Widerspruch
Du willst wissen, was der Widerspruch ist? Hier und in unserem Video erklären wir dir, was der Widerspruch ist, welche Wirkung er hat und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind.
Inhaltsübersicht
Was ist ein Widerspruch?
Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, also ein im Rechtsverkehr zugelassenes Mittel, mit dem du dich gegen behördliche oder gerichtliche Entscheidungen wehren kannst. Wurde dir zum Beispiel in einem Bescheid das Bafög verweigert, kannst du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Nachdem du den Widerspruch eingelegt hast, wird geprüft, ob eine Entscheidung rechtmäßig ist. So wird dein Problem im besten Fall gütlich gelöst, also ohne ein aufwendiges Gerichtsverfahren.
In der Regel hat der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung. Denn nach einem Widerspruch wird die Entscheidung erst rechtskräftig, wenn über ihre Rechtmäßigkeit entschieden wurde.
Einspruch und Widerspruch werden oft als Synonym verwendet. Sie haben auch eine ähnliche Funktion: Mit beiden kannst du dich gegen Entscheidungen wehren.
Sie unterscheiden sich allerdings in ihrem Anwendungsbereich. Der Einspruch ist ein wenig spezieller als der Widerspruch und geht nur bei bestimmten Entscheidungen (z.B. Bußgeldbescheide).
Widerspruch einlegen
Widerspruch einzulegen ist ratsam, wenn eine Entscheidung fehlerhaft ist, deine Rechte verletzt oder du nicht mit ihr einverstanden bist.
Eingelegt werden kann der Widerspruch schriftlich oder direkt mündlich bei der Behörde. Dabei ist es in der Regel sinnvoll, den Widerspruch zu begründen. So kann die betroffene Behörde die Umstände besser einschätzen. Die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Widerspruchs wird erhöht.
Dennoch muss der Widerspruch nicht begründet sein, er kann auch unbegründet eingereicht werden.
Auswirkungen des Widerspruchs
Nach dem Widerspruch Einlegen wird der Bescheid (also eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung) in seiner Wirkung aufgeschoben. Nun prüft die betroffene Behörde (bzw. das betroffene Gericht), ob der Bescheid auch rechtmäßig ist.
Anschließend wird der Bescheid entweder aufgehoben oder der Widerspruch wird abgelehnt. Wurde der Widerspruch abgelehnt, bleibt als nächste Möglichkeit eine Klage, um sich gegen die Behörde zu wehren.
Du weißt nun, was beim Widerspruch einlegen passiert. Doch in welchen Bereichen ist der Widerspruch überhaupt möglich?
Widerspruch im Verwaltungsrecht
Am häufigsten tritt der Widerspruch im Verwaltungsrecht auf. Dort kannst du dich gegen Bescheide von einer Behörde wehren. Die heißen Verwaltungsakte und bestimmen im Einzelfall, ob du etwas tun, lassen oder erdulden musst.
Ein Beispiel dafür ist der Steuerbescheid. Wurde dort eine bestimmte Aufwendung oder ein Freibetrag nicht anerkannt, kannst du Widerspruch einlegen. In der Folge wird der ganze Steuerbescheid noch einmal neu geprüft. Im Gesetz ist der Widerspruch ab §68 VwGO geregelt.
Übrigens: Noten an öffentlichen Schulen oder Universitäten sind ebenfalls Verwaltungsakte. Wenn du einmal in einer Klausur durchfallen solltest und die Benotung nicht gerechtfertigt findest, kannst du Widerspruch gegen die Note einlegen.
Widerspruch im Privatrecht
Neben dem Verwaltungsrecht im Öffentlichen Recht gibt es den Widerspruch auch im Privatrecht . Dort ist der Rechtsbehelf im Mahnverfahren und im Zwangsvollstreckungsverfahren möglich.
Mahnverfahren
Im Mahnverfahren ist der Widerspruch in §694 ZPO geregelt. Dort kann ein Schuldner (Antragsgegner) gegen einen Mahnbescheid vom Gläubiger (Antragssteller) Widerspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Schuldner den Mahnbescheid erhalten hat, eingereicht werden.
Das schützt den Schuldner zunächst vor einer Zwangsvollstreckung. Die muss der Gläubiger dann erst in einem ordentlichen Gerichtsverfahren erwirken.
