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Du hast etwas bestellt, aber dein Paket ist im Lieferverzug? In diesem Beitrag und im Video erklären wir dir, was du darunter verstehst und was deine Rechte sind.

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Inhaltsübersicht

Lieferverzug einfach erklärt

Ein Lieferverzug liegt vor, wenn der Verkäufer oder Lieferant eine bestellte Ware oder Dienstleistung nicht zum vereinbarten Liefertermin liefert (§ 286 BGB). Angenommen du hast einen Fernseher gekauft und er kommt nicht pünktlich bei dir an. Ob der Lieferant in Lieferverzug geraten ist, hängt nun von dem ausgemachten Liefertermin ab:

  • Unverbindlicher Liefertermin
    Wenn kein fester Termin abgesprochen wurde, musst du erst eine schriftliche Mahnung formulieren. Darin legst du eine neue Frist für die Lieferung der bestellten Ware fest. Erst nach Ablauf dieser Mahnfrist steht der Händler im Lieferverzug.
     
  • Konkreter Liefertermin
    Bei festen Terminen liegt ein Lieferverzug vor, wenn die Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ankommt.

Wenn die jeweils gesetzten Fristen verstrichen sind, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, eine Preisminderung verhandeln oder Schadensersatz verlangen. 

Übrigens: Bei Online-Käufen ist der Händler verpflichtet, einen konkreten Lieferzeitraum zu nennen (§ 312d BGB). Wenn der Liefertermin nicht eingehalten wird, ist der Händler automatisch im Lieferverzug. 

Voraussetzungen für einen Lieferverzug

Wenn ein Paket nicht ankommt, liegt nicht automatisch ein Lieferverzug vor. Es gibt verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, dass eine Lieferung laut Gesetz im Verzug ist (§ 286 BGB).

  1. Grundvoraussetzung für einen Lieferverzug ist ein wirksamer Kaufvertrag. Das heißt, dass der Verkäufer ein Angebot gemacht hat, welchem der Käufer zugestimmt hat.
     
  2. Zudem muss der Verkäufer für den Lieferverzug verantwortlich sein. Bei höherer Gewalt trifft den Verkäufer keine Schuld an der verspäteten Lieferung. Dazu zählen äußere Ereignisse, die für den Händler unvorhersehbar und unvermeidbar sind. Höhere Gewalten können beispielsweise Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Erdbeben oder Feuer sein. Der Händler ist auch nicht für den Lieferverzug verantwortlich, wenn die Ware auf dem Lieferweg zerstört wurde und der Händler darauf keinen Einfluss hatte. 
     
  3. Eine weitere Voraussetzung ist der Ablauf der Nachfrist. Wenn der Liefertermin nur ungefähr angegeben wurde, musst du erst eine Mahnung aussprechen und eine neue Lieferfrist setzten. Erst wenn auch diese Frist abgelaufen ist, befindet sich der Händler in Lieferverzug. Aber nicht immer ist eine Mahnung zwingend notwendig. 

Ausnahmen, bei denen keine Mahnung erforderlich ist

Es gibt auch Ausnahmen, bei denen keine Mahnung notwendig ist, damit der Lieferverzug eintritt:

  • Festgelegter Liefertermin
    Ist der Liefertermin als Fixtermin vereinbart, tritt der Lieferverzug automatisch ein, wenn der Verkäufer den vereinbarten Termin nicht einhält. 
     
  • Liefertermin ist an ein bestimmtes Ereignis gekoppelt
    Wenn der Liefertermin an ein bestimmtes Ereignis gekoppelt ist, z. B. die Lieferung von Dekoration für eine Veranstaltung, ist eine Mahnung des Käufers in der Regel nicht notwendig. Denn der Verkäufer weiß in diesem Fall, dass die Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen muss. Mit Ablauf des Liefertermins gerät der Verkäufer also in Lieferverzug.
     
  • Verkäufer verweigert die Leistung ernsthaft und endgültig
    Wenn der Verkäufer ausdrücklich sagt, dass er das bestellte Produkt nicht mehr liefern wird, ist auch keine Mahnung notwendig. Denn der Verkäufer hat dem Käufer bereits schriftlich mitgeteilt, dass er die Leistung nicht erbringen wird.
      
  • Besondere Gründen und Abwägung der beiderseitigen Interessen
    Der Lieferverzug tritt auch dann sofort ein, wenn besondere Gründe vorliegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine dringende Reparatur für einen Rohrbruch notwendig ist. Bei einer verspäteten Reparatur würde erheblicher Schaden entstehen. In diesem Fall kann der Auftraggeber dem Dienstleister sofort eine Frist zur Reparatur setzen und erklären, dass er nach Ablauf der Frist den Vertrag rückgängig machen wird. 

