Sicherungsübereignung
Du fragst dich, was die Sicherungsübereignung ist und wie sie in der Praxis angewendet wird? In diesem Beitrag und im Video erklären wir dir alles, was du wissen musst!
Inhaltsübersicht
Sicherungsübereignung — Definition
Die Sicherungsübereignung ist ein rechtliches Konzept, das häufig in der Finanzwelt verwendet wird. Sie kommt zum Einsatz, wenn jemand einen Kredit aufnehmen möchte, aber keine anderen Sicherheiten bieten kann, wie Immobilien oder Wertpapiere. Damit ist sie eine Art der Kreditsicherung.
Hier übereignet der Kreditnehmer ein bewegliches Gut (wie ein Auto oder Maschinen) zur Sicherheit an den Kreditgeber. Bei dem Kreditgeber handelt es sich meist um eine Bank. Die Sicherungsübereignung stellt also eine Absicherung für den Gläubiger (die Bank) dar. Das Besondere ist, dass der Schuldner das Gut weiterhin nutzen kann, obwohl es rechtlich dem Gläubiger gehört.
Die Sicherungsübereignung selbst ist im BGB nicht direkt erwähnt. Sie beruht aber auf den allgemeinen Vorschriften des Sachenrechts. Insbesondere auf §§ 929 Abs. 1, 930 BGB, die die Übereignung beweglicher Sachen regeln. Wichtig ist, dass die Übereignung nach außen nicht erkennbar sein muss. Dadurch bleibt die Sache für Außenstehende im Besitz des Schuldners, obwohl rechtlich gesehen der Gläubiger der Eigentümer ist.
Wichtig: Die Sicherungsübereignung ist ein treuhänderisches Rechtsverhältnis. Der Gläubiger ist als Treuhänder verpflichtet, die Sache nach Erfüllung der Forderung an den Schuldner zurückzugeben.
Sicherungsübereignung — Beispiel
Schau dir direkt ein Beispiel an, um den Ablauf der Sicherungsüberseignung besser zu verstehen: Angenommen, du möchtest für dein Start-up ein Darlehen von 50.000 Euro von einer Bank aufnehmen. Die Bank verlangt eine Sicherheit für den Kredit. Dafür bietest du deine hochwertige Druckmaschine als Sicherheit an.
Du und die Bank schließen einen Vertrag über die Sicherungsübereignung — den Sicherungsvertrag (Sicherungsabrede). In diesem Vertrag übereignest du die Druckmaschine an die Bank, um den Kredit abzusichern.
Statt die Druckmaschine physisch an die Bank zu übergeben, vereinbart ihr ein sogenanntes Besitzkonstitut (§§ 929 S. 1, 930 BGB). Das bedeutet, du bleibst Besitzer der Maschine und kannst sie weiterhin für dein Geschäft nutzen. Die Bank wird aber zum Eigentümer und mittelbaren Besitzer (§ 868 BGB) des Gutes. Sie hat also das rechtliche Eigentum an der Maschine. Das heißt, solltest du deinen Kreditverpflichtungen nicht nachkommen, hat die Bank das Recht, die Maschine zu verkaufen, um die Kreditschulden zu decken.
Zahlst du den Kredit wie vereinbart zurück, wird das Eigentum an der Druckmaschine wieder auf dich übertragen.
Arten der Sicherungsübereignung
Die Sicherungsübereignung ist flexibel und kann sich auf verschiedene Arten von Gegenständen beziehen.
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Einzelübereignung:
Bei der Einzelübereignung wird ein spezifischer, einzelner Gegenstand zur Sicherung eines Kredits sicherungsübereignet. Wenn du z. B. einen Kredit für den Kauf eines neuen Fahrzeugs aufnimmst, übereignest du dem Kreditgeber das Fahrzeug als Sicherheit für den Kredit. Der Sicherungsgegenstand kann aber auch eine Maschine oder ein anderes bewegliches Gut sein. Diese Form der Sicherungsübereignung ist besonders üblich, wenn der Wert des einzelnen Gegenstands relativ hoch ist und eine direkte Beziehung zum Kreditzweck hat.
