Vertrauensarbeitszeit
Das Konzept der Vertrauensarbeitszeit ist eine wertvolle Methode, um die Flexibilität, Motivation und Effizienz in der heutigen Arbeitswelt zu steigern. Um was genau es sich dabei handelt, erklären wir hier und im Video .
Inhaltsübersicht
Was ist Vertrauensarbeitszeit?
Die Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit größtenteils selbstständig einteilt. Es gibt anstelle von festen Arbeitszeiten sogenannte Zielvereinbarungen über Aufgaben, die erledigt werden müssen. Wie viel Arbeitszeit der Arbeitnehmer dafür aufbringt, ist ihm selbst überlassen — denn nur die Qualität des Endergebnisses unterliegt einer Kontrolle.
Der Arbeitgeber bringt dabei das Vertrauen auf, dass die Mitarbeiter diszipliniert arbeiten und sich eigenverantwortlich an gesetzliche Regelungen bezüglich Pausen und Höchstarbeitszeiten halten. Das Ziel ist, dass Arbeitnehmer aufgrund ihrer hohen Selbstbestimmtheit motivierter sowie produktiver sind und ihre Arbeitszeit effektiver nutzen.
Wichtig: Die Vertrauensarbeitszeit ist an keine gesetzliche Grundlage gebunden. Unternehmen können also selbst entscheiden, ob sie diese z. B. im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder gar nur durch eine mündliche Zusage festlegen.
Vorteile für den Arbeitnehmer
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Flexible Arbeitszeiten: Durch die Flexibilität können Job und Privatleben unkomplizierter miteinander vereinbart werden.
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Erholungszeiten: Der Arbeitnehmer kann nach eigenem Bedarf Pausen einbauen und dann arbeiten, wenn er ausgeruht und konzentriert ist.
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Effizienz: Es muss nur gearbeitet werden, wenn es Arbeit gibt. So wird keine Arbeitszeit „abgesessen“, sondern effizienter gestaltet.
- Klare Zielvereinbarung: Die vorher vereinbarten Ziele und Arbeitsleistungen ermöglichen es, zielorientierter arbeiten und Prioritäten im Blick zu haben.
Nachteile für den Arbeitnehmer
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Unbezahlte Überstunden: Der Arbeitnehmer wird nicht nach Stunden bezahlt, daher besteht das Risiko von Mehrarbeit bei gleichbleibendem Lohn.
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Erschwerte Teamarbeit: Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeiten ist es komplizierter, sich im Team zu besprechen.
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Überlastung: Es gibt keinen festen „Feierabend“, wodurch das Gefühl aufkommen kann, ständig erreichbar sein zu müssen.
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Großer Organisationsaufwand: Es wird viel Eigeninitiative, Organisationstalent und Selbstmanagement vom Arbeitnehmer erfordert.
Vorteile für den Arbeitgeber
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Verbesserte Arbeitsatmosphäre: Das gegenseitige Vertrauen verbessert oft das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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Produktivität: Aufgrund der Selbstbestimmtheit ist der Arbeitnehmer zufriedener, motivierter und somit produktiver.
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Weniger Fehlzeiten: Durch die flexiblen Arbeitszeiten verringern sich Fehlzeiten aufgrund von Arztterminen, Kinderbetreuung o. Ä.
- Schwankungen ausgleichen: Mitarbeiter arbeiten je nach Bedarf mehr oder weniger. So können z. B. saisonale Schwankungen gut ausgeglichen werden.
Nachteile für den Arbeitgeber
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Kompetenzen erforderlich: Es kann schwierig sein, qualifizierte Mitarbeiter zu finden, die ausreichende Kompetenzen im Selbstmanagement aufweisen.
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Koordination: Mitarbeiter sind oft nur unregelmäßig erreichbar, was eine Koordination geschäftlicher Angelegenheiten erschwert.
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Erfordert Vertrauen: Der Arbeitgeber muss viel Vertrauen haben, dass seine Mitarbeiter verantwortlich arbeiten und das Arbeitsmodell nicht ausnutzen.
- Konflikte: Bei viel anfallender Arbeit muss entsprechend mehr gearbeitet werden. Es kann es zu Konflikten kommen, wenn Mitarbeiter sich überlastet fühlen.
Arbeitgeber Pflichten & Vorgaben
Der Arbeitgeber muss sich an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) halten. Das beinhaltet unter anderem:
- Pausen von 30 Minuten ab 6 Stunden Arbeitszeit und 45 Minuten ab 9 Stunden Arbeitszeit (§ 4 ArbZG)
- Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden zwischen den Schichten (§ 5 ArbZG)
- Die Dokumentation von Überstunden, wenn eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird (§ 3 ArbZG)
Die Erfassung von Überstunden darf auch der Arbeitnehmer selbstständig übernehmen. In dem Fall muss der Arbeitgeber dann jedoch regelmäßige Stichproben durchführen. Außerdem ist es Aufgabe des Arbeitgebers, realistische Zielvereinbarungen mit Arbeitsleistungen und Zielen zu verordnen, die der Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu erledigen hat.
