Taschengeldparagraph
Du willst wissen, was der Taschengeldparagraph 110 BGB aussagt? Dann bist du hier genau richtig! In unserem Beitrag und im Video erfährst du alles, was du wissen musst!
Inhaltsübersicht
Taschengeldparagraph einfach erklärt
Der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) besagt, dass Kinder ab 7 Jahren auch ohne Zustimmung ihrer Eltern Produkte kaufen dürfen. Sie müssen dafür aber ihr Taschengeld verwenden.
Allgemeiner kannst du dir merken, dass beschränkt geschäftsfähige Personen (Minderjährige ab 7 Jahren) eigenständig Rechtsgeschäfte abschließen dürfen, wenn sie dafür eigene Mittel (z. B. Taschengeld) verwenden.
Beispiel: Die 12-jährige Luisa möchte sich von ihrem Taschengeld eine Kugel Eis kaufen. Wegen des Taschengeldparagraphen darf sie das alleine ohne ihre Eltern tun.
Aber welche Regelungen gelten genau? Schau dir dazu die Einschränkungen zum Taschengeldparagraph an.
Taschengeldparagraph Einschränkungen
Es gibt einige Fälle, in denen der Taschengeldparagraph 110 im BGB nicht gilt:
- Kinder unter 7 Jahren
- Kauf von besonders teuren Produkten
- Ratenkäufe und Abos
- Kauf von verbotenen Produkten
Schau dir die Einschränkungen zum Taschengeld Paragraph gleich im Detail an!
Kinder unter 7 Jahren
Kinder unter 7 Jahren sind in Deutschland geschäftsunfähig (§ 104 BGB). Sie dürfen überhaupt nichts ohne die Zustimmung ihrer Eltern kaufen — auch nicht von ihrem Taschengeld. Wenn also Luisas 5-jähriger Bruder Tim alleine eine Kugel Eis kauft, ist das rechtlich nicht wirksam.
Übrigens: Personen zwischen 7 und 17 Jahren nennst du beschränkt geschäftsfähig. Wenn sie einen Vertrag abschließen, ist er normalerweise „schwebend unwirksam” — also unwirksam, bis die Eltern zustimmen. Wenn beschränkt geschäftsfähige Personen aber etwas mit ihrem Taschengeld kaufen, gilt das nicht — der Vertrag ist sofort wirksam.
Kauf von besonders teuren Produkten
Der Taschengeld Paragraph gilt nicht, wenn Kinder besonders teure Produkte kaufen, wie ein Smartphone oder teuren Schmuck. Eine genaue Preisgrenze findest du im Gesetz aber nicht.
Beispiel: Luisa hat lange gespart und möchte sich nun ein Tablet kaufen. Weil es sich dabei um einen recht hohen Geldbetrag handelt, kann der Verkäufer beim Kauf eine Zustimmung von Luisas Eltern verlangen.
Ratenkäufe und Abos
Kinder und Jugendliche können ohne Zustimmung ihrer Eltern keine Ratenkäufe und Abos abschließen, also keine
- Handyverträge
- Kredite
- Zeitschriftenabos, Mitgliedschaften im Fitnessstudio etc.
- Kauf von Produkten auf Raten
Diese Regelung soll verhindern, dass sich Minderjährige verschulden.
Kauf von verbotenen Produkten
Minderjährige dürfen nichts kaufen, was ihre Eltern ihnen ausdrücklich verboten haben — auch nicht von ihrem Taschengeld. Eltern können das Produkt in so einem Fall einfach zurückgeben.
Bestimmte Produkte sind außerdem vom Gesetz her für Kinder und Jugendliche verboten. Dazu gehören zum Beispiel Zigaretten, Alkohol und Waffen. Minderjährige dürfen diese Produkte nicht besitzen und deshalb auch nicht kaufen.
Grundsätzlich gelten bei Online-Käufen die gleichen Regeln vom Taschengeldgesetz wie sonst. Allerdings bezahlst du im Internet meist nicht sofort beim Kauf, sondern nachträglich. Genau das fällt aber nicht unter den Taschengeldparagraph 110 BGB. Deshalb können Eltern ungewollte Online-Käufe ihrer Kinder in der Regel ohne Probleme wieder rückgängig machen. Außerdem dürfen Minderjährige bei Online-Käufen nicht fälschlicherweise angeben, dass sie volljährig sind — das ist illegal.
Taschengeldparagraph Höhe
Du fragst dich, wie viel Geld man beispielsweise mit 16 ausgeben darf? Das hängt von der Höhe deines Taschengeldes ab. Der Taschengeld Paragraph sagt aber nichts darüber aus, wie viel Taschengeld Kinder bekommen sollten.
Allerdings empfehlen die Jugendämter eine unterschiedliche Taschengeldhöhe je nach Alter, an der sich Eltern orientieren können. Hier siehst du die Taschengeld-Tabelle für das Jahr 2022:
Alter des Kindes | Taschengeldparagraph Höhe |
Unter 6 Jahre | 0,50 € – 1,00 € pro Woche |
6 Jahre | 1,00 € – 1,50 € pro Woche |
7 Jahre | 1,50 € – 2,00 € pro Woche |
8 Jahre | 2,00 € – 2,50 € pro Woche |
9 Jahre | 2,50 € – 3,00 € pro Woche |
10 Jahre | 16,00 € – 18,50 € pro Monat |
11 Jahre | 18,50 € – 21,00 € pro Monat |
12 Jahre | 21,00 € – 23,50 € pro Monat |
13 Jahre | 23,50 € – 26,00 € pro Monat |
14 Jahre | 26,00 € – 31,00 € pro Monat |
15 Jahre | 31,00 € – 39,00 € pro Monat |
16 Jahre | 39,00 € – 47,00 € pro Monat |
17 Jahre | 47,00 € – 63,00 € pro Monat |
18+ Jahre | 63,00 € – 79,00 € pro Monat |
Schau dir die Tabelle zum Taschengeldparagraph gleich nochmal als Grafik an.
