Was ist eine Ruhestörung und ab wann kann ich die Polizei rufen? Alles zur Uhrzeit einer Ruhestörung, zur Ruhestörung am Wochenende und zu den Strafen für Ruhestörung erfährst du hier und in unserem Video !

Inhaltsübersicht

Ruhestörung — Was ist das?

Als Ruhestörung bezeichnest du grundsätzlich unzumutbaren Lärm, der andere Menschen belästigt. Dazu zählst du insbesondere Tätigkeiten, die innerhalb der Ruhezeiten (z.B. nachts oder sonntags) die Zimmerlautstärke überschreiten. 

Ob es sich tatsächlich um eine Ruhestörung handelt, hängt von vielen Faktoren ab. Insbesondere kommt es auf die Uhrzeit, die Lautstärke und die Art des Lärms an.

Bei einer Lärmbelästigung durch Nachbarn solltest du zuerst das Gespräch mit den Nachbarn suchen. Hilft das nicht, kannst du ein Lärmprotokoll führen und deinen Vermieter kontaktieren. Eventuell darfst du sogar die Miete mindern. Wenn das auch nichts bringt, kannst du das Ordnungsamt (tagsüber) oder die Polizei (nachts und am Wochenende) rufen.

Achtung: Eine Lärmbelästigung ist kein Notfall. Ruf deshalb nicht 110 an, sondern kontaktiere die Polizeidienststelle in der Nähe. Die Nummer findest du im Internet.

Ruhestörung Strafe

Ruhestörung ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit (§ 117 II Ordnungswidrigkeitengesetz) und wird mit einer Geldstrafe bestraft.

  • Verstoß gegen die Nachtruhe und Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen: bis zu 5.000 €
  • Verstoß gegen die Mittagsruhe im Mietvertrag: Abmahnung oder Kündigung
  • Rasenmähen als Ruhestörung am Sonntag oder Feiertag: bis zu 50.000 €

Ab wann ist etwas eine Ruhestörung?

Ob etwas als Lärmbelästigung zählt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wochentag und die Uhrzeit der Ruhestörung
  • Lautstärke der Störung
  • Art der Tätigkeit

Schau dir die einzelnen Bereiche gleich genauer an!

Ruhestörung Zeiten

Ruhestörung Uhrzeit

Es gibt bestimmte Ruhezeiten, in denen besonders strenge Regeln gelten. Hier ist normalerweise jeder Lärm, der lauter als Zimmerlautstärke ist, verboten.

Die Ruhezeiten sind nicht in ganz Deutschland gleich. Meistens gilt die Nachtruhe aber von 22 bis 6 Uhr. Zudem solltest du die Regelungen in der Hausordnung und im Mietvertrag beachten. Manchmal gilt hier eine Mittagsruhe, zum Beispiel von 13 bis 15 Uhr.

Ruhestörung Zeiten Wochentage

Für die Ruhestörung am Samstag und Sonntag gelten besondere Regelungen:

  • An Sonntagen und Feiertagen gilt die Ruhezeit den ganzen Tag. Hier ist etwas oft schon vor 22 Uhr eine Ruhestörung.
  • Samstag zählt bei Ruhestörung eigentlich als Werktag . Allerdings gibt es in manchen Hausordnungen am Samstag eine längere Nachtruhe, zum Beispiel von 19 bis 8 Uhr. 

Ruhestörung Lautstärke

Du zählst etwas als Lärmbelästigung, wenn es in den Ruhezeiten die Zimmerlautstärke überschreitet. Als Zimmerlautstärke zählen Geräusche, die ein „Durchschnittsmensch“ in der Nachbarwohnung nur geringfügig hört. 

Du kannst dir dazu folgende Richtwerte merken:

  • tagsüber: mehr als 40 Dezibel
  • nachts: mehr als 30 Dezibel

Eine Lärmbelästigung durch Musik kann zum Beispiel auch tagsüber bestehen, wenn deine Nachbarn die Richtwerte deutlich überschreiten. Das kann eine Ordnungswidrigkeit wegen Lärmbelästigung sein. Der Nachbar muss dann ein Bußgeld zahlen.

