Was bedeutet Anfechtbarkeit und wann kannst du einen Vertrag anfechten? Das alles erfährst du hier und in unserem Video dazu!
Anfechtbare Rechtsgeschäfte (z. B. der Kaufvertrag) sind zunächst wirksame Rechtsgeschäfte, die durch eine Anfechtung im Nachhinein unwirksam (nichtig) gemacht werden können.
Dafür muss einer der Anfechtungsgründe erfüllt sein:
Beispiel: Ein Fahrradhändler verkauft dir versehentlich das falsche Fahrrad. Du kannst den Kaufvertrag dann anfechten, weil ein Irrtum vorlag. Der Vertrag wird somit rückwirkend nichtig.
Du unterscheidest nichtige und anfechtbare Rechtsgeschäfte:
Schau dir die Anfechtungsgründe jetzt genauer an!
Es gibt vier Gründe für die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften:
Anfechtung wegen Irrtum (§ 119 BGB)
Du kannst ein Rechtsgeschäft anfechten, wenn du aus Versehen eine falsche Willenserklärung abgegeben hast. Dabei unterscheidest du zwei Fälle:
Anfechtung wegen falscher Übermittlung (§ 120 BGB)
Stell dir vor, du gibst eine Willenserklärung ab und eine andere Person übermittelt sie für dich an den Empfänger. Dadurch kommt ein Vertrag zustande. Wenn die andere Person deine Willenserklärung falsch übermittelt hat, kannst du den Vertrag anfechten.
Beispiel: Du sagst deiner Schwester, sie soll für dich das blaue Mountainbike im Fahrradladen kaufen, das du dir schon vor einer Woche ausgesucht hast. Stattdessen kauft sie ein rotes Fahrrad. Sie hat deine Willenserklärung also falsch an den Fahrradhändler übermittelt.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)
Wenn du nur aufgrund einer Täuschung deine Willenserklärung abgegeben hast, kannst du das Rechtsgeschäft ebenfalls anfechten.
Beispiel: Ein Gebrauchtwagenhändler verschweigt dir bewusst die Mängel, die ein bestimmtes Auto hat. Du denkst somit, das Auto ist top in Schuss und kaufst es deshalb. Der Händler hat dich arglistig getäuscht und du kannst den Kaufvertrag anfechten.
Anfechtung wegen Drohung (§ 123 BGB)
Wenn du eine Willenserklärung nur wegen einer Drohung abgegeben hast, sind Rechtsgeschäfte ebenfalls anfechtbar.
Beispiel: Du hast von deiner Oma eine besondere Handtasche geerbt. Deine Nachbarin möchte die Handtasche unbedingt haben, du willst sie ihr aber nicht verkaufen. Daraufhin droht sie dir, deine Handtasche kaputtzumachen, wenn du sie ihr nicht verkaufst. Damit das Erbstück deiner Oma wenigstens nicht zerstört wird, willigst du ein und verkaufst ihr die Tasche. Du kannst den Kaufvertrag nachher anfechten, weil du nur aufgrund einer widerrechtlichen Drohung eingewilligt hast.
Rechtsgeschäfte sind anfechtbar, wenn einer der Anfechtungsgründe nach §§ 119, 120, 123 BGB vorliegt. Dazu zählen:
In jedem Fall liegen Fehler bei der Willensäußerung oder der Willensbildung vor.
Neben den Gründen für die Anfechtbarkeit müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit du ein Rechtsgeschäft anfechten kannst:
Wenn du ein Rechtsgeschäft erfolgreich angefochten hast, hat das vor allem zwei Folgen:
Das Rechtsgeschäft ist von Anfang an nichtig (unwirksam) (§ 142 BGB)
Nach einer erfolgreichen Anfechtung wird ein Rechtsgeschäft (zum Beispiel ein Kaufvertrag) so gesehen, als wäre es von Anfang an (ex tunc) nichtig, also unwirksam, gewesen (rechtsvernichtende Einwendung). Du betrachtest den Vertrag also so, als hätten die beteiligten Parteien ihn nie abgeschlossen.
Schau dir das an einem Beispiel an: Du willst ein neues Motorrad kaufen. Im Laden zeigst du dem Verkäufer aber versehentlich das falsche Motorrad, nämlich das rote anstatt des blauen (Erklärungsirrtum). Im Nachhinein fechtest du den Kaufvertrag an.
Der Kaufvertrag wird dann unwirksam. Das bedeutet insbesondere:
Schadensersatz (§ 122 BGB)
Stell dir vor, der Motorradverkäufer hat durch deine Anfechtung zusätzliche Kosten, weil er den Auftrag stornieren muss. Das nennst du Vertrauensschaden, weil der Verkäufer darauf vertraut hat, dass der Vertrag richtig ist. Dann kann er die Stornierungskosten als Schadensersatz von dir verlangen. Das gilt aber nur, wenn der Verkäufer den Fehler (hier den Erklärungsirrtum) nicht schon vorher selbst bemerkt hat oder bemerken hätte müssen!
Achtung! Der Verkäufer darf nur Schadensersatz von dir verlangen, wenn du das Rechtsgeschäft wegen Irrtum oder falscher Übermittlung anfechtest. Bei Täuschung oder Drohung hat er keinen Schadensersatzanspruch.
Du hast nun schon viele Beispiele gesehen, in denen ein Kaufvertrag angefochten werden kann. Aber nicht nur Kaufverträge sind anfechtbar, sondern auch andere Vertragsarten :
Jetzt kennst du die Definition der Anfechtbarkeit und die Anfechtungsgründe. Oft sprichst du dabei von anfechtbaren Rechtsgeschäften, wie zum Beispiel einem anfechtbaren Kaufvertrag. Aber was ist ein Rechtsgeschäft eigentlich genau? Das erfährst du hier !
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