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Du möchtest wissen: Was ist Eigentum und welche Rechte hat der Eigentümer? Hier und in unserem Video erfährst du es!

Inhaltsübersicht

Eigentum Definition

Eigentum bedeutet, dass etwas dir gehört. Das Gesetz definiert Eigentum als rechtliche Herrschaft über eine Sache. Das bedeutet, du hast das Recht, frei über das, was dir gehört, zu verfügen.

Prinzipiell kannst du mit deinem Eigentum machen, was du möchtest. Du kannst es zum Beispiel selbst nutzen, verkaufen, vermieten oder andere von der Nutzung ausschließen.

Allerdings musst du dich dabei auch an Grenzen halten: Du darfst dein Eigentum zum Beispiel nicht dazu nutzen, um das Eigentum anderer zu beschädigen. 

Gut zu wissen: Eigentum ist ein rechtlicher Begriff und ist in den §§ 903924 BGB geregelt.

Eigentum im Grundgesetz

Das Eigentum wird in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. Das ergibt sich aus Art. 14 GG. Der Artikel schützt das Recht auf Eigentum.

Gleichzeitig verpflichtet Eigentum nach Artikel 14 II GG. Eigentümer tragen Verantwortung für ihre Sachen. Wer zum Beispiel ein Auto hat, muss dafür sorgen, dass das Auto so erhalten ist, dass andere Menschen nicht gefährdet werden. 

Beachte: Eigentum wird nicht immer vollständig geschützt. Artikel 14 III GG regelt, dass Eigentum auch enteignet werden kann, wenn das zum Wohle der Allgemeinheit wichtig ist. Dafür gibt es allerdings strenge Voraussetzungen und es muss stets eine Entschädigung geben. 

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Eigentumsschutz

Nicht nur das Grundgesetz schützt das Eigentum, sondern auch das Privatrecht. Die wichtigsten Schutzmechanismen sind: 

  • Herausgabeanspruch: Der Eigentümer kann nach §985 BGB die Herausgabe der Sache fordern, wenn jemand anderes gerade die Sache hat. 
  • Unterlassungsanspruch: Wenn jemand das Eigentum beeinträchtigt, etwa weil er das Auto zuparkt, hat der Eigentümer einen Anspruch auf Unterlassung der Störung gemäß §1004 BGB.
  • Schadensersatzanspruch: Wenn jemand das Eigentum beschädigt oder zerstört, hat der Eigentümer einen Anspruch auf Schadensersatz nach §823 Absatz 1 BGB.

Formen von Eigentum

Allgemein unterscheidet das Privatrecht drei Formen des Eigentums:

  • Alleineigentum: Es gibt nur einen Eigentümer. Der kann alleine über die Sache entscheiden. 
     
  • Miteigentum: Es gibt mehrere Eigentümer, denen je ein Bruchteil (zum Beispiel 1/2) der Sache gehört. Jeder kann selbst über seinen Teil entscheiden.
     
  • Gesamthandeigentum: Es gibt mehrere Eigentümer, die nur zusammen über das gesamte Eigentum entscheiden können. 

Beachte: Eine Sache kann mehreren Personen gehören, aber es gibt nicht verschiedene Rechte an verschiedenen Teilen der Sache. Bei einem Haus kann nicht einer Person die Haustür gehören und einer anderen die Fenster. Es ist nur möglich, dass beide Personen ein Miteigentum an dem ganzen Haus haben.

Eigentumserwerb

Wie du Eigentum erlangen kannst, ist im Gesetz geregelt — insbesondere in den §§929 – 936 BGB. Es gibt einige Voraussetzungen, die dabei erfüllt sein müssen:

  1. Einigung, dass das Eigentum übergeben soll
  2. Übergabe der Sache 
  3. Einigsein zum Zeitpunkt der Übergabe 
  4. Berechtigung des Veräußerers 
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Wie wirst du Eigentümer? Die Voraussetzungen des BGB

Du kannst aber auch noch anders Eigentümer werden. Zum Beispiel, in dem du eine Sache ganz lange besitzt, ohne zu wissen, dass sie dir nicht gehört. Nach 10 Jahren bist du dann der Eigentümer — das nennst du auch Ersitzung

Unterschied zum Besitz

Eigentum und Besitz sind nicht das Gleiche. Dem Eigentümer gehört die Sache und Besitzer hat sie gerade bei sich. Während der Eigentümer mit der Sache so gut wie alles machen darf, muss der Besitzer auf das hören, was ihm der Eigentümer erlaubt.

Was Besitz genau ist und worin sich Besitz und Eigentum noch unterscheiden, erfährst du hier !

Zum Video: Besitz und Eigentum
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Eigentum — häufigste Fragen

(ausklappen)
  • Was ist Besitz?
    Besitz bedeutet, dass jemand eine Sache tatsächlich bei sich hat und die tatsächliche Kontrolle darüber ausübt. Besitz und Eigentum können auseinanderfallen: Zum Beispiel gehört ein Auto den Eltern, aber der Freund hat es gerade in der Garage und die Schlüssel.
  • Wie wird man Eigentümer?
    Eigentümer wird man bei beweglichen Sachen typischerweise durch Einigung und Übergabe, wenn beide bei der Übergabe noch einig sind und der Veräußerer dazu berechtigt ist. Außerdem kann Eigentum durch Ersitzung entstehen, wenn jemand eine Sache zehn Jahre lang besitzt, ohne zu wissen, dass sie ihm nicht gehört.
  • Welche Bedeutung hat die Eintragung im Grundbuch für das Eigentum?
    Die Eintragung im Grundbuch ist für Grundstücke entscheidend, weil Eigentum an einem Grundstück in der Regel erst mit der Eintragung auf den Erwerber übergeht. Vor der Eintragung kann meist schon ein Anspruch auf Eigentumsübertragung bestehen, Eigentümer ist man dadurch aber noch nicht.
  • Was ist der Unterschied zwischen Miteigentum und Gesamthandeigentum?
    Miteigentum bedeutet, dass mehreren Personen ein bestimmter Bruchteil an derselben Sache gehört, über den jede Person grundsätzlich selbst verfügen kann. Gesamthandeigentum bedeutet dagegen, dass die Eigentümer nur gemeinsam über die Sache entscheiden dürfen. Zum Beispiel kann bei Miteigentum ein Anteil verkauft werden, bei Gesamthandeigentum nur das Ganze gemeinsam.

Sachenrecht verstehen

Eigentum gehört zum Sachenrecht und regelt die rechtliche Zuordnung von Sachen. Wer sich mit Sachenrecht beschäftigt, ordnet Rechte an Sachen ein und vergleicht zum Beispiel Eigentum, Besitz und die Übertragung von Sachen. So wird klar, wer über eine Sache bestimmen darf und wie das Gesetz diese Rechte schützt und begrenzt. Im Wirtschaftsbereich findest du passende Videos zu diesem und verwandten Themen.

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