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Raumsicherungsübereignung:
Eine andere Form ist die Raumsicherungsübereignung. Hierbei wird nicht ein einzelner Gegenstand, sondern alle Gegenstände in einem bestimmten Raum oder einer definierten Fläche sicherungsübereignet. Das kann zum Beispiel ein Lager mit Waren oder ein Geschäftsraum mit Inventar sein. Diese Methode wird oft genutzt, wenn es schwierig ist, einzelne Gegenstände zu spezifizieren oder wenn der Wert der einzelnen Gegenstände für sich genommen relativ gering ist.
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Markierungssicherungsübereignung:
Wenn einzelne bewegliche Gegenstände innerhalb eines Raumes übereignet werden sollen, kommt die Markierungssicherungsübereignung zum Einsatz. Ein oder mehrere Güter werden hier mit einem speziellen Zeichen oder einem Etikett markiert, um zu kennzeichnen, dass gerade diese Maschinen als Sicherheit für einen Kredit dienen.
Sicherungsübereignung und Pfandrecht sind beides Sicherungsmittel für Kredite. Sie unterscheiden sich aber in einigen wesentlichen Punkten: Das Pfandrecht (§§ 1204 ff. BGB) fordert zum Beispiel, dass der Schuldner den physischen Besitz des Gutes an den Gläubiger überträgt. Er kann es also nicht weiter nutzen.
Sicherungsübereignungsvertrag
Bei der Sicherungsübereignung handelt es sich um zwei separate Verträge: das schuldrechtliche und das dingliche Rechtsgeschäft.
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Schuldrechtliches Rechtsgeschäft (Sicherungsabrede oder Sicherungsvertrag):
Hierbei handelt es sich um die grundlegende Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger. In dieser Vereinbarung werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgelegt, wie zum Beispiel die Aufbewahrungspflicht des Schuldners und die Pflicht des Gläubigers, dem Schuldner den Gegenstand zu überlassen.
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Dingliches Rechtsgeschäft:
Das ist der Teil, in dem die eigentliche Übereignung des Gegenstandes stattfindet. Es wird durch das Besitzkonstitut gemäß §§ 929 S. 1, 930 BGB umgesetzt und ist die sachenrechtliche Erfüllung der im schuldrechtlichen Rechtsgeschäft getroffenen Vereinbarungen. In diesem Schritt wird das Eigentum an der Sache formell an den Gläubiger übertragen, während der Schuldner weiterhin im Besitz der Sache bleibt und diese nutzen darf.
Vertragserfüllung
Wenn der Schuldner den Kredit vollständig zurückgezahlt hat, werden die Vereinbarungen aus den schuldrechtlichen und dinglichen Rechtsgeschäften erfüllt und aufgehoben. Im Rahmen des schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts (Sicherungsabrede) hat der Gläubiger die Pflicht, nach vollständiger Tilgung des Kredits das Eigentum an dem übereigneten Gegenstand wieder zurückzugeben.
In unserem Beispiel wäre die Bank verpflichtet, das Eigentum an der Druckmaschine wieder an dich zurückzugeben, sobald du deinen Kredit abbezahlt hast. Das erfolgt durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung im Sicherungsvertrag. Meist durch eine Klausel, die besagt, dass das Eigentum automatisch zurückfällt, sobald die Schuld getilgt ist (§ 158 (2) BGB).
Innerhalb des dinglichen Rechtsgeschäfts, also der eigentlichen Übereignung, wird das Eigentum formell zurück auf den Schuldner übertragen. Das geschieht normalerweise durch eine Rückübereignung. Sie ist ebenfalls ein dingliches Rechtsgeschäft, das das Eigentum an der Sache vom Gläubiger zurück auf den Schuldner überträgt.
Die Bank würde dir also das Eigentum an der Maschine durch einen separaten Vertrag oder eine Vereinbarung zurück übereignen. So bist du sowohl Besitzer als auch Eigentümer der Druckmaschine.
Verwertung des Sicherungseigentums
Kannst du als Kreditnehmer deine Schulden nicht mehr zahlen, tritt der Sicherungsfall ein. Das bedeutet, du bist nicht mehr Besitzer des Sicherungsgegenstandes (der Druckmaschine). In diesem Fall hat der Kreditgeber (die Bank) das Recht, den Gegenstand zu verwerten, um die ausstehenden Forderungen zu decken. Die Verwertung erfolgt in der Regel durch den Verkauf des Gegenstandes. Der Erlös aus dem Verkauf wird dann zur Tilgung der ausstehenden Kreditschulden verwendet.
