |
Beitragshöhe | 14,6% (Bruttogehalt) | abhängig von Lohn und Unfallrisiko | 18,6% (Bruttogehalt) |
3,05% (Bruttogehalt) |
2,4% (Bruttogehalt) |
Verpflichtend für | Arbeitnehmer, Rentner, Auszubildende, Studenten (spätestens ab dem 30. Lebensjahr) | Arbeitnehmer, Rentner, Schüler, Auszubildende, Studenten | Arbeitnehmer, Auszubildende | alle Krankenversicherten | Arbeitnehmer, Auszubildende |
Leistungen des Trägers |
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Soziale Marktwirtschaft
Eine gesetzliche Sozialversicherung zählt zu den typischen Merkmalen des Sozialstaates. Sie wird durch die soziale Marktwirtschaft ermöglicht. Welche Merkmale diese Wirtschaftsform besitzt und seit wann sie existiert, erfährst du in unserem separaten Video.