Sachmangel
Ein Sachmangel liegt zum Beispiel vor, wenn sich dein neues Handy nicht anschalten lässt. Wann genau ein Sachmangel erfüllt ist und welche Arten es gibt, erfährst du hier und im Video.
Inhaltsübersicht
Was ist ein Sachmangel?
Einen Sachmangel liegt vor, wenn eine gekaufte Sache oder ein Produkt nicht so ist, wie es vereinbart war. Zum Beispiel, weil es nicht funktioniert, eine andere Farbe hat oder beschädigt ist.
Laut der gesetzlichen Definition ist ein Sachmangel jede Abweichung vom vereinbarten Sollzustand der Sache beim Gefahrübergang, die einen Nachteil für den Käufer darstellt. Sehen wir uns das Ganze einmal an einem Beispiel an:
Du kaufst einen Fernseher im Elektronikgeschäft. Als du ihn zu Hause auspackst, fällt dir auf, dass er gar nicht angeht — er ist kaputt. Hier liegt ein Sachmangel vor, weil der Zustand des Fernsehers nicht so ist, wie vereinbart. Denn eigentlich soll er ja funktionieren.
Der Fernseher muss aber schon bei Gefahrübergang defekt gewesen sein. Das ist der Zeitpunkt, an dem du als Käufer von dem Verkäufer das Risiko übernimmst, dass die Sache kaputtgehen kann oder du sie verlierst. In der Regel ist das die Übergabe der Sache.
§ 434 BGB — Sachmangel im Gesetz
Wann genau ein Sachmangel vorliegt, steht im Bürgerlichen Gesetzbuch, in Paragraph 434. Dort werden drei mögliche Ursachen genannt. Ein Sachmangel liegt demnach dann vor, wenn eine Sache nicht den
- Subjektiven Anforderungen,
- Objektiven Anforderungen oder den
- Montageanforderungen entspricht.
Beachte: Die Gesetze zum Sachmangel wurden am 01.01.2022 neu strukturiert. Falls du also eine ältere Version des Sachmangels kennst, lass dich davon nicht durcheinander bringen, denn der Grundgedanke ist gleich geblieben.
Subjektive Anforderungen
Zunächst gibt es die subjektiven Anforderungen an die Sache. Sie sind in § 434 Absatz 2 Satz 1 BGB genannt. Dort heißt es:
„Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie
- die vereinbarte Beschaffenheit hat,
- sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und
- mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.“
Sehen wir uns die einzelnen Punkte einmal genauer an:
- Die vereinbarte Beschaffenheit meint die Merkmale und Eigenschaften, welche die Sache haben soll. Sie wurden beim Kauf vereinbart.
Bei deinem Fernseher habt ihr zum Beispiel vereinbart, dass es ein 50 Zoll Fernseher in Schwarz mit einer Smart-TV Funktion sein soll. Hat das gelieferte Exemplar allerdings nur 32 Zoll oder eine grüne Farbe, dann erfüllt es nicht die vereinbarte Beschaffenheit.
Zu der vereinbarten Beschaffenheit zählt übrigens auch die Menge. Wenn du zwei Fernseher kaufst und nur einen bekommst, ist auch das ein Sachmangel. Du nennst das Mankolieferung.
- Zur vertraglich vereinbarten Verwendung eignet sich die Sache, wenn sie die vereinbarten Verwendungsanforderungen erfüllt. Dafür ist es wichtig, sich beim Kauf auf den Verwendungszweck zu einigen.
Dein Fernseher hat den Zweck, dass du darauf fernsehen kannst. Darauf habt ihr euch geeinigt. Da er nicht funktioniert, ist er nicht zur vertraglich vereinbarten Verwendung geeignet.
- Letztlich müssen auch das Zubehör und die Anleitungen zur Montage mitgeliefert werden.
Ein Sachmangel liegt also auch vor, wenn der Fernseher einwandfrei funktioniert, aber du keine Fernbedienung mitgeliefert bekommen hast.
Objektive Anforderungen
Der Tatbestand des Sachmangels ist aber auch erfüllt, wenn im Vertrag nichts über die Beschaffenheit der Sache vereinbart wurde. Das regelt der § 434 BGB im 3. Absatz.
Dort steht, dass die Sache für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein muss. Dazu muss sie eine Beschaffenheit aufweisen, die bei anderen Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer dementsprechend erwarten kann.
Außerdem wäre die Sache mangelfrei, wenn sie die gleiche Beschaffenheit wie eine zuvor erhaltene Probe besitzt. Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn das übliche Zubehör und Anleitungen nicht mitgeliefert werden.
- Für die gewöhnliche Verwendung eignet sich die Sache, wenn du damit das machen kannst, was du auch mit anderen Sachen der gleichen Art machen kannst.
Mit einem Fernseher solltest du fernsehen können. Deshalb ist dein kaputter Fernseher auch ohne eine Vereinbarung nicht für die übliche Verwendung geeignet.
- Bei der üblichen Beschaffenheit gibt es einiges zu beachten. Die Sache muss nämlich eine Beschaffenheit aufweisen, die du erwarten kannst. Dabei muss die Art der Sache (Fernseher) berücksichtigt werden. Aber auch die öffentlichen Äußerungen, die der Verkäufer oder Hersteller zu dem Produkt gemacht hat.
