Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Und wie ist das Vorgehen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Das haben wir in diesem Beitrag und im Video  zusammengefasst.

Inhaltsübersicht

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung — das Wichtigste

Mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann ein Arbeitnehmer nachweisen, dass er wegen einer Krankheit nicht arbeiten kann. Ein Arzt stellt sie aus und reicht sie über die Krankenkasse des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber weiter.

Seit Januar 2023 wird die Bescheinigung als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) dem Arbeitgeber digital bereitgestellt. Sie enthält:

  • den Namen des Arbeitnehmers
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • das Datum der ärztlichen Untersuchung
  • die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung
  • Angaben zu einem möglichen Unfall oder dessen Folgen

Übrigens: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird auch gelber Schein oder Krankschreibung genannt. Abgekürzt wird sie einfach mit AU oder eAU für die elektronische Version.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann der Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2023 bei den Krankenkassen der Beschäftigten elektronisch abrufen. Die gedruckte Version entfällt dadurch grundsätzlich. Dafür benötigt der Arbeitgeber ein Entgeltabrechnungsprogramm oder eine Online-Ausfüllhilfe.

Jede Bescheinigung muss neu angefordert werden. Es ist nicht möglich, die eAU-Daten eines Beschäftigten zu „abonnieren“.

Arbeitnehmer bekommen zusätzlich zur elektronischen Bescheinigung noch eine gedruckte Version für ihre eigenen Unterlagen. Damit sind sie auch bei technischen Problemen während der digitalen Übertragung in der Lage, ihre Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.

Wann ist keine elektronische AU möglich?

In manchen Fällen ist zurzeit noch keine elektronische AU-Bescheinigung möglich, da dort keine Vorlagepflicht der Bescheinigung besteht. Dazu zählen:

  • Privatversicherte Patienten
  • Krankheit eines Kindes
  • Minijobs in Privathaushalten
  • Erkrankung im Ausland

In diesen Ausnahmen wird eine Papierbescheinigung gedruckt und dem Beschäftigten mitgegeben.

Gut zu wissen: Auch für Minijobs wird die eAU von der Krankenkasse des Beschäftigten abgerufen. Nur bei Minijobs in Privathaushalten besteht eine Ausnahme.

Vorgehen bei einer Arbeitsunfähigkeit

Durch die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verändert sich das bisherige Vorgehen bei einer Krankheit:

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Vorgehen elektronische AU
  1. Der Beschäftigte meldet sich bei einer Krankheit bei seinem Arbeitgeber sofort krank und geht zum Arzt. Die AU wird an seine Krankenkasse verschickt.
  2. Der Arbeitgeber trägt die Fehlzeit in ein Zeiterfassungsprogramm ein, das an die Entgeltabrechnung übertragen wird oder notiert sie direkt in der Entgeltabrechnung.
  3. Über die Entgeltabrechnung wird die eAU bei der Krankenkasse angefragt.
  4. Der Arbeitgeber erhält eine Benachrichtigung, wenn die Bescheinigung bereitgestellt wurde und abgerufen werden kann.
  5. Anschließend wird die eAU aus dem Entgeltabrechnungsprogramm an die Zeiterfassung übertragen.
  6. Alle Betroffenen werden über die Dauer der Krankschreibung informiert.

Tipp: Die Bescheinigung sollte nicht am selben Tag abgerufen werden, da manche Praxen die AU-Bescheinigungen dem Arbeitgeber bzw. den Krankenkassen erst am Abend bereitstellen. 

Regelungen bei einer AU

Bei einer Arbeitsunfähigkeit gibt es mehrere Vorschriften zu beachten:

  • Das Vorgehen bei einer Arbeitsunfähigkeit ist in § 5 EntgFG (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt: Der Arbeitnehmer benötigt spätestens ab dem 4. Tag nach seiner Krankmeldung eine Bescheinigung vom Arzt.
     
  • Der Arbeitgeber hat allerdings das Recht, auch schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest zu verlangen.
     
  • In Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Krankschreibung möglich. Dann ist allerdings ein Grund für den verspäteten Arztbesuch erforderlich. Außerdem muss nachvollziehbar sein, dass der Beschäftigte schon länger krank ist.
     
  • Krankenkassen dürfen dem Arbeitgeber keine Informationen über die konkrete Diagnose oder Art der Erkrankung geben.
     
  • Fällt die Krankheit in den Urlaub des Arbeitnehmers, hat dieser einen Anspruch auf die verlorenen Urlaubstage. Das ist durch eine ärztliche Bescheinigung möglich. Wie das funktioniert, zeigen wir hier .

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung — häufigste Fragen

  • Wann muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden?
    Im Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 ist festgelegt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit dem Vorgesetzten sofort melden muss. Spätestens nach drei Tagen muss der Beschäftigte dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arzt einholen.
      
  • Wie funktioniert das mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 2023?
    Seit dem 1. Januar 2023 müssen sich Arbeitnehmer nicht mehr um die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kümmern. Diese wird digital vom Arzt an die Krankenkasse verschickt und dort vom Arbeitgeber abgerufen.
      
  • Werden die Wochenenden bei Krankheit mitgezählt?
    Das Wochenende und Feiertage zählen zu den Krankheitstagen dazu. Meldet sich ein Arbeitnehmer am Freitag krank, wäre der darauffolgende Montag der vierte Tag. Dann ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig.

Krankmeldung

Wenn die Krankheit eines Beschäftigten zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, muss sich dieser sofort bei seinem Arbeitgeber krankmelden. Was es dabei alles zu beachten gibt, zeigen wir in diesem Video.

Zum Video: Krankmeldung
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Krankmeldung

Wenn die Krankheit eines Beschäftigten zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, muss sich dieser sofort bei seinem Arbeitgeber krankmelden. Was es dabei alles zu beachten gibt, zeigen wir in diesem Video.

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