Was ist eine Ruhestörung und ab wann kann ich die Polizei rufen? Alles zur Uhrzeit einer Ruhestörung, zur Ruhestörung am Wochenende und zu den Strafen für Ruhestörung erfährst du hier und in unserem Video !
Als Ruhestörung bezeichnest du grundsätzlich unzumutbaren Lärm, der andere Menschen belästigt. Dazu zählst du insbesondere Tätigkeiten, die innerhalb der Ruhezeiten (z.B. nachts oder sonntags) die Zimmerlautstärke überschreiten.
Ob es sich tatsächlich um eine Ruhestörung handelt, hängt von vielen Faktoren ab. Insbesondere kommt es auf die Uhrzeit, die Lautstärke und die Art des Lärms an.
Bei einer Lärmbelästigung durch Nachbarn solltest du zuerst das Gespräch mit den Nachbarn suchen. Hilft das nicht, kannst du ein Lärmprotokoll führen und deinen Vermieter kontaktieren. Eventuell darfst du sogar die Miete mindern. Wenn das auch nichts bringt, kannst du das Ordnungsamt (tagsüber) oder die Polizei (nachts und am Wochenende) rufen.
Achtung: Eine Lärmbelästigung ist kein Notfall. Ruf deshalb nicht 110 an, sondern kontaktiere die Polizeidienststelle in der Nähe. Die Nummer findest du im Internet.
Ruhestörung ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit (§ 117 II Ordnungswidrigkeitengesetz) und wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Ruhestörung Uhrzeit
Es gibt bestimmte Ruhezeiten, in denen besonders strenge Regeln gelten. Hier ist normalerweise jeder Lärm, der lauter als Zimmerlautstärke ist, verboten.
Die Ruhezeiten sind nicht in ganz Deutschland gleich. Meistens gilt die Nachtruhe aber von 22 bis 6 Uhr. Zudem solltest du die Regelungen in der Hausordnung und im Mietvertrag beachten. Manchmal gilt hier eine Mittagsruhe, zum Beispiel von 13 bis 15 Uhr.
Ruhestörung Zeiten Wochentage
Für die Ruhestörung am Samstag und Sonntag gelten besondere Regelungen:
Du zählst etwas als Lärmbelästigung, wenn es in den Ruhezeiten die Zimmerlautstärke überschreitet. Als Zimmerlautstärke zählen Geräusche, die ein „Durchschnittsmensch“ in der Nachbarwohnung nur geringfügig hört.
Du kannst dir dazu folgende Richtwerte merken:
Eine Lärmbelästigung durch Musik kann zum Beispiel auch tagsüber bestehen, wenn deine Nachbarn die Richtwerte deutlich überschreiten. Das kann eine Ordnungswidrigkeit wegen Lärmbelästigung sein. Der Nachbar muss dann ein Bußgeld zahlen.
Diese Grenzen sind aber nicht klar definiert. In besonders hellhörigen Wohnungen hörst du deine Nachbarn zum Beispiel schneller als in anderen. Ruhestörender Lärm durch Gewerbe und Industrie hat dagegen klare Lautstärkegrenzen:
Einige Tätigkeiten dürfen auch in den Ruhezeiten die Zimmerlautstärke überschreiten. Das sind sogenannte „sozialadäquate“ Tätigkeiten wie
✔️ (nicht übermäßig lang) Duschen
✔️ Verwenden der Waschmaschine
✔️ Staubsaugen
✔️ Babygeschrei und Kinderlärm
Andere Tätigkeiten sind innerhalb der Ruhezeiten fast immer eine Ruhestörung. Dazu zählst du:
❌ Maschinen und Geräte (Rasenmäher, Laubbläser…)
❌ Baulärm
❌ Laute Musik und Partys
Für Geräusche wie eigenes Musizieren, Hundegebell und Kirchenglocken gibt es detaillierte Regelungen. Die zeigen wir dir später.
Wenn dein Nachbar eine Lärmbelästigung begeht, solltest du so vorgehen:
Ist dein Nachbar nur ab und zu etwas lauter, ist es oft sinnvoll, ein Auge zuzudrücken. Denn wenn du dann selbst mal etwas mehr Lärm verursachst, zum Beispiel eine Ruhestörung durch lautes Reden, beschwert sich dein Nachbar wahrscheinlich auch nicht sofort.
Kommt die Lärmstörung aber öfter vor, solltest du mit deinem Nachbarn reden. Vielleicht merkt er gar nicht, dass er zu laut ist.
