Verursacht jemand einen Schaden, kann der Geschädigte Schadensersatz verlangen. Alle Informationen rund um dieses Thema geben wir hier und im Video .

Inhaltsübersicht

Schadensersatz — das Wichtigste

Schadensersatz ist ein Ausgleich für einen entstandenen Schaden an einem Rechtsgut (z. B. Sache, Gesundheit, Vermögen). Er soll den Zustand vor der Schädigung wiederherstellen oder finanziell ausgleichen

Ein Schadensersatzanspruch besteht, wenn:

  • der Schädiger den Schaden schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig ) verursacht hat und
  • eindeutig bewiesen ist, dass das schädigende Ereignis den Schaden tatsächlich verursacht hat (Kausalzusammenhang).

Beispiel: Herr Müller verkratzt beim Einsteigen den Lack am Auto eines Freundes. Für den dadurch entstandenen Schaden kann dieser Schadensersatz verlangen.

Arten von Schäden

Es gibt verschiedene Arten von Schäden, für die Schadensersatzansprüche bestehen können:

  • Materieller Schaden (§ 249 BGB)
    • Sachschaden (z. B. zerkratztes Auto)
    • Vermögensschaden (z. B. Verdienstausfall aufgrund einer Körperverletzung durch eine andere Person)
  • Immaterieller / ideeller Schaden / Nichtvermögensschaden (§ 253 BGB)
    • Personenschaden (z. B. Schaden aus Körperverletzung)

Werden viele Personen gleichzeitig geschädigt (z. B. durch ein giftiges Produkt), spricht man von einem Streuschaden.

Schadensersatzansprüche entstehen dabei im Privatrecht aus einem Schuldverhältnis. Dieses ergibt sich entweder aus dem Gesetz oder aus vertraglichen Verpflichtungen.

Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz

Ob ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch besteht, ist in §§ 823–854 BGB geregelt. Zentral ist hierbei § 823 Abs. 1 BGB:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Weitere Beispiele für gesetzliche Schadensersatzpflichten sind:

Schadensersatzpflicht aufgrund von… Beispiel
Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) Ein Hund zerstört den Garten des Nachbarn. Dieser kann Schadensersatz verlangen.
Fahrzeughalterhaftung (§ 7 StVG) Ein Autofahrer kollidiert mit einem Fahrradfahrer. Dieser kann Schadensersatz verlangen.
Produkthaftung (§ 1 ProdHaftG) Ein Hersteller von Schokoriegeln bringt ein nicht bekömmliches Produkt auf den Markt. Menschen werden dadurch krank und können Schadensersatz verlangen.

Als Schadensersatz muss der Schädiger den Zustand wiederherstellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten (§ 249 Abs. 1 BGB). Alternativ kann der Geschädigte oft auch den Geldbetrag als Schadensersatz verlangen, der zur Wiederherstellung nötig wäre (§ 249 Abs. 2 BGB).

Neben der Wiederherstellung kann der Geschädigte auch den durch den Schaden entgangenen Gewinn einfordern (§ 252 BGB), zum Beispiel, weil er seine Arbeit aufgrund einer Verletzung nicht ausführen konnte.

Schadensersatzansprüche aus einem Vertrag

Vertragliche Schadensersatzansprüche richten sich nach den § 280 ff. BGB. Grundsätzlich müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Vertragliches Schuldverhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem (z. B. Kaufvertrag)
  2. Pflichtverletzung durch den Schädiger mit entstandenem Schaden
  3. Einstehen des Schädigers für die Pflichtverletzung
Spezialfall: Mitschuld des Beschädigten

Trägt der Geschädigte eine Mitschuld an seinem Schaden, kann der Schadensersatzanspruch geringer sein oder sogar ganz wegfallen (§ 254 Abs. 1 BGB). Der Geschädigte trägt auch eine Mitschuld, wenn er den Schaden hätte mindern können (und das nicht getan hat) oder er den Schädiger hätte warnen können (und das nicht getan hat), dass der Schaden eintreten wird (§ 254 Abs. 2 BGB).

Beispiel: Jemand verlässt einen anfahrenden Zug durch eine offen Tür und verletzt sich. Er hat keinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Bahnbetreiber, weil er sich den Schaden selbst zuzuschreiben hat.

Welche Pflichtverletzungen führen zu Schadensersatzanspruch?