Wichtig: Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss die Einführung von Vertrauensarbeitszeit vorher mit ihm abgesprochen werden. Denn nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat diesbezüglich ein Mitbestimmungsrecht.
Arbeitnehmer Pflichten & Vorgaben
Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, die Aufgaben der Zielvereinbarungen gewissenhaft und zeitgerecht zu erledigen.
Fällt nur wenig Arbeit an, muss der Arbeitnehmer dementsprechend weniger arbeiten. Im Gegenzug ist er verpflichtet, bei einem hohen Arbeitsaufkommen ggf. Überstunden zu leisten. Diese werden allerdings nicht vergütet, weil davon ausgegangen wird, dass sich Schwankungen von viel und wenig Arbeit automatisch ausgleichen.
Der Arbeitgeber ist zwar gesetzlich für die Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich, trotzdem muss der Arbeitnehmer darauf achten, die Vorgaben dessen selbstständig einzuhalten.
Für wen ist Vertrauensarbeitszeit geeignet?
Das Modell der Vertrauensarbeitszeit ist für einige Berufsfelder besser geeignet als für andere, da sie voraussetzt, dass der Arbeitnehmer größtenteils autonom arbeiten kann. Das bedeutet, dass er keine Anwesenheitspflicht aufgrund von z. B. Kundenkontakt oder Öffnungszeiten zu beachten hat, sondern lediglich das Arbeitsergebnis relevant ist.
Für die Vertrauensarbeitszeit geeignete Berufsfeldern sind unter anderem:
- Kreative Berufe (z. B. in Redaktionen oder Agenturen)
- Außendienst
- Verwaltung
- Softwareentwicklung
- Entwicklungsabteilungen
- Bürojobs
Bei einer Vielzahl an Jobs ist jedoch die Anwesenheit des Arbeitnehmers zu bestimmten Zeiten unbedingt erforderlich. Für diese Berufe ist die Vertrauensarbeitszeit ungeeignet bzw. nicht möglich, wie zum Beispiel:
- Mitarbeitende Kaufhäusern, Supermärkten, etc.
- Lehrkräfte an Schulen / Universitäten
- Mitarbeitende im Callcenter
- Mitarbeitende im Sekratariat
- Krankenhauspersonal
Die Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.2019 und des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 haben entschieden, dass Arbeitgeber durch den §3 ArbSchG die Pflicht haben, ein Zeiterfassungssystem für die Arbeitszeit der Mitarbeiter einzuführen. Das soll ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeiten zu überprüfen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Vertrauensarbeitszeit nicht mehr möglich ist. Trotz der Aufzeichnungspflicht hat der Arbeitnehmer immer noch das Recht, sich seine Arbeitszeit selbst einzuteilen und muss sie nicht kontrollieren lassen. Die Arbeitsschutzbehörden können nun allerdings Zeiterfassungssysteme einfordern.
Vertrauensarbeitszeit — häufige Fragen
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Was bedeutet Vertrauensarbeitszeit?
Die Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit eigenverantwortlich gestaltet und einteilt. Es gibt anstelle von festen Arbeitszeiten nur vorgeschriebene Leistungen, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden müssen.
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Ist Vertrauensarbeitszeit noch erlaubt?
Die Vertrauensarbeitszeit ist grundsätzlich noch erlaubt. Arbeitgeber haben nach dem Gesetz nun aber die Pflicht, ein Zeiterfassungssystem einzuführen, mit dem die Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten der Mitarbeiter überprüft werden können. Trotzdem darf der Arbeitnehmer sich seine Arbeitszeit selbst einteilen.
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Wer bekommt Vertrauensarbeitszeit?
Die Vertrauensarbeitszeit ist für Berufe geeignet, in denen keine Anwesenheit zu bestimmten Zeiten erforderlich ist, sondern lediglich das Arbeitsergebnis zählt. Das gilt unter anderem für Entwicklungsabteilungen, kreative Berufsfelder oder im Außendienst.
Remote Work
Die Vertrauensarbeitszeit sagt dir sehr zu, doch du möchtest gerne komplett von zuhause aus arbeiten? Dann wäre vielleicht auch Remote Work eine gute Option für dich. Was genau das ist und welche Möglichkeiten es dabei gibt, erfährst du hier.
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