ex tunc
Was bedeutet „ex tunc”? Und welche Wirkung hat es? Deine Fragen beantworten wir hier und in unserem Video !
Inhaltsübersicht
Was heißt ex tunc?
„Ex tunc“ ist ein lateinischer Begriff, den du oft im juristischen Kontext anwendest. Er bedeutet „von Beginn an“.
Du benutzt „ex tunc“, um auszudrücken, dass etwas von Anfang an gelten soll. Es kommt also zu einer Rechtsänderung, die Auswirkungen auf die Vergangenheit hat. Was zum Beispiel von Anfang an unwirksam war, muss nun für die Vergangenheit korrigiert und rückgängig werden.
„Ex tunc“ ist das Gegenstück zu „ex nunc”, was so viel bedeutet wie „von nun an“ und eine Wirkung für die Zukunft beschreibt.
Ex tunc im Privatrecht
Der Begriff begegnet dir in erster Linie im Zivilrecht. Das gängigste Beispiel ist dabei die Anfechtung eines Vertrages. Der Vertrag ist dann nämlich ex tunc nichtig nach §142 Absatz 1 BGB. Das bedeutet, der Vertrag ist von Anfang an nichtig, er wird so behandelt, als hätte er nie existiert und alle Leistungen müssen zurückgegeben werden.
Neben der Anfechtung führen auch Wuchergeschäfte, Geschäftsunfähigkeit , oder Gesetzesverstöße zur rückwirkenden Nichtigkeit von Rechtsgeschäften.
Besonderheiten bei Gesetzen und Verordnungen
Gesetze und Verordnungen dürfen nicht ex tunc, also rückwirkend, in Kraft treten. Das verstößt nämlich gegen das Rechtsstaatsprinzip aus Art 20 Absatz 3 GG. Denn würde ein Gesetz rückwirkend verändert werden können, könnte heute keiner auf seine Rechte vertrauen. Die Regelung schützt damit also vor staatlicher Willkür.
Anders ist das, wenn ein Gesetz nichtig ist. Dann wird es nämlich so behandelt, als wäre es niemals erlassen worden.
ex tunc– häufigste Fragen
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Wann ex tunc und wann ex nunc?
Ex tunc nutzt du, um auszudrücken, dass etwas „rückwirkend“ oder „von Beginn an“ gilt. Mit ex nunc sagst du stattdessen, dass etwas „von nun an“ oder „ab jetzt“ gilt. Du benutzt die beiden Begriffe oft im juristischen Kontext.
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Was heißt ex tunc auf Deutsch?
Ex tunc ist ein lateinischer Begriff und heißt auf Deutsch so viel wie „rückwirkend“ oder „von Beginn an”. Etwas, das ex tunc unwirksam ist, ist also von Anfang an unwirksam.
Ex nunc
Das Gegenteil von ex tunc ist ex nunc. Damit bringst du zum Ausdruck, dass etwas „ab jetzt” gilt. Ein Beispiel dafür ist die Auflösung eines Arbeitsvertrages:
Weil der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit ja nicht einfach zurückbekommen kann und auf seinen Lohn angewiesen ist, kann das Arbeitsverhältnis nicht rückgängig gemacht werden. Deshalb gilt hier der Grundsatz ex nunc. Was er genau bedeutet und wo er noch gilt, erfährst du hier!