Welche Pflichten bei einem bestimmten Vertrag verletzt werden können, hängt natürlich stark vom jeweiligen Vertrag ab. Ein vertraglicher Schadensersatzanspruch kann grundsätzlich entstehen aus:

  • Verletzung einer Hauptleistungspflicht (Zentrale Pflichten in einem Schuldverhältnis, z. B. Lieferung der Ware bei einem Kaufvertrag)
  • Verletzung einer Nebenleistungspflicht (Pflichten, die die Erfüllung der Hauptleistungspflichten unterstützen, z. B. Verpackung der Ware beim Kaufvertrag)
  • Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht (z. B. Aufklärungspflicht, Schutzpflicht)

Aus verschiedenen Arten von Verträgen ergeben sich unterschiedliche Pflichtverletzungen, die zu Schadensersatz führen können:

Vertragsart Beispiel für eine Pflichtverletzung
Kaufvertrag (§ 433 BGB) Durch eine nicht adäquate Verpackung kommt die Ware beschädigt beim Kunden an.
Mietvertrag (§ 535 BGB) Der Vermieter führt notwendige Renovierungsarbeiten nicht durch. Dadurch bildet sich Schimmel und die Mieter erkranken.
Leihvertrag (§ 598 BGB) Jemand leiht sich ein Fahrrad bei einem Freund und beschädigt es.
Arbeitsvertrag (§ 611a BGB) Der Arbeitgeber weist seine Fabrikmitarbeiter nicht ausreichend in die Sicherheitsvorgaben ein (→ Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht) und ein Mitarbeiter verletzt sich deshalb.
Werkvertrag (§ 631 BGB) Ein neu gebautes Haus weist gravierende Mängel auf.

Gut zu wissen: Schadensersatzanspruch bei Verbraucherverträgen

Bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (Verbraucherverträge) gelten besondere Informationspflichten für Unternehmen. Regelungen zum Schadensersatz in den AGBs, zum Beispiel die Festlegung von Schadensersatzpauschalen, sind so leichter unwirksam. Dadurch werden Verbraucher besonders geschützt.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung?

Beim Schadensersatz statt der Leistung erhält der Geschädigte die Leistung nicht, aber stattdessen Schadensersatz.

Beispiel: Ein Käufer erhält von einem Händler ein mangelhaftes Auto. Nach einer gesetzten Frist beseitigt der Händler den Fehler nicht. Der Käufer tritt daraufhin vom Kaufvertrag zurück, erhält seinen Kaufpreis wieder und gibt das Auto zurück. Er fordert Schadensersatz statt der Leistung, da er das Auto aufgrund des Mangels nicht verwenden konnte und deshalb Mehrausgaben für einen Mietwagen hatte.

Wichtig: Es muss in aller Regel eine Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt werden.

Beim Schadensersatz neben der Leistung erhält der Geschädigte die Leistung und zusätzlich Schadensersatz.

Beispiel: Ein Maler verkratzt beim Streichen einer Wohnung die Türen. Der Auftraggeber nimmt die Leistung (Streichen der Wohnung) weiterhin in Anspruch und verlangt zusätzlich Schadensersatz für die Reparatur der Türen.

Gut zu wissen: Haftung bei Drittschäden

Ein Schädiger haftet auch für Schäden, die einer dritten Person entstehen (§§ 844846 BGB).

Beispiel: Ein Mann stirbt bei einem durch den Schädiger verursachten Unfall. Er war seinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Diese haben dann einen Schadensersatzanspruch in Höhe des Unterhalts gegenüber dem Schädiger.

Arten von Schadensersatzansprüchen

Grundsätzlich lassen sich zwei verschiedene Arten von Schäden unterschieden:

  • Materielle Schäden (z. B. Sachschäden, Vermögensschäden)
  • Immaterielle Schäden (z. B. Personenschaden)

Materieller Schaden

Materielle Schäden lassen sich als Geldbetrag angeben. Darunter fallen insbesondere:

  • Sachschäden
    Beispiel: Beim Spielen zertrampeln Kinder das Beet des Nachbarn.
    Wichtig ist, dass der Geschädigte der Eigentümer der beschädigten Sache ist oder ein sonstiges Recht an der Sache hat.
     
  • Vermögensschäden
    Beispiele:
    • Herr Müller hat das Urheberrecht an seinem selbst komponierten Song. Jemand verkauft das Lied ohne Herr Müllers Zustimmung über das Internet, wodurch Herr Müllers Verkaufszahlen sinken. Er kann Schadensersatz verlangen.
    • Frau Huber wurde auf einem Volksfest von Betrunkenen verletzt und kann deshalb zwei Wochen nicht arbeiten. Für den ausgefallenen Verdienst sowie die Behandlungskosten beim Arzt verlangt sie Schadensersatz. 