Diese Grenzen sind aber nicht klar definiert. In besonders hellhörigen Wohnungen hörst du deine Nachbarn zum Beispiel schneller als in anderen. Ruhestörender Lärm durch Gewerbe und Industrie hat dagegen klare Lautstärkegrenzen:

  • Reines Industriegebiet: höchstens 70 Dezibel (zu jeder Zeit)
  • Reines Wohngebiet: höchstens 50 Dezibel tagsüber (6 bis 22 Uhr) und höchstens 35 Dezibel nachts (22 bis 6 Uhr)

Ruhestörung Tätigkeiten

Einige Tätigkeiten dürfen auch in den Ruhezeiten die Zimmerlautstärke überschreiten. Das sind sogenannte „sozialadäquate“ Tätigkeiten wie

✔️ (nicht übermäßig lang) Duschen
✔️ Verwenden der Waschmaschine
✔️ Staubsaugen
✔️ Babygeschrei und Kinderlärm

Andere Tätigkeiten sind innerhalb der Ruhezeiten fast immer eine Ruhestörung. Dazu zählst du:

❌ Maschinen und Geräte (Rasenmäher, Laubbläser…)
❌ Baulärm
❌ Laute Musik und Partys

Für Geräusche wie eigenes Musizieren, Hundegebell und Kirchenglocken gibt es detaillierte Regelungen. Die zeigen wir dir später.

Was tun bei einer Ruhestörung?

Wenn dein Nachbar eine Lärmbelästigung begeht, solltest du so vorgehen:

  1. Rede mit deinem Nachbarn und bitte ihn, leiser zu sein. 
  2. Wenn das nichts bringt, sprich mit deinem Vermieter.
  3. Hört die Ruhestörung nicht auf, kannst du die Polizei rufen. Das gilt insbesondere, wenn die Ruhestörung mitten in der Nacht stattfindet und du deinen Vermieter deshalb nicht kontaktieren kannst. Du kannst auch eine Anzeige wegen Ruhestörung erstatten.

1. Mit den Nachbarn reden

Ist dein Nachbar nur ab und zu etwas lauter, ist es oft sinnvoll, ein Auge zuzudrücken. Denn wenn du dann selbst mal etwas mehr Lärm verursachst, zum Beispiel eine Ruhestörung durch lautes Reden, beschwert sich dein Nachbar wahrscheinlich auch nicht sofort. 

Kommt die Lärmstörung aber öfter vor, solltest du mit deinem Nachbarn reden. Vielleicht merkt er gar nicht, dass er zu laut ist. 

Wenn du selbst mal etwas mehr laute Geräusche als üblich machst (z.B. eine Geburtstagsfeier, Renovierungsarbeiten, …), kannst du vorher einen Zettel im Treppenhaus aufhängen und deine Nachbarn vorwarnen. So sind sie wahrscheinlich weniger verärgert. Ein solcher Zettel verhindert aber nicht, dass deine Nachbarn wegen Ruhestörung gegen dich vorgehen können, wenn sie das möchten! 

2. Mit dem Vermieter sprechen

Der Vermieter kann auch nochmal mit dem störenden Nachbarn reden. Bringt das auch nichts, hat der Vermieter verschiedene Möglichkeiten:

  • Mündliche oder schriftliche Abmahnung
    Die Abmahnung kann später in einem möglichen Gerichtsprozess ein Vorteil für den Vermieter sein.
  • Unterlassungsklage
    Durch eine Unterlassungsklage kann ein Gericht einen Mieter zwingen, den Lärm zu unterlassen, also keinen Lärm mehr zu machen.
  • Fristgerechte Kündigung
  • Fristlose Kündigung
    Ruhestörungen verstoßen meist gegen den Mietvertrag oder die Hausordnung und stören den Hausfrieden stark. Sie sind deshalb ein Grund für eine fristlose Kündigung (§ 569 II BGB). Dafür muss der Vermieter den störenden Mieter aber zuerst abmahnen.

Übrigens: Um gegenüber dem Vermieter und eventuell sogar vor Gericht die Ruhestörung nachzuweisen, solltest du ein Lärmprotokoll führen. Dort schreibst du detailliert auf, zu welcher Uhrzeit dein Nachbar wie laut war. Die Lautstärke kannst du zum Beispiel mit Apps auf dem Handy messen. Auch weitere Zeugen (z.B. andere Nachbarn) solltest du aufschreiben. 

Hört die Lärmbelästigung nicht auf, kannst du sogar die Miete mindern. Ruhestörungen sind nämlich ein „Mangel an der Mietsache“ (§ 536 I BGB).  Dein Vermieter kann den fehlenden Betrag dann von dem störenden Nachbarn als Schadensersatz zurückfordern. Wichtig ist, dass du nicht einfach die Miete minderst , sondern gleichzeitig deinen Vermieter darüber informierst.

3. Polizei oder Ordnungsamt rufen

Tagsüber solltest du das Ordnungsamt anrufen und nicht die Polizei. Nachts, am Wochenende und an Feiertagen ist dagegen die Polizei der richtige Ansprechpartner.

Was kann die Polizei gegen die Ruhestörung tun?