Wenn der Hersteller den Fernseher nämlich als Smart-TV bewirbt, dann darfst du auch erwarten, einen Smart-TV zu bekommen. Wenn der Fernseher die Funktion nicht hat, liegt ein Sachmangel vor.
Beachte: Der Verkäufer haftet nicht für öffentliche Äußerungen des Herstellers, die er nicht kennen konnte. Umgekehrt haftet er aber für Äußerungen, die er aus Fahrlässigkeit nicht gekannt hat. Das ist zum Beispiel bei Werbung in den Massenmedien so. Der Verkäufer sollte nämlich grundsätzlich über die Produkte informiert sein, die er verkauft.
Ein Sachmangel liegt gemäß § 434 Absatz 5 auch vor, wenn eine ganz andere Sache geliefert wird. Das nennst du auch Falschlieferung.
Stell dir vor, statt deines Fernsehers bekommst du eine Mikrowelle geliefert. Auch das ist ein Sachmangel.
Montageanforderungen
Ein weiterer Fall ist der Kauf einer Sache, die bei dir aufgebaut werden muss. Das kann zum Beispiel eine Schrankwand für deinen Fernseher sein. Hier liegt ein Sachmangel vor, wenn die Anleitung Fehler enthält oder Handwerker bei der Montage etwas beschädigen.
Das regelt der 4. Absatz von § 434 BGB. Dort steht, dass die Sache frei von Mängeln ist, wenn die Montage:
- sachgemäß durchgeführt wurde.
- nicht sachgemäß durchgeführt wurde, aber weder der Verkäufer noch die Anleitung den Fehler verursacht hat. Das ist unter anderem der Fall, wenn du für den Fehler verantwortlich bist.
Wenn das nicht der Fall ist und die Handwerker ihre unsachgemäße Arbeit selbst verschuldet haben, liegt ein Sachmangel vor. Das setzt aber voraus, dass die Sache nicht mehr richtig funktioniert oder nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.
Ein Sachmangel liegt demnach vor, wenn die Handwerker des Verkäufers die Schrankwand beschädigen, sodass sie sie nicht mehr richtig aufbauen können.
Übrigens: Es ist auch ein Sachmangel, wenn dir die Schrankwand beim Aufbau aufgrund einer fehlerhaften Anleitung kaputtgeht.
Sachmangelhaftung
Liegt nun ein Sachmangel vor, hast du verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Das Gesetz spricht dir als Käufer nämlich bestimmte Gewährleistungsrechte zu. Du hast die Möglichkeit:
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Nacherfüllung zu verlangen.
Das besagt § 439 BGB. Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer den Mangel beseitigt oder eine mangelfreie Sache als Ersatz liefert.
Der Verkäufer könnte also deinen Fernseher reparieren oder ihn durch einen neuen funktionsfähigen ersetzen.
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Den Kaufpreis zu mindern.
Sollte dich der Mangel nicht stören, kannst du auch fordern, einen Teil des Kaufpreises zurück zu bekommen.
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Auf den Rücktritt vom Vertrag.
Wenn die Nacherfüllung nicht funktioniert oder der Verkäufer sie verweigert, kannst du von dem Vertrag zurücktreten. Du bekommst dann dein Geld zurück und der Verkäufer seinen defekten Fernseher.
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Schadensersatz zu verlangen.
Entsteht durch den Mangel ein Schaden, kannst du vom Verkäufer dafür Schadensersatz verlangen.
Als du deinen defekten Fernseher bei dir anschließt entsteht ein Kurzschluss, bei dem noch andere Geräte kaputt gehen. Den entstandenen Schaden muss der Verkäufer ersetzen.
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Aufwendungsersatz zu verlangen.
Du kannst dir die vergeblichen Aufwendungen ersetzen lassen, die dir durch den Sachmangel entstanden sind.
Du bist für deinen Fernseher quer durch Deutschland gefahren und sollst diesen Weg nun für die Reparatur noch einmal auf dich nehmen. Die dabei aufkommenden Benzin-Kosten kannst du dir vom Verkäufer erstatten lassen.
In der Realität fallen Defekte und Fehler nicht immer gleich auf. Wenn du sie erst später bemerkst, weist der Verkäufer dir vielleicht den Fehler als dein Verschulden zu.
Zu deinem Glück gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dem Kauf stets die Vermutung, dass ein Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Der Verkäufer müsste dir also nachweisen, dass der Fehler damals noch nicht vorlag.
Sachmangel — häufigste Fragen
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Welche Arten von Sachmängeln gibt es?
Das BGB listet einige Sachmängel auf, darunter fallen:- Mangelhaftes Produkt
- Mindermenge — es wurde zu wenig geliefert
- Falschlieferung — es wurde etwas Falsches geliefert
- Montagefehler oder Fehler bei der Montageanleitung
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Was sind Sachmangel-Beispiele?
Ein Sachmangel liegt nicht nur vor, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung mangelhaft ist, sondern auch, wenn die Montage mangelhaft ist. Ein Beispiel dafür ist ein Kratzer im Ceranfeld, den der Handwerker beim Einbau verursacht.
Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?
Du weißt jetzt, welche Rechte du hast, wenn die Kaufsache mangelhaft ist. Doch wie kommt ein Kaufvertrag zustande? Die Antwort auf diese Frage bekommst du hier !