Weitere Beispiele für materielle Schäden:

  • Sachverständigenkosten (z. B. nach einem Unfall)
  • Ersatzbeschaffungskosten
  • Abschleppkosten
  • Rechtsanwaltskosten

Immaterieller Schaden

Immaterielle Schäden können nicht konkret in Euro angegeben werden. Hier entsteht kein konkreter Vermögensschaden. 

Um immaterielle Schäden zu bemessen, werden oft tatsächlich anfallende Kosten herangezogen. Verletzt jemand zum Beispiel eine andere Person und diese wird pflegebedürftig, dann orientiert sich sie Höhe des Schadensersatzes für den immateriellen Schaden (z. B. die psychische Belastung durch die Pflege) an der Höhe der Pflegekosten.

Weitere Beispiele für immaterielle Schäden:

  • Beerdigungskosten
  • Besuchskosten für Angehörige im Krankenhaus
  • Pflegekosten, Kosten für behinderungsgerechten Umbau
  • Umschulungskosten
  • Entschädigung wegen Diskriminierung

Für immaterielle Schäden, die die Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit und sexueller Selbstbestimmung betreffen, können Geschädigte zudem Schmerzensgeld verlangen. Es soll das Leid der Betroffenen ein Stück weit ausgleichen. 

Immaterieller Schaden — Höhe & Spezialfälle

Die Höhe des Schmerzensgelds richtet sich nach:

  • Schwere der Verletzung
  • Lebensalter
  • Grad der Schmerzen
  • Behandlungsdauer
  • langfristige Folgeschäden

Die Fälle, in denen Schmerzensgeld vorgesehen ist, sind im Gesetz (§ 253 BGB) genau geregelt.  Schmerzensgeld ist beispielsweise nicht möglich, wenn eine Gefahrenstelle eindeutig gekennzeichnet ist (z. B. bei einer Baustelle) und der Geschädigte die Warnung ignoriert hat.

Spezialfall: Mitschuld des Beschädigten

Trägt der Geschädigte eine Mitschuld an seinem Schaden, kann der Schadensersatzanspruch geringer sein oder sogar ganz wegfallen (§ 254 Abs. 1 BGB). Der Geschädigte trägt auch eine Mitschuld, wenn er den Schaden hätte mindern können (und das nicht getan hat) oder er den Schädiger hätte warnen können (und das nicht getan hat), dass der Schaden eintreten wird (§ 254 Abs. 2 BGB).

Beispiel: Jemand verlässt einen Zug durch das Fenster und verletzt sich. Er hat keinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Bahnbetreiber, weil er sich den Schaden selbst zuzuschreiben hat.

Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Normalerweise verjährt ein Schadensersatzanspruch nach 3 Jahren (§ 195 BGB). 

Es gibt jedoch einige Sonderregelungen, unter anderem:

  • Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit: 30 Jahre (§ 199 Abs. 2 BGB)
  • Schadensersatzansprüche gegenüber Mietern: in der Regel 6 Monate (§ 548 BGB)
  • Wenn der Geschädigte den Schaden kennt, aber nicht der Schädiger: 10 Jahre (§ 199 Abs. 3 BGB)
    Beispiel: Jemand beschädigt deinen Autospielgel, aber du weißt nicht, wer.
Gut zu wissen: Schadensersatz geltend machen

Um Schadensersatz geltend zu machen, sollte der Geschädigte ein Schreiben an den Schädiger oder dessen Versicherung richten. Darin sollte der Sachverhalt möglichst genau beschrieben werden. 

Schadensersatz — häufigste Fragen

  • Was ist Schadensersatz?
    Schadensersatz heißt, dass jemand einen Schaden wiedergutmachen muss, den er verursacht hat. Das gilt auch, wenn der Schaden aus Versehen entstanden ist. Beispielsweise, wenn jemand unabsichtlich mit seinem Rucksack das Auto des Nachbarn zerkratzt.
       
  • Was sind die Voraussetzungen für Schadensersatz?
    Die Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadensersatz ist, dass eindeutig bewiesen ist, dass das schädigende Ereignis den Schaden auch tatsächlich verursacht hat (Kausalzusammenhang). Außerdem muss ihn der Schädiger fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.
      
  • Was ist eine Schadensersatzleistung?
    Eine Schadensersatzleistung ist der Ausgleich eines Schadens durch ein schädigendes Ereignis. Sie wird in der Regel in finanzieller Form geleistet.

Fahrlässigkeit

Schadensersatz ist grundsätzlich auch bei Fahrlässigkeit möglich. Was genau dieser Begriff bedeutet, erklären wir hier .

Zum Video: Fahrlässigkeit
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