  1. Die Polizei spricht mit dem störenden Nachbarn und fordert ihn auf, leise zu sein. Dabei dürfen die Polizisten allerdings nicht einfach unerlaubt in die Wohnung des Nachbarn gehen.
  2. Hilft das Gespräch nichts, kann die Polizei die Lärmquelle beschlagnahmen (z.B. die Lautsprecher). Bei einer Party kann die Polizei einzelne Gäste von der Feier verweisen, sie also von der Party wegschicken. 
Kann ich eine Anzeige wegen Lärmbelästigung stellen?

Möchtest du deinen Nachbarn wegen Lärmbelästigung anzeigen, kannst du eine Anzeige wegen Ruhestörung beim Ordnungsamt stellen (Lärmanzeige). Bei einer akuten Ruhestörung (zum Beispiel nachts), kannst du auch die Polizei rufen. Sie schaut sich dann gleich vor Ort die Lage an.

Wenn du eine Anzeige wegen Ruhestörung beim Ordnungsamt machst, läuft das so ab:

  1. Du gibt dem Ordnungsamt in deiner Anzeige alle wichtigen Informationen, zum Beispiel Datum und Uhrzeit des Lärms, eine genaue Beschreibung der Geräusche und die Namen anderer Zeugen.
  2. Das Ordnungsamt prüft die Anzeige und verschickt gegebenenfalls einen Anhörungsbogen an deinen Nachbarn.
  3. Dein Nachbar kann bei der Anhörung etwas zu dem Vorwurf sagen. Das Ordnungsamt entscheidet dann, ob er eine Strafe für die Ruhestörung zahlen muss. Kam die Lärmbelästigung zum ersten Mal vor, gibt es oft nur eine Verwarnung. 

Übrigens: Wenn du eine Anzeige wegen Ruhestörung bei der Polizei oder dem Ordnungsamt machst, geht das nicht anonym. Die Polizei nimmt deinen Namen auf. Sie darf ihn aber nicht weitergeben. Teilst du der Polizei nur Hinweise mit, gibst aber keine Anzeige auf, kannst du das hingegen anonym tun.

Ruhestörung Beispiele

Du willst wissen, ob ein Geräusch als Lärmbelästigung zählt oder nicht? Dann wirf einen Blick auf die Beispiele. Entscheidend ist dabei oft ob das Geräusch in der jeweiligen Situation als „ortsüblich“ gilt oder nicht. Ist ein Geräusch ortsüblich, zählst du es nicht als Lärmstörung. Außerdem überprüfst du, ob Tätigkeiten „sozialadäquat“ sind (z.B. Duschen oder Waschen). Sie gelten dann auch nicht als Lärmbelästigung.

Alltägliche Tätigkeiten

  • Duschen
    Duschen und Baden ist auch während der Ruhezeiten erlaubt. Allerdings urteilte ein Gericht, dass du nachts nicht länger als 30 Minuten duschen darfst — sonst handelt es sich um eine nächtliche Ruhestörung. 
  • Wäschewaschen
    Wäschewaschen ist grundsätzlich immer erlaubt und die Waschmaschine ist dabei keine Lärmstörung.
  • Staubsaugen
    Auch Staubsaugen während der Ruhezeiten gilt in der Regel nicht als Ruhestörung. Allerdings solltest du vor allem in hellhörigen Wohnungen trotzdem Rücksicht auf deine Nachbarn nehmen. 
  • Schritte
    Hörst du Schritte aus der Wohnung über dir, ist das in der Regel keine Ruhestörung.
  • Babys und Kinder
    Babygeschrei ist keine Lärmbelästigung und spielende Kinder in der Regel auch nicht. Bei älteren Kindern können die Nachbarn aber fordern, dass Eltern die Kinder ermahnen, in den Ruhezeiten leise zu sein.

Arbeiten 

  • Handwerken
    Wenn du selbst in deiner Wohnung laute handwerkliche Arbeiten ausführst, musst du die Ruhezeiten (auch die Mittagsruhe nach Hausordnung) einhalten. Handwerker dagegen müssen sich nicht an die Mittagsruhe, sondern nur an die Nachtruhe halten. Laute handwerkliche Tätigkeiten in der Nacht sind nur in Notfällen erlaubt (z.B. bei einem Wasserschaden).
  • Laubbläser
    Normale Laubbläser darfst du werktags (Montag bis Samstag) nur zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr verwenden. Ansonsten ist das eine Ruhestörung. Besonders leise Laubbläser sind dagegen werktags von 7 bis 20 Uhr erlaubt. An Sonntagen und Feiertagen sind aber alle Laubbläser verboten. In manchen Gemeinden, zum Beispiel in Kurorten, gelten noch strengere Regeln.
  • Rasenmäher
    Rasenmähen darfst du nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr. Schau aber auch in deinen Mietvertrag oder die Hausordnung — manchmal gibt es dort noch strengere Regeln.

