Firma
Was bedeutet Firma und wie findest du den richtigen Firmennamen für dein Unternehmen? Das und die wichtigsten Firmengrundsätze lernst du in unserem Beitrag und in unserem Video !
Inhaltsübersicht
Firma Definition
Unter der Firma im Rechtssinne verstehst du den Namen, unter dem ein Kaufmann sein Geschäft betreibt (§ 17 HGB). Mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht eine verbindliche Bezeichnung, unter welcher der Geschäftsinhaber seine Unterschrift abgibt und Verpflichtungen eingeht. Er kann ab sofort im Namen der Firma rechtlich handeln, verklagen, aber auch verklagt werden. Die Aufgabe der Firma ist es deshalb, das Unternehmen eindeutig zu identifizieren, damit keine Verwechslungsgefahr mit anderen Unternehmen besteht.
Eine Firma kann nur von einem eingetragenen Kaufmann geführt werden. Personen, die ein Kleingewerbe führen, oder Freiberufler können stattdessen nur eine Geschäftsbezeichnung haben. Zur Unterscheidung zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Unternehmen legt eine Firma durch den Firmenzusatz (GmbH, OHG, …) ihre Haftungsverhältnisse offen (§ 19 HGB und § 4 GmbHG, § 4 AktG).
Firmengrundsätze
Eine Firma muss nach § 18 Abs. 1 HGB zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Das heißt, dass es kein anderes Unternehmen mit demselben Firmennamen geben darf. Daraus kannst du die folgenden Firmengrundsätze ableiten:
Grundsatz der Firmenwahrheit
Die Firmenwahrheit gibt an, dass deine Firma keine falschen Informationen enthalten darf. Das bedeutet, sie soll die Art, den Umfang oder die Größe des Geschäfts ehrlich bekannt geben.
Stell dir vor, deine Firma heißt „Technik Institut“. Wegen des Grundsatzes der Firmenwahrheit kannst du deswegen aber Schwierigkeiten bekommen. Benutzt du den Begriff Technik, dann ist das kein Problem, da der Begriff umfangreich ist. Der Begriff Institut kann aber irreführend sein. Denn darunter stellen sich viele Verbraucher eine Einrichtung für die Forschung und Lehre vor. Weil deine Firma das aber nicht ist, verstößt du gegen das Irreführungsverbot (§ 18 Abs. 2 HGB).
Grundsatz der Firmeneinheit
Die Firmeneinheit legt fest, dass ein Kaufmann für ein und dasselbe Unternehmen nur eine einzige Firma führen darf. Dadurch werden Täuschungen im Rechtsverkehr vermieden. Trotzdem kann ein Kaufmann aber mehrere Unternehmen haben. Ist das der Fall, kann er natürlich auch für jedes dieser Unternehmen eine Firma führen.
Grundsatz der Firmenöffentlichkeit
Nach dem Grundsatz der Firmenöffentlichkeit muss die Firma durch die Eintragung im Handelsregister öffentlich gemacht werden. Dazu trägst du die Firma selbst, den Ort und auch die inländische Geschäftsanschrift ein (§ 29 HGB). Die Informationen im Handelsregister müssen dabei immer aktuell bleiben. Deshalb musst du Änderungen, wie zum Beispiel einen Wechsel der Niederlassung oder des Geschäftsinhabers, dort angeben (§ 31 HGB).
Übrigens bist du verpflichtet, deine Firma auch auf allen Geschäftsbriefen zu nennen. Und zwar genauso, wie deine Firma auch im Handelsregister eingetragen ist (§ 37a HGB).
Grundsatz der Firmenbeständigkeit
Der Grundsatz der Firmenbeständigkeit sagt aus, dass deine Firma weiterhin bestehen darf, auch wenn sie ungültig geworden ist. Beispielsweise wird eine Firma ungültig, wenn sie den Namen des Inhabers trägt, dieser aber seinen Namen ändert durch eine Heirat (§ 21 HGB) — oder sich der Geschäftsinhaber ändert (§ 22 HGB). Dann bedarf es allerdings der Einwilligung des Gesellschafters, dessen Namen eingetragen ist oder bei Tod die Einwilligung der Erben (§ 24 Abs. 1 und 2 HGB).
Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit
Firmenunterscheidbarkeit heißt, dass ein Verbraucher bei einem Firmennamen direkt an ein bestimmtes Unternehmen denkt. Dafür muss sich der Firmenname deutlich von anderen Unternehmen unterscheiden (§ 30 Abs. 1 HGB). Es reicht nicht, wenn nur der Firmenzusatz anders ist. Somit ist Müller GmbH und Müller OHG zum Beispiel nicht gültig. Nach § 30 Abs. 2 HGB muss deshalb ein Zusatz beigefügt werden, beispielsweise Müller Fahrradhandel GmbH.
Deswegen gibt es verschiedene Firmenarten, aus denen ein Kaufmann auswählen kann. Schau sie dir am besten gleich hier an!
Firmenarten Übersicht
Du unterscheidest zwischen der Sachfirma, der Namens- oder Personenfirma, der Fantasiefirma und der gemischten Firma. Hier findest du eine Firmenartenübersicht:
Sachfirma
Eine Sachfirma beschreibt beim Firmennamen den Zweck des Geschäfts.
Sachfirma Beispiel: Berliner Blumenladen GmbH, Hamburger Autowerkstatt KG, Städtischer Tierbedarf GmbH
Namens- oder Personenfirma
Bei der Namens- oder Personenfirma ist der Firmenname gleichzeitig der Name vom Geschäftsinhaber.
Personenfirmen Beispiele: Firma Toni Kraus e. K, Hubert Müller GmbH, Heike Mausert AG
Gibt es mehrere Geschäftsinhaber, dann nennst du die Personenfirma beispielsweise „Firma Kraus und Müller OHG“.
Fantasiefirma
Benennst du deine Firma mit einem frei erfundenen Namen, dann bezeichnet man sie als Fantasiefirma.
Fantasiefirmen Beispiele: Wunschbaum OHG (für einen Blumenladen), Flitzer AG (Kfz-Werkstatt), Schnurri GmbH (Tierbedarf)
Gemischte Firma
Die gemischte Firma beschreibt den Firmengrund vom Unternehmen und gleichzeitig auch den oder die Namen der Geschäftsinhaber.
Mischfirma Beispiel: Emmas Süßigkeitenladen KG, Müller Friseursalon GmbH, Susis Tierbedarf KG
Jetzt kennst du alle Firmenarten! Schau dir nun die Unterschiede einer Firma zu einem Unternehmen an.
Good to Know: Unterschied Firma — Unternehmen
Oft wird der Begriff Firma mit dem Unternehmen gleichgestellt. Es gibt allerdings einen wesentlichen Unterschied zwischen Unternehmen und Firma: Als Firma bezeichnest du nur den geschützten rechtlichen Namen, unter dem das Unternehmen handelt. Wie zum Beispiel Floras Blumenladen. Das Unternehmen dagegen beschreibt die Leistungserstellung selbst. Das heißt: Flora pflanzt Blumen an, verkauft die Blumen und bezahlt ihre Mitarbeiter.
Personen- und Kapitalgesellschaft
Jetzt weißt du, was Firma bedeutet. Hinter der Firmenbezeichnung findest du einen Firmenzusatz. Der unterscheidet sich, je nachdem, ob du eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft bist. Wenn du mehr über die Personengesellschaft erfahren möchtest, dann schau dir gerne unseren Beitrag dazu an!