Zwangsvollstreckungsverfahren
Wird Widerspruch in einem Zwangsvollstreckungsverfahren eingelegt, heißt das, dass sich jemand gegen eine einstweilige Verfügung, eine Inhaftierung oder gegen einen Arrest wehrt. Auch hier hat der Widerspruch die Wirkung, dass ein ordentliches Gerichtsverfahren die Rechtmäßigkeit prüfen muss.
Widerspruch im Mietrecht
Wird einem Mieter vom Vermieter die Wohnung gekündigt, kann der Mieter dagegen Widerspruch einlegen gemäß §574 BGB. Dadurch kann er die Kündigung aufhalten, wenn es sich um einen sozialen Härtefall handelt.
Beispiel: Ken kann nicht umziehen, da er ein zu geringes Einkommen hat und sich keine neue Wohnung leisten kann.
Hat der Mieter den Widerspruch eingelegt, darf er erst einmal weiter in der Wohnung bleiben. Der Vermieter kann die Kündigung nur noch durch eine Räumungsklage durchsetzen.
Widerspruch im Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht sieht die Möglichkeit zum Widerspruch vor, wenn der Arbeitgeber sein Unternehmen an jemanden verkauft. Der Käufer übernimmt den Betrieb und damit auch die Angestellten. Der Arbeitnehmer behält so seinen Job, bekommt aber einen neuen Arbeitgeber. Das Ganze wird Betriebsübergang genannt.
Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall das Recht, dem zu widersprechen, wenn er nicht für den neuen Arbeitgeber arbeiten möchte. Er muss das innerhalb eines Monats tun, nachdem der Übergang bekannt gegeben wurde. Dies ist in §613a Absatz 6 BGB geregelt.
Allerdings kann der alte Arbeitgeber den Angestellten nach dem Verkauf in der Regel nicht weiterbeschäftigen, denn er hat ja kein Unternehmen mehr. Die Wahrscheinlichkeit ist also hoch, dass der Arbeitnehmer dadurch seinen Job verlieren würde. Hier zu widersprechen, ist also nur in seltenen Fällen ratsam.
Auch einer Abmahnung des Chefs kann der Arbeitnehmer widersprechen. Wenn dieser denkt, dass er ungerechtfertigt abgemahnt wurde, hat er das Recht, eine Gegendarstellung beim Arbeitgeber einzureichen. Das bedeutet, seine Sicht der Umstände zu erklären. Dafür muss er keine Frist einhalten.
Widerspruch im Markenrecht
Das Markenrecht sieht die Möglichkeit zum Widerspruch nach Eintragungen vor. Marken werden beim Patentamt angemeldet. Wenn jemand dort eine Marke anmeldet, die die Rechte einer anderen Marke verletzt, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.
Eine solche Verletzung liegt beispielsweise vor, wenn die neue Marke sehr ähnlich zur alten Marke ist und eine Verwechslungsgefahr besteht. Die ältere Marke hat dann ein relatives Schutzhindernis. Weil sie zuerst eingetragen wurde, hat sie Priorität vor der neuen Marke. Sie wird deshalb geschützt.
Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten erhoben werden. Ist er erfolgreich, wird die neue Marke entweder teilweise oder sogar vollständig gelöscht. Geregelt ist das in § 42 Abs. 1 MarkenG.
Widerspruch — häufigste Fragen
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Was ist ein Widerspruch?
Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, um sich gegen gerichtliche oder behördliche Entscheidungen zu wehren. Wenn Widerspruch eingelegt wurde, wird die Rechtmäßigkeit der Entscheidung geprüft. So kommt es im besten Fall zu einer gütlichen Lösung, ohne ein aufwendiges Gerichtsverfahren.
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Wie schreibt man den Widerspruch?
Ein Widerspruch sollte schriftlich eingereicht werden. Dafür sind folgende Inhalte wichtig: Aussage über Widerspruch, Angabe zu betroffenem Bescheid und der konkreten Entscheidung, Kontaktdaten des Absenders und Adressaten, Datum und Unterschrift sowie unter Umständen auch eine Begründung.
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Was passiert bei einem Widerspruch?
Durch den Widerspruch wird ein Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit kontrolliert. Die Behörde oder das Gericht ist verpflichtet, ihre Entscheidung auf inhaltliche oder formelle Fehler zu prüfen. Wenn sie Fehler finden, kann die Entscheidung rückgängig gemacht werden.
Verwaltungsakt
Jetzt weißt du alles über den Widerspruch und wie du dich damit zum Beispiel gegen Verwaltungsakte wehren kann. Doch was sind denn nochmal Verwaltungsakte? Finde es in unserem Video heraus.