Der Chef ist nicht da und ein Vertrag muss unterschrieben werden? Ob du im Auftrag unterschreiben darfst und was du dabei beachten musst, erfährst du hier und im Video .

Inhaltsübersicht

Im Auftrag unterschreiben — was du wissen musst  

Im Arbeitsalltag kann es vorkommen, dass die benötigte Person für eine Unterschrift gerade nicht anwesend ist. Du kannst dann in ihrem Auftrag unterschreiben. 

Um im Auftrag einer anderen Person zu unterschreiben, muss diese dich dazu bevollmächtigen. Du unterzeichnest dann mit dem Kürzel „i. A.“ und deiner eigenen Unterschrift. Im Rechtskontext bedeutet das, dass du im Namen der dritten Person Zustimmung signalisierst.

Verschiedene Arten von Vollmachten  

Du musst einige Dinge beachten, wenn du Dokumente im Rahmen von Rechtsgeschäften im Auftrag einer anderen Person unterschreibst. Am wichtigsten ist es, dass du die rechtliche Vollmacht schriftlich vorliegen hast. Denn der Zusatz „im Auftrag“ ist an sich keine schriftliche Legitimation. 

Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten, die unterschiedliche Befugnisse besitzen und die mit einem bestimmten Kürzel versehen werden müssen:

  • Einzel- oder Sondervollmacht
  • Gattungs- oder Artvollmacht
  • Handlungsvollmacht

Einzelvollmacht/Sondervollmacht

Die Einzel- oder Sondervollmacht wird in Einzelfällen für einen bestimmten Zweck erteilt, wie zum Beispiel einen Geschäftsabschluss. Alle Verträge, die mit dem Zweck zu tun haben, darfst du dann mit dem Zusatz „i. A.“ unterschreiben.

So können alle Geschäftspartner erkennen, dass dir dein Vorgesetzter die entsprechende Vollmacht erteilt hat. 

Gattungsvollmacht/Artvollmacht

Die Gattungs- oder Artvollmacht geht einen Schritt weiter und berechtigt den Inhaber der Vollmacht bei allen Vorgängen einer bestimmten Gattung oder Art zu unterschreiben. Das ist zum Beispiel der Einkauf von Mitarbeitergetränken.

Diese Vollmacht ist so lange gültig, bis dein Vorgesetzter sie widerruft, oder du nicht mehr für die Tätigkeit verantwortlich bist.

Auch hier unterschreibst du dann mit „i. A.“.

Handlungsvollmacht

Die Handlungsvollmacht berechtigt dich dazu, dich um Geschäfte und Handlungen in einem bestimmten Handelsgewerbe zu kümmern. Innerhalb dieser Vollmacht wird wieder zwischen der Gattungs- und der Einzelvollmacht unterschieden.

Die Handlungsvollmacht ist nützlich, wenn dein Vorgesetzter für längere Zeit ausfällt. Dann kann er dich dazu bevollmächtigen, alle geschäftsüblichen Rechtsgeschäfte durchzuführen, wie beispielsweise den Einkauf von Materialien. Du hast also alle nötigen Befugnisse.

Hier unterschreibst du mit dem Zusatz „i. V.“ (in Vollmacht).

Abkürzungen  

Die verschiedenen Unterschriftenzusätze und Abkürzungen haben unterschiedliche Bedeutungen und ziehen verschiedene Pflichten nach sich. 

  • Das Kürzel „i. A.“ (im Auftrag) zeigt, dass der Unterzeichner des Dokuments nur die Nachricht überbringt. Er übernimmt aber keine Verantwortung dafür, was geschrieben wurde. Aus diesem Grund wird der Zusatz auch nur bei allgemeiner und informativer Korrespondenz benutzt. 
     
  • Die Kennzeichnung „i. V.“ (in Vollmacht) zeigt, dass der Unterzeichner eine Erklärung im eigenen Namen abgibt, allerdings für jemand anderen und nicht sich selbst. Er ist in dieser Zeit für alle Rechtsgeschäfte berechtigt. 
      
  • Eine Unterschrift mit dem Kürzel „ppa.“ (per procura autoritate) wird nur von Prokuristen verwendet. Sie haben dabei die Vollmacht über alle rechtsverbindlichen Geschäfte eines Unternehmens. So können die Geschäfte auch ohne den Geschäftsführer weitergeführt werden.  

Achtung! Verwechsle „i. V.“ nicht als Abkürzung für „in Vertretung“ . Solltest du einen Kollegen vertreten, verwende lieber die Abkürzung „i. A.“.

Was passiert bei Fehlern?  

Sollte es aufgrund einer Unterschrift zu einem Rechtsstreit kommen, entsteht schnell die Frage nach der Haftung. Wenn du ohne Vollmacht mit i. A. unterschreibst, kannst du für Fehler belangt werden.

Hast du die Vollmacht, gibt es für dich in der Regel keine Probleme. In diesem Fall haftet nämlich die Person, die dir die Vollmacht erteilt hat.

Im Auftrag unterschreiben — häufigste Fragen

  • Wann verwendet man im Auftrag? 
    Das Kürzel „i. A.“ oder „im Auftrag“ verwendest du, wenn du die Nachricht zwar unterschreibst, aber nicht für den Inhalt verantwortlich bist. Du hast also keine Vollmacht. 
     
  • Was bedeutet i. A. als Unterschrift im Brief?
    Ist ein Brief mit „i. A.“ unterschrieben, signalisiert das, dass der Unterzeichner nur die Botschaft im Namen einer anderen Person übermittelt. 
     
  • Wann darf ich im Auftrag unterschreiben?
    Wenn du ein Dokument im Rahmen eines Rechtsgeschäfts im Auftrag einer anderen Person unterschreibst, musst du eine rechtliche Vollmacht besitzen. Der Zusatz „im Auftrag“/“i.A.“ reicht dabei nicht als schriftliche Legitimation. 

„zu Händen“ Abkürzung

Die Abkürzungen i. V. und i. A. kennst du jetzt. Doch welche Abkürzung steht für „zu Händen“ und wofür brauchst du sie eigentlich? Das alles erfährst du hier im Video .

Zum Video: „zu Händen“ Abkürzung
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„zu Händen“ Abkürzung

Die Abkürzungen i. V. und i. A. kennst du jetzt. Doch welche Abkürzung steht für „zu Händen“ und wofür brauchst du sie eigentlich? Das alles erfährst du hier im Video .

Zum Video: „zu Händen“ Abkürzung
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