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Trennungs- und Abstraktionsprinzip

Wie funktionieren das Trennungs- und das Abstraktionsprinzip in der Rechtswelt und welche Rolle spielen sie im Zusammenhang mit Verträgen? Das erklären wir dir hier und im Video

Quiz zum Thema Trennungs- und Abstraktionsprinzip
Inhaltsübersicht

Trennungs- und Abstraktionsprinzip — einfach erklärt

Das Trennungs- und das Abstraktionsprinzip spielen in der Rechtswelt eine wichtige Rolle, besonders im Vertragsrecht.

Stell dir vor, du kaufst ein Fahrrad. Im rechtlichen Sinne sind das zwei Vorgänge: erstens der Kaufvertrag und zweitens die Übergabe des Fahrrads. Das Trennungsprinzip sagt nun, dass diese beiden Vorgänge rechtlich getrennt sind.

Das Abstraktionsprinzip baut darauf auf: Es besagt, dass die Wirksamkeit dieser beiden Vorgänge unabhängig voneinander ist. Also, selbst wenn der Kaufvertrag ungültig sein sollte, könnte die Übergabe des Fahrrads trotzdem rechtlich gültig sein.

Das Trennungsprinzip

Das Trennungsprinzip wirkt sich auf so ziemlich jeden Vertrag aus, den du im Alltag schließt. Es besagt, dass im deutschen Recht das Verpflichtungsgeschäft und das Verfügungsgeschäft streng voneinander getrennt sind:

  • Verpflichtungsgeschäft: Ein Verpflichtungsgeschäft ist ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft . Hier verpflichten sich eine oder beide Parteien zu einer Leistung.

  • Verfügungsgeschäft: Das Verfügungsgeschäft ist das dingliche Rechtsgeschäft (Erfüllungsgeschäft), durch das die im Verpflichtungsgeschäft versprochene Leistung tatsächlich erbracht wird.

Schauen wir uns dazu ein Beispiel an: Angenommen, du kaufst ein gebrauchtes Auto

Du und der Verkäufer unterschreiben einen Kaufvertrag. Das ist das Verpflichtungsgeschäft (§ 433 BGB). Hier verpflichtet sich der Verkäufer, dir das Auto zu übergeben und zu übereignen. Du verpflichtest dich, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

Nun übergibt der Verkäufer das Auto schließlich an dich und das Eigentum wird auf dich übertragen. Gleichzeitig bezahlst du den Kaufpreis. Damit ist das Verfügungsgeschäft erfüllt (§ 929 BGB).

Das Abstraktionsprinzip

Eng mit dem Trennungsprinzip verknüpft ist das Abstraktionsprinzip. Das Abstraktionsprinzip besagt, dass die Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts (z. B. ein Kaufvertrag) rechtlich unabhängig von der Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts (z. B. die Übereignung einer Sache) ist. 

Beispielsweise entdeckst du nach dem Kauf und der Übereignung des Gebrauchtwagens, dass es sich um das falsche Fahrzeug handelt. Du entscheidest dich, den Kaufvertrag anzufechten. Dadurch wird er rückwirkend als unwirksam betrachtet (§ 142 BGB).

Laut dem Abstraktionsprinzip bleibt aber die Übereignung des Autos rechtlich wirksam, auch wenn der Kaufvertrag ungültig geworden ist.

Bereicherungsrecht

Im Kontext des Abstraktionsprinzips kann es zu Situationen kommen, die auf den ersten Blick als „ungerecht“ erscheinen. Das Bereicherungsrecht spielt eine wichtige Rolle dabei, diese Ungerechtigkeiten zu korrigieren.

Bleiben wir beim Beispiel des Autokaufs: Du durftest das Auto behalten, obwohl der Vertrag nie wirksam war. Für den Verkäufer ist das ungerecht, da er das Auto verliert, obwohl der Kaufvertrag ungültig ist.

In dem Fall könnest du nach § 812 BGB dazu verpflichtet werden, das Auto zurückzugeben. Gleichzeitig hätte der Verkäufer das Recht, den Kaufpreis zurückzuzahlen, falls er diesen bereits erhalten hat. Das Bereicherungsrecht sorgt also dafür, dass niemand ungerechtfertigt bereichert wird.

Durchbrechen des Abstraktionsprinzips

Es gibt auch Fälle, in denen das Abstraktionsprinzip durchbrochen wird:

  • Fehleridentität:
    Fehleridentität bedeutet, dass derselbe Mangel sowohl das Verpflichtungs- als auch das Verfügungsgeschäft betrifft. Das kann dazu führen, dass ein Fehler im Verpflichtungsgeschäft direkt auf das Verfügungsgeschäft durchschlägt und ihre Wirksamkeit nicht voneinander unabhängig ist.

    ➡️ Beispiel: Angenommen, du kaufst ein Grundstück. Es stellt sich heraus, dass der Verkäufer nicht der wahre Eigentümer ist. Hier liegt ein Identitätsfehler vor, da sowohl der Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) als auch die Übereignung des Grundstücks (Verfügungsgeschäft) auf einem falschen Verständnis der Eigentumsverhältnisse basieren.
     

  • Bedingungszusammenhang:
    Der Bedingungszusammenhang (§ 158 BGB) bezieht sich auf Situationen, in denen das Verfügungsgeschäft unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung des Verpflichtungsgeschäfts steht.

    ➡️ Beispiel: Du kaufst eine Maschine unter der Bedingung, dass sie bestimmte technische Anforderungen erfüllt (Verpflichtungsgeschäft). Es stellt sich heraus, dass die Maschine diese Anforderungen nicht erfüllt. Hier könnte die Übereignung der Maschine (Verfügungsgeschäft) unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass die Maschine wie vereinbart funktioniert. Wenn die Bedingung nicht erfüllt ist, wird das Verfügungsgeschäft unwirksam

Trennungs- und Abstraktionsprinzip — häufigste Fragen

  • Wieso gibt es das Trennungs- und Abstraktionsprinzip?
    Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip dient der Rechtssicherheit und Klarheit im deutschen Vertragsrecht. Es trennt Verpflichtungen aus Verträgen (Kauf, Miete etc.) von ihrer Erfüllung, was Rechtsgeschäfte übersichtlich und sicher macht.
     
  • Was sind das Verpflichtungs- und das Verfügungsgeschäft?
    Das Verpflichtungsgeschäft ist ein Vertragsabschluss, der eine Partei zu einer Leistung verpflichtet (z. B. Kaufvertrag). Das Verfügungsgeschäft ist die tatsächliche Übertragung von Rechten oder Sachen, wie die Übereignung eines gekauften Gegenstandes.
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Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft

Für das Trennungs- und das Abstraktionsprinzip ist vor allem die Unterteilung in Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft wichtig. Mehr zu den beiden Rechtsgeschäften erfährst du hier!

Zum Video: Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft
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