Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft
Hier und im Video erfährst du, was der Unterschied zwischen dem Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft ist — verständlich und auf einen Blick. Los geht’s!
Inhaltsübersicht
Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft einfach erklärt
Ein Verpflichtungs– und Erfüllungsgeschäft kommt immer dann zustande, wenn ein Vertrag zwischen zwei Parteien (Rechtsgeschäft ) abgeschlossen wird. Zum Beispiel ein Kaufvertrag, Mietvertrag oder eine Kündigung.
Die beiden Namen leiten sich aus den Pflichten ab, die bei Abschluss eines solchen Vertrags immer entstehen. Sie müssen von beiden Parteien erfüllt werden.
Rechtlich geregelt sind beide Geschäfte im BGB:
- das Verpflichtungsgeschäft für den Kaufvertrag im § 433 BGB
- das Erfüllungsgeschäft im § 362 Abs. 1 BGB
Was ist ein Verpflichtungsgeschäft? Definition & Beispiel
Das Verpflichtungsgeschäft regelt alle Pflichten, die die Parteien durch den Vertragsabschluss in jedem Fall einhalten müssen.
Beispiel Kaufvertrag
Der Käufer verpflichtet sich,
- den Kaufpreis rechtzeitig zu zahlen.
- die ordnungsgemäß gelieferte Ware anzunehmen.
Der Verkäufer verpflichtet sich,
- dem Käufer das Eigentum an der Ware zu geben.
- die Ware rechtzeitig und frei von Mängeln zu liefern.
Gut zu wissen! Die Pflichten der einen Partei sind gleichzeitig das Recht der anderen. Zum Beispiel ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu liefern. Dadurch hat der Käufer das Recht, die Ware geliefert zu bekommen.
Das Verpflichtungsgeschäft für den Kaufvertrag ergibt sich aus § 433 BGB.
Was ist ein Erfüllungsgeschäft? Definition & Beispiel
Das Erfüllungsgeschäft beschreibt, dass die vertraglichen Pflichten aus dem Verpflichtungsgeschäft von beiden Parteien erfüllt werden müssen.
Das heißt beim Kaufvertrag: Die Vertragsparteien tauschen Geld gegen Ware. Der Käufer bezahlt das Geld rechtzeitig und der Verkäufer verschickt die mangelfreie Ware.
Die Regelungen zum Erfüllungsgeschäft sind in § 362 Abs. 1 BGB festgelegt.
Zeitliche Unterscheidung beim Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft
Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft können bei einem Kaufvertrag gleichzeitig stattfinden. Es gibt jedoch auch andere Arten von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäften:
-
„Zug um Zug“/Handkauf: Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft fallen zeitlich zusammen.
Tim kauft sich ein neues Handy und bezahlt es direkt an der Kasse.
→ Das Geld wird direkt gegen die Ware getauscht -
Kauf/Bestellung mit Vorkasse: Die Pflichten des Käufers werden vor den Pflichten des Verkäufers erfüllt.
Das Handy, das Tim haben will, gibt es nicht vorrätig. Es wird bestellt und Tim kann es in ein paar Tagen abholen. Trotzdem bezahlt er es schon heute.
→ Das Geld wird vor der Übergabe der Ware bezahlt. -
Kauf auf Ziel/Kredit: Die Pflichten des Verkäufers werden vor den Pflichten des Käufers erfüllt.
Tim hat nicht genug Geld für das Handy. Deshalb bezahlt er es in Raten, also jeden Monat ein bisschen. Das Handy kann er trotzdem schon heute mitnehmen.
→ Die Ware wird vor der Bezahlung ausgegeben.
Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?
Jetzt kennst du den Unterschied zwischen Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft! Damit die beiden überhaupt zustande kommen, muss zum Beispiel ein Kaufvertrag vorliegen. Doch wie kommt so einer überhaupt zustande? Das erklären wir hier !