Du willst wissen, was ein Tatbestand ist? Im Artikel erklären wir dir den juristischen Begriff, zeigen dir den Unterschied zwischen dem objektiven und subjektiven Tatbestand und geben dir Beispiele für verschiedene Tatbestände!
Unter einem Tatbestand versteht du in der Rechtswissenschaft die Summe der Voraussetzungen (sogenannte Tatbestandsmerkmale), die vorliegen müssen, damit eine Rechtsfolge eintritt.
Beispiel: § 823 Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Die Tatbestandsmerkmale sind hier:
Alle Tatbestandsmerkmale (1. bis 5.) gemeinsam bilden den Tatbestand. Ein Tatbestand liegt also vor, wenn alle Tatbestandsmerkmale gleichzeitig erfüllt sind. Liegt ein Tatbestand vor, so kommt es zur Rechtsfolge. In diesem Fall ist die Rechtsfolge der Schadensersatz.
Merke: Ist auch nur eines der Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so liegt der Tatbestand nicht vor und die Rechtsfolge tritt nicht ein.
Der Tatbestand ist die Gesamtheit aller Voraussetzungen des Gesetzes für eine Rechtsfolge. Er benennt also alle abstrakten Merkmale, die einer Tat zugrunde liegen müssen, damit die Rechtsfolge ausgelöst wird. Ein Tatbestand lässt sich in einzelne Tatbestandsmerkmale untergliedern.
Die Tatbestandsmerkmale sind die einzelnen Elemente des Tatbestands. Im Strafrecht sind das zum Beispiel die verschiedenen Voraussetzungen, die eine Tat erfüllen muss, damit sie als strafbar eingestuft werden kann.
Unter einer Rechtsfolge verstehst du die rechtliche Konsequenz, die eintritt, wenn der Tatbestand erfüllt ist. Das kann zum Beispiel ein Schadensersatz, eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe sein.
Der Begriff „Tatbestand“ begegnet dir im Recht in drei verschiedenen Konstellationen, und zwar als…
Prima! Jetzt weißt du, was ein Tatbestand ist und was im Recht alles unter diesen Begriff fällt. Schau dir als Nächstes den Unterschied zwischen dem objektiven und subjektiven Tatbestand an!
Im Strafrecht unterscheidet man zusätzlich zwischen dem objektiven Tatbestand und dem subjektiven Tatbestand.
Die objektiven Tatbestandsmerkmale bilden zusammen den objektiven Tatbestand. Es handelt sich hier um die Merkmale des Tatbestandes, die für die Außenwelt wahrnehmbar sind, wie zum Beispiel der Täterkreis, die Tatsituation, die Tathandlung oder das Tatobjekt.
Beispiel: § 242 Absatz 1 StGB (Strafgesetzbuch)
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die objektiven Tatbestandsmerkmale sind hier:
Die Begriffe Kausalität und objektive Zurechenbarkeit sind so in der Rechtsnorm nicht zu finden. Dennoch gehören sie zum Tatbestand und müssen erfüllt sein, damit die Rechtsfolge eintreten kann. Du nennt diese Merkmale daher auch ungeschriebene Tatbestandsmerkmale.
Kausalität ist gegeben, wenn die Handlung des Täters die Ursache des Taterfolgs ist.
Beispiel: Der Täter schlägt eine Person, wodurch die Person eine Beule bekommt. Der Schlag ist also die kausale Ursache für die Beule.
Objektive Zurechenbarkeit ist erfüllt, wenn der Taterfolg voraussehbar und vermeidbar war.
Beispiel: Wenn jemand trotz Einhaltung aller Verkehrsvorschriften einen tödlichen Unfall verursacht, so ist ihm dieser Unfall nicht objektiv zurechenbar.
Super! Jetzt kennst du die Definition des objektiven Tatbestands. Schau dir nun an, was ein subjektiver Tatbestand bedeutet.
Der subjektive Tatbestand bezieht sich auf die innere Haltung des Täters — daher die Bezeichnung „subjektiv“. Gemeint ist das Bewusstsein des Täters während der Tat bzw. seine Einstellung gegenüber der Tat.
Subjektive Tatbestandsmerkmale beschreiben also die seelisch-psychische Vorstellungswelt des Täters. Hierzu gehört zum Beispiel, ob der Täter vorsätzlich gehandelt hat oder mit welcher Absicht er die Tat begangen hat. Für die Außenwelt sind subjektive Tatbestandsmerkmale daher nicht sichtbar.
Schau dir als Beispiel nochmal die folgende Rechtsnorm an:
§ 242 Absatz 1 StGB (Strafgesetzbuch)
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die subjektiven Tatbestandsmerkmale sind hier:
Sind alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt, so tritt die Rechtsfolge (Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe) ein.
Tatbestandsmerkmale lassen sich nicht nur in objektive und subjektive, sondern auch in deskriptive und normative Tatbestandsmerkmale untergliedern.
Der Tatbestand ist zudem ein Bestandteil eines erstinstanzlichen Urteils im Zivilprozess. Er stellt hier den Sach- und Streitstand dar.
Aufbau des Tatbestandes eines Zivil-Urteils:
Jetzt kennst du die Definition von Tatbestand und hast Beispiele für verschiedene Tatbestände gesehen. Damit ein Tatbestand vorliegt, muss eine Tat nicht zwingend vorsätzlich begangen worden sein. Auch fährlässige Tathandlungen können strafbar sein, wenn es das Gesetz ausdrücklich anordnet. Du willst mehr über das Thema Fahrlässigkeit erfahren? Dann schau doch bei unserem Video dazu vorbei!
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