Im Sicherungsvertrag wird meist genau definiert, unter welchen Umständen der Kreditgeber das Recht zur Verwertung des Sicherungseigentums erhält. Das umfasst zum Beispiel den Zahlungsverzug. Die Art und Weise der Verwertung sowie die Verteilung des Erlöses werden ebenfalls im Sicherungsvertrag festgelegt.
Drittwiderspruchsklage
Die Drittwiderspruchsklage ist eine Möglichkeit für den Gläubiger (die Bank), gegen eine Zwangsvollstreckung in sein Eigentum vorzugehen.
Nehmen wir an, du hast deine Druckmaschine an die Bank sicherungsübereignet. Gleichzeitig schuldest du einem Lieferanten (Drittgläubiger) noch Geld. Der stellt nun einen Antrag auf Zwangsvollstreckung der Maschine, um sein Geld zu erhalten. In diesem Fall kann die Bank eine Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erheben. Das ermöglicht es der Bank als Eigentümerin der Maschine, Widerspruch gegen die Vollstreckung durch den Drittgläubiger einzulegen.
Das Ziel der Klage ist es, zu beweisen, dass der Gegenstand (die Druckmaschine) nicht zu deinem Vermögen gehört und daher nicht für die Schulden bei anderen Gläubigern (dem Lieferanten) herangezogen werden kann. Wenn die Bank erfolgreich ist, wird die Vollstreckung in die Maschine verhindert, da sie rechtlich ihr gehört.
Risiken der Sicherungsübereignung
Bei der Sicherungsübereignung gibt es einige Risiken bzw. Nachteile für den Kreditnehmer:
Verlust des Eigentumsrechts |
Obwohl der Kreditnehmer den sicherungsübereigneten Gegenstand weiter nutzen darf, verliert er das rechtliche Eigentum daran. Das kann problematisch sein, wenn der Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät und der Gegenstand verkauft wird. |
Eingeschränkte Verfügungsmacht |
Der Kreditnehmer kann über den sicherungsübereigneten Gegenstand nicht frei verfügen, zum Beispiel ihn verkaufen oder verpfänden. Er braucht dafür die Zustimmung des Gläubigers. |
Risiko bei Wertverlust | Falls der Wert des sicherungsübereigneten Gegenstands sinkt, kann der Gläubiger zusätzliche Sicherheiten verlangen, um das Risiko des Wertverlusts auszugleichen. |
Kosten | Der Kreditnehmer haftet für Schäden oder den Verlust des Gegenstandes, was bei hochwertigen Gütern ein finanzielles Risiko darstellen kann. Auch verursacht die Sicherungsübereignung zusätzliche Kosten, wie etwa Versicherungsprämien, um den Gegenstand gegen Schäden oder Verlust zu schützen. |
Sicherungsübereignung — häufigste Fragen
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Was ist eine Sicherungsübereignung einfach erklärt?
Eine Sicherungsübereignung ist ein rechtliches Verfahren. Dabei überträgt ein Schuldner einem Gläubiger das Eigentum an einem beweglichen Gut zur Kreditsicherung. Der Schuldner kann das Gut aber weiterhin nutzen.
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Welche Arten der Sicherungsübereignung gibt es?
Es gibt verschiedene Arten der Sicherungsübereignung: Zum Beispiel wird bei Einzelübereignung ein einzelner, spezifischer Gegenstand übereignet. Bei der Raumsicherungsübereignung hingegen werden alle Gegsntände in einem bestimmten Raum sicherungsübereignet.
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Wie entsteht die Sicherungsübereignung?
Die Sicherungsübereignung entsteht durch zwei rechtliche Schritte: Ein schuldrechtlicher Vertrag und ein dingliches Rechtsgeschäft (§§ 929, 930 BGB). Hier wird das Eigentum an einer Sache durch Einigung und Übergabe (Besitzkonstitut) auf den Gläubiger übertragen.
Abstraktionsprinzip
Die Unterteilung in dingliches und schuldrechtliches Rechtsgeschäft beruht auf dem Abstraktionsprinzip. Was dieses Prinzip aussagt, erfährst du in unserem Beitrag!