Wichtig: Die gegebene Nachfrist in einer Mahnung muss angemessen sein. Das heißt, dass bei einer vereinbarten Lieferzeit von 3 bis 5 Tagen eine Frist von 3 bis 5 Tagen vollkommen ausreicht. Wenn es sich um eine längere Frist gehandelt hat — beispielsweise bei Möbeln oder Küchen — sind zwei Wochen eine angemessene Frist.   

Was sind deine Rechte bei Lieferverzug?

Dir stehen verschiedene Rechte zu, wenn die Nachfrist abgelaufen ist oder die Lieferung nicht zum vereinbarten Termin erfolgt. Du kaufst beispielsweise eine Küche im Möbelhaus. Dir wird ein Lieferzeitraum von 3 bis 5 Wochen genannt.

Nach 5 Wochen ist die Küche immer noch nicht angekommen. Du schreibst also eine Mahnung an das Möbelhaus und setzt eine Nachfrist von 2 Wochen. Der neue Liefertermin wurde erneut nicht eingehalten. Der Verkäufer befindet sich nun im Lieferverzug. Jetzt hast du verschiedene Möglichkeiten weiter vorzugehen:

Rücktritt vom Kaufvertrag

Nach Ablaufen der Nachfrist oder Nichteinhaltung des festen Liefertermins, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung solltest du schriftlich als Einwurf-Einschreiben oder als E-Mail an den Verkäufer übermitteln. Dabei forderst du ihn am besten auch auf, das Geld innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückzuerstatten. Wenn du vom Kaufvertrag zurücktrittst, hast du keinen Anspruch mehr auf die bestellte Ware oder Dienstleistung. 

Preisnachlass

Der Verkäufer ist bei Lieferverzug nicht verpflichtet, dir eine Preisminderung anzubieten. Es ist aber eine Möglichkeit, einen angemessenen Preisnachlass vom Verkäufer verlangen und schauen, ob der Verkäufer dem zustimmt. Manchmal bieten dir auch der Verkäufer aus Kulanz eine Preisminderung. Dadurch kannst du dann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten und auch keinen Schadensersatzanspruch verlangen. Der Preisnachlass gilt als Entschädigung.  

Schadensersatz

Anspruch auf Schadensersatz hast du dann, wenn dir durch den Lieferverzug ein Schaden entstanden ist. Dabei kannst du zwei Arten unterscheiden:

  • Nutzungsausfallentschädigung
    Wenn die Küche zu spät geliefert wird, hast du eventuell Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Eine Küche ist ein wichtiger Bestandteil für die Lebensführung. Ohne sie musst du beispielsweise auf teurere Gerichte zurückgreifen oder mehr Zeit für die Zubereitung des Essens aufwenden. Es kann daher gerichtlich entschieden werden, dass der Verkäufer für den Schaden aufkommen muss, der durch eine zu spät gelieferte Küche entstanden ist.
  • Teurere Ersatzbeschaffung
    Wenn du nach Ablauf der Frist das Produkt teurer bei einem anderen Händler kaufst, kannst du die Differenz zurückverlangen. Beispielsweise bestellst du ein Geschirrset bei einem Anbieter und erhältst diese Bestellung nicht. Daher kaufst du das gleiche Set bei einem anderen Verkäufer. Hier ist das Produkt allerdings 30 € teurer. Diese Differenz kannst du von dem ersten Händler einfordern, der das Geschirrset nicht geliefert hat. 

Lieferverzug — häufigste Fragen

  • Was ist Lieferverzug?
    Lieferverzug liegt vor, wenn eine Ware oder Dienstleistung zu spät oder gar nicht geliefert wird. Wenn kein konkreter Termin vereinbart wurde, muss erst eine Mahnung mit einer Nachfrist ausgesprochen werden. Bei festen Lieferterminen besteht automatisch Lieferverzug bei verspäteter Leistung
     
  • Welche Rechte stehen dem Käufer bei Lieferverzug zu?
    Liegt ein Lieferverzug vor, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer oder du als Verkäufer kann dir auch eine Preisminderung vorschlagen. In manchen Fällen steht dir auch ein Anspruch auf Schadensersatz zu.
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Kaufvertragsstörungen

Bei einem Lieferverzug handelt es sich um eine Kaufvertragsstörung. Wie ein Vertrag sonst noch gestört werden kann, erfährst du in unserem Beitrag dazu! 

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