Wenn du selbst mal etwas mehr laute Geräusche als üblich machst (z.B. eine Geburtstagsfeier, Renovierungsarbeiten, …), kannst du vorher einen Zettel im Treppenhaus aufhängen und deine Nachbarn vorwarnen. So sind sie wahrscheinlich weniger verärgert. Ein solcher Zettel verhindert aber nicht, dass deine Nachbarn wegen Ruhestörung gegen dich vorgehen können, wenn sie das möchten!
Der Vermieter kann auch nochmal mit dem störenden Nachbarn reden. Bringt das auch nichts, hat der Vermieter verschiedene Möglichkeiten:
Übrigens: Um gegenüber dem Vermieter und eventuell sogar vor Gericht die Ruhestörung nachzuweisen, solltest du ein Lärmprotokoll führen. Dort schreibst du detailliert auf, zu welcher Uhrzeit dein Nachbar wie laut war. Die Lautstärke kannst du zum Beispiel mit Apps auf dem Handy messen. Auch weitere Zeugen (z.B. andere Nachbarn) solltest du aufschreiben.
Hört die Lärmbelästigung nicht auf, kannst du sogar die Miete mindern. Ruhestörungen sind nämlich ein „Mangel an der Mietsache“ (§ 536 I BGB). Dein Vermieter kann den fehlenden Betrag dann von dem störenden Nachbarn als Schadensersatz zurückfordern. Wichtig ist, dass du nicht einfach die Miete minderst , sondern gleichzeitig deinen Vermieter darüber informierst.
Tagsüber solltest du das Ordnungsamt anrufen und nicht die Polizei. Nachts, am Wochenende und an Feiertagen ist dagegen die Polizei der richtige Ansprechpartner.
Was kann die Polizei gegen die Ruhestörung tun?
Möchtest du deinen Nachbarn wegen Lärmbelästigung anzeigen, kannst du eine Anzeige wegen Ruhestörung beim Ordnungsamt stellen (Lärmanzeige). Bei einer akuten Ruhestörung (zum Beispiel nachts), kannst du auch die Polizei rufen. Sie schaut sich dann gleich vor Ort die Lage an.
Wenn du eine Anzeige wegen Ruhestörung beim Ordnungsamt machst, läuft das so ab:
Übrigens: Wenn du eine Anzeige wegen Ruhestörung bei der Polizei oder dem Ordnungsamt machst, geht das nicht anonym. Die Polizei nimmt deinen Namen auf. Sie darf ihn aber nicht weitergeben. Teilst du der Polizei nur Hinweise mit, gibst aber keine Anzeige auf, kannst du das hingegen anonym tun.
Du willst wissen, ob ein Geräusch als Lärmbelästigung zählt oder nicht? Dann wirf einen Blick auf die Beispiele. Entscheidend ist dabei oft ob das Geräusch in der jeweiligen Situation als „ortsüblich“ gilt oder nicht. Ist ein Geräusch ortsüblich, zählst du es nicht als Lärmstörung. Außerdem überprüfst du, ob Tätigkeiten „sozialadäquat“ sind (z.B. Duschen oder Waschen). Sie gelten dann auch nicht als Lärmbelästigung.
Alltägliche Tätigkeiten
Arbeiten
Freizeitaktivitäten und Hobbys
Geräusche von draußen
Übrigens: Auch in Kleingartenanlagen gibt es extra Regeln zu Lärmbelästigung. In vielen Kleingartenkolonien ist zum Beispiel schon am Samstag ab 16 Uhr Ruhezeit.
Die Ruhestörung zählt in Deutschland als Ordnungswidrigkeit (§ 117 II Ordnungswidrigkeitengesetz). Deshalb kannst du eine Lärmbelästigung melden (bei Polizei oder Ordnungsamt). Sie kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 € bestraft werden.
Außerdem zählst du Ruhestörung zu den sogenannten „Lärmimmissionen“. Sie sind in verschiedenen Gesetzen geregelt:
Daneben gibt es noch einige Verordnungen zur Ruhestörung, zum Beispiel die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung und die Verkehrslärmschutzverordnung.
Eine Ruhestörung kann auch zivilrechtliche Folgen haben. Du kannst deinen störenden Nachbarn zum Beispiel auf Unterlassung des Lärms verklagen (§ 1004 BGB).
Bei Ruhestörungen hast du das Recht, gegen laute Nachbarn rechtlich vorzugehen. Aber wie sieht es aus, wenn du eine Abkürzung über das Grundstück deiner Nachbarn nehmen möchtest? Ob du dazu das Recht hast, erfährst du in unserem Video zum Gewohnheitsrecht !
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