Körperschaft des öffentlichen Rechts
Du möchtest wissen, was eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist? Hier im Beitrag geben wir dir einen Überblick.
Inhaltsübersicht
Was ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts?
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR oder KöR) ist laut Definition ein Zusammenschluss rein juristischer Personen. Als selbstständige Einrichtung übernimmt sie Aufgaben für den Staat.
Die Körperschaften des öffentlichen Rechts werden durch einen staatlichen Hoheitsakt, wie ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung, gegründet. Ihre Aufgaben sind also durch ein Gesetz oder eine Satzung geregelt und unterliegen staatlicher Aufsicht.
Die Bediensteten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind die Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienstes.
Zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts zählen:
- Gebietskörperschaften, z. B. Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden
- Verbandskörperschaften, z. B. Landwirtschaftsverbände, höhere Kommunalverbände
- Personal- und Realkörperschaften, z. B. Ärzte- und Handelskammern, Sparkassen, Universitäten
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Die KdöR gehört neben den Anstalten und den Stiftungen des öffentlichen Rechts zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Im Vergleich zu den anderen Rechtsformen besitzt die öffentlich-rechtliche Körperschaft Mitglieder und keine Nutzer.
Die KdöR ist aber vom Bestand ihrer Mitglieder unabhängig, das heißt: Auch wenn einzelne Mitglieder wechseln oder ausscheiden, bleibt sie weiterhin bestehen.
Neben den juristischen Personen des öffentlichen Rechts gibt es auch die juristischen Personen des Privatrechts. Dazu gehören z. B. Vereine, Kapitalgesellschaften und eingetragene Genossenschaften. Die Aufgaben der Körperschaften des Privatrechts sind im Vergleich zu KdöR vertraglich geregelt. Außerdem erfüllen sie keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben.
Rechte und Pflichten der Körperschaften öffentlichen Rechts
Als juristische Person verfügt die KdöR über Rechte und Pflichten. Sie kann auch im eigenen Namen klagen und verklagt werden. Zudem haben Körperschaften des öffentlichen Rechts die Pflicht, die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.
Das wichtigste Merkmal der KdöR ist ihr Recht zur Selbstverwaltung (Satzungsautonomie). Das heißt, sie kann in ihrem Bereich rechtlich eigenständig handeln und eigenes Personal einstellen. Somit entscheiden beispielsweise die Bürger einer Gemeinde über die Entwicklung der Region.
Auch kann eine KdöR Gesetze im materiellen Sinne erlassen. Das bedeutet, die angeordneten Gesetze oder Satzungen sind für eine unbestimmte Anzahl von Personen allgemein verbindlich. Damit kann sie auch in die Grundrechte, beispielsweise der betroffenen Bürger einer Gemeinde, eingreifen.
Dennoch unterliegen öffentlich-rechtliche Körperschaften der Rechtsaufsicht und gegebenenfalls einer Finanzkontrolle durch den Staat.
Wichtig: Alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind mit Satzungsautonomie ausgestattet.
Körperschaft des öffentlichen Rechts — häufigste Fragen
-
Was bedeutet Körperschaft öffentliches Recht?
Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) bedeutet, dass eine selbstständige Organisation öffentlich-rechtliche Aufgaben für den Staat übernimmt. Eine KdöR ist eine juristische Person und steht unter staatlicher Aufsicht.
-
Was sind Körperschaften des öffentlichen Rechts Beispiele?
Beispiele für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind Sparkassen, staatliche Hochschulen, Handelskammern und Landwirtschaftsverbände.
Privatrecht
Neben dem öffentlichen Recht gibt es außerdem das Privatrecht. Was genau das ist, erklären wir dir in unserem Video!