Freizeitaktivitäten und Hobbys

  • Laute Musik und Partys
    Musik und Partys nach 22 Uhr sind immer eine nächtliche Ruhestörung, wenn sie lauter als Zimmerlautstärke sind. Musik in Zimmerlautstärke darfst du immer hören.
  • Musizieren
    Grundsätzlich darfst du Musizieren, auch wenn das lauter als Zimmerlautstärke ist. Es kann aber eine Ruhestörung sein, wenn du sehr lange und oft musizierst. Ein Gericht setzte die Grenze hier auf maximal 1,5 Stunden pro Tag. An Werktagen liegt die Grenze manchmal etwas höher, bei etwa 2 bis 3 Stunden.
  • Hundegebell
    Hundegebell gilt als Ruhestörung, wenn es häufiger vorkommt, als gewöhnlich. In einem Urteil lag die Grenze dafür bei 60 Minuten täglich. Kurzes Hundegebell ab und zu ist also tagsüber keine Ruhestörung. In der Nacht und an Feiertagen zählt dagegen schon kurzes Hundegebell als Ruhestörung. 

Geräusche von draußen

  • Krähen eines Hahns
    In einer ländlichen Umgebung kannst du das Krähen eines Hahns oder das Gackern von Hühnern als ortsüblich ansehen. Es gilt also nicht als Ruhestörung, auch nachts nicht. In einem reinen Wohngebiet dagegen sind mehrere Hähne nicht mehr ortsüblich — ein einzelner Hahn dagegen schon!
  • Kirchenglocken
    Läuten die Kirchenglocken wegen eines Gottesdienstes, so ist das Läuten keine Ruhestörung. Denn das kommt nicht häufig vor und zählt außerdem zur freien Religionsausübung, die vom Gesetz besonders geschützt wird. Wenn die Kirchenglocken wegen der Uhrzeit läuten (z.B. jede Viertelstunde), ist das kein Teil der Religionsausübung mehr. Gerichte urteilen deshalb immer wieder, dass das Läuten in der Nacht eine nächtliche Ruhestörung ist.
  • Quaken von Fröschen
    Hier gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile. Teilweise zählt zu lautes Froschquaken in der Nacht als nächtliche Ruhestörung.
  • Baulärm
    Baulärm ist nur zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt. Ausnahmen gibt es nur, wenn Bauarbeiten sehr schnell erledigt werden müssen. Bei Baulärm muss der Vermieter nachweisen, dass die Geräusche zumutbar und ortsüblich sind. Sind sie das nicht, dann kannst du als Mieter die Miete mindern. Bei Lärm wegen Abrissarbeiten können das bis zu 30 % Minderung sein, bei Hochbauarbeiten bis zu 25 %. 
  • Restaurants und Diskos
    Laute Diskotheken und Gaststätten in der Nachbarschaft können eine nächtliche Ruhestörung darstellen. Du kannst das dann als Ruhestörung beim Ordnungsamt melden. 

Übrigens: Auch in Kleingartenanlagen gibt es extra Regeln zu Lärmbelästigung. In vielen Kleingartenkolonien ist zum Beispiel schon am Samstag ab 16 Uhr Ruhezeit.

Gesetzliche Regelungen zur Ruhestörung

Die Ruhestörung zählt in Deutschland als Ordnungswidrigkeit (§ 117 II Ordnungswidrigkeitengesetz). Deshalb kannst du eine Lärmbelästigung melden (bei Polizei oder Ordnungsamt). Sie kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 € bestraft werden. 

Außerdem zählst du Ruhestörung zu den sogenannten  „Lärmimmissionen“. Sie sind in verschiedenen Gesetzen geregelt:

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (für ganz Deutschland)
  • Landesimmissionsschutzgesetze (für einzelne Bundesländer)
  • Kommunale Nachbarschaftsgesetze

Daneben gibt es noch einige Verordnungen zur Ruhestörung, zum Beispiel die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung und die Verkehrslärmschutzverordnung. 

Eine Ruhestörung kann auch zivilrechtliche Folgen haben. Du kannst deinen störenden Nachbarn zum Beispiel auf Unterlassung des Lärms verklagen (§ 1004 BGB). 

Gewohnheitsrecht

Bei Ruhestörungen hast du das Recht, gegen laute Nachbarn rechtlich vorzugehen. Aber wie sieht es aus, wenn du eine Abkürzung über das Grundstück deiner Nachbarn nehmen möchtest? Ob du dazu das Recht hast, erfährst du in unserem Video zum Gewohnheitsrecht !

Zum Video: Gewohnheitsrecht
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Zum Video: Gewohnheitsrecht

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