Natürliche Person
Was ist eine natürliche Person und was ist der Unterschied zwischen einer natürlichen Person und einer juristischen Person? Hier und in unserem Video erfährst du es!
Inhaltsübersicht
Natürliche Person Definition
Jeder Mensch ist laut deutschem Recht von der Geburt an eine natürliche Person (§ 1 BGB). Das macht ihn zum Träger von Rechten und Pflichten (Rechtssubjekt). Als juristische Person wird dagegen ein Zusammenschluss von Menschen bezeichnet. Das kann z. B. eine GmbH, eine Stiftung oder ein Verein sein.
Die Tatsache, dass eine natürliche Person Rechte und Pflichten hat, nennst du Rechtsfähigkeit . Das ist die zentrale Eigenschaft einer natürlichen Person: Sie beschreibt die Möglichkeit, rechtlich zu handeln. Jeder Mensch hat zum Beispiel das Recht auf Erbe oder die Pflicht, Steuern zu zahlen.
Natürliche Person — Rechtsfähigkeit
Ist die Rechtsfähigkeit an bestimmte Bedingungen geknüpft? Nein! Sie gilt für jede natürliche Person, unabhängig von:
- ihrem Geschlecht
- ihrem Alter
- ihrer Herkunft oder
- sonstigen Merkmalen.
Die Rechtsfähigkeit natürlicher Personen beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Sie haben also ihr gesamtes Leben lang Rechte und Pflichten.
Die ersten Rechte gelten sogar noch früher. Ungeborene Embryonen im Leib der Mutter sind teilrechtsfähig. Das bedeutet, sie können zum Beispiel Erbe werden (§ 1923 Absatz 2 BGB). Die Teilrechtsfähigkeit haben neben den ungeborenen Menschen auch noch einige Personengesellschaften wie etwa die GbR oder die KG.
Die Rechtsfähigkeit ist die Grundvoraussetzung für jede natürliche Person, um rechtlich zu handeln (z.B. einen Kaufvertrag abschließen).
Trotzdem gelten durch das BGB gewisse Einschränkungen für natürliche Personen. Dass sie rechtsfähig ist, bedeutet nämlich nicht, dass sie auch geschäftsfähig ist.
Die Rechtsfähigkeit kann einer Person heutzutage nicht aberkannt werden. Früher war das bei Sklaven, Dienstmädchen und Zwangsbediensteten üblich. Sie wurden rechtlich nicht wie Menschen, sondern wie Sachen behandelt.
Geschäftsfähigkeit natürliche Person
Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass eine Person Rechtsgeschäfte (z. B. einen Kaufvertrag) abschließen darf.
Die Geschäftsfähigkeit teilt sich in drei Stufen auf (§§ 104 ff. BGB):
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Geschäftsunfähig sind Minderjährige bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs. Das bedeutet, sie können keine Rechtsgeschäfte durchführen. Wenn sie einen Vertrag abschließen, ist der nicht wirksam. Die Geschäftsunfähigkeit gilt auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung.
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Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige zwischen Vollendung des 7. und 18. Lebensjahrs. Sie können nur dann Verträge abschließen (also zum Beispiel etwas kaufen), wenn sie die Erlaubnis ihrer Eltern haben. Sollten sie, ohne vorher ihre Eltern zu fragen, einen Vertrag abschließen, wird der nur wirksam, wenn ihre Eltern zustimmen.
- Voll geschäftsfähig sind Volljährige nach Vollendung des 18. Lebensjahrs. Für sie gelten die Beschränkungen nicht mehr. Sie dürfen z.B. eigenständig ein Konto eröffnen und Verträge abschließen.
Damit gehört die Geschäftsfähigkeit zur sogenannten Handlungsfähigkeit. Du kannst sie von der Rechtsfähigkeit unterscheiden:
- Rechtsfähigkeit: natürliche Person hat Rechte und Pflichten
- Handlungsfähigkeit: natürliche Person kann durch eigenes Handeln Rechtswirkungen hervorrufen (z.B. § 276 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners)
Natürliche und Juristische Person — Unterschied
Neben den natürlichen Personen kennt das Gesetz noch die juristischen Personen (§ 21 ff. BGB). Das sind mehrere Menschen, die sich zusammengeschlossen haben, um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen.
Auch die juristische Person als Vereinigung ist rechtsfähig und kann daher eigene Verträge abschließen. Sie unterscheidet sich allerdings von der natürlichen Person. Die wichtigsten Unterschiede sind:
Natürliche Person | Juristische Person |
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Noch mehr über juristische Personen, zum Beispiel welche Arten es gibt und was sie ausmacht, erfährst du hier
!
Natürliche Person — häufigste Fragen
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Was sind natürliche Personen?
Jeder Mensch ist eine natürliche Person, der durch seine Geburt zum Träger von Rechten und Pflichten wird. Er wird auch Rechtssubjekt genannt.
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Was ist der Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen?
Das deutsche Recht unterscheidet natürliche und juristische Personen. Natürliche Personen sind alle Menschen. Sie sind Träger von Rechten und Pflichten (Rechtssubjekt). Juristische Personen sind Zusammenschlüsse von Menschen. Zu ihnen zählt zum Beispiel ein Verein, eine GmbH oder eine Körperschaft.
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Wie entsteht eine natürliche Person?
Als natürliche Person hat jeder Mensch Rechte und Pflichten. Die Rechtsfähigkeit beginnt gemäß §1 Absatz 1 BGB mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod.