Juristische Person
Was ist eine juristische Person und welche Beispiele gibt es für sie? Das erfährst du hier und in unserem Video !
Inhaltsübersicht
Juristische Person Definition
Eine juristische Person ist kein einzelner Mensch, sondern eine Gruppe von Personen mit gesetzlich anerkannter, rechtlicher Selbstständigkeit. Dazu zählen zum Beispiel eingetragene Vereine, Aktiengesellschaften, Verbände oder Stiftungen.
Eine juristische Person
- hat Rechte und Pflichten,
- ein Vermögen,
- kann als Erbe eingesetzt werden
- und in eigenem Namen klagen oder verklagt werden.
In der deutschen Rechtsordnung gibt es zwei Arten von Personen:
- Die natürliche Person als einzelner Mensch mit Rechten und Pflichten (§ 1 BGB)
- Die juristische Person als Gruppe von Menschen mit Rechten und Pflichten (§ 22 BGB)
Das deutsche Recht wird in öffentliches Recht und Privatrecht aufgeteilt. Deshalb gibt es juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des Privatrechts.
Juristische Person des öffentlichen Rechts
Zu den juristischen Personen öffentlichen Rechts zählen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel der Staat, Gemeinden, Gemeindeverbände und öffentliche Sparkassen
- Anstalten, zum Beispiel die Nationalbibliothek oder
- staatliche Stiftungen.
Sie sind selbstständige Träger von Rechten und Pflichten.
Eine juristische Person des öffentlichen Rechts hat Zugriff auf hoheitliche Mittel, wie die Anwendung des Verwaltungszwangs. Das bedeutet, sie kann behördlich anerkannte Handlungen erzwingen, zum Beispiel durch Zwangsgeld. Dabei wird sie von der zuständigen Verwaltungsbehörde beaufsichtigt (Staatsaufsicht).
Juristische Person des privaten Rechts
Eine juristische Person des Privatrechts ist zum Beispiel
- ein eingetragener Verein (e. V.)
- eine private Stiftung
- eine Aktiengesellschaften (AG)
- eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- eine eingetragene Genossenschaft und
- die Europäische Gesellschaft.
Eine juristische Person des privaten Rechts wird durch ein Vorstandsmitglied oder den Geschäftsführer im Handelsregister angemeldet. Sie kann durch gewählte oder bestimmte Organe, wie den Vorstand oder den Aufsichtsrat, am Wirtschaftsleben teilnehmen. Die Mitglieder der juristischen Person übernehmen dabei keine persönliche Haftung.
Übrigens: Juristische Personen, also die Personenvereinigung, ist strafrechtlich nicht verantwortlich. Stattdessen werden ihre Organträger (Geschäftsführer, Vorstand etc.) bestraft (§ 14 StGB).
Juristische Person — häufigste Fragen
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Was ist eine natürliche oder juristische Person?
Jeder Mensch ist eine natürliche Person mit eigenen Rechten und Pflichten (Rechtssubjekt). Die juristische Person ist ein Zusammenschluss von Personen ist, die eine eigene Vermögensmasse aufweist und durch einen Rechtsakt entsteht. Auch sie hat eigene Rechte und Pflichten.
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Wann ist man eine juristische Person?
Eine juristische Person entsteht, wenn sich mehrere Menschen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen und am Rechtsverkehr teilnehmen. Rechtsfähig wird die juristische Person in der Regel, wenn sie in das zuständige Register eingetragen wurde (zum Beispiel das Handelsregister).
Natürliche Person
Juristische Personen sind keine Menschen, sondern rechtlich geregelte Organisationen, wie Vereine oder Verbände. Natürliche Personen sind hingegen einzelne Menschen, die von der Geburt bis zum Tod Träger von Pflichten und Rechten sind. Wenn du mehr über die natürliche Person erfahren willst, schau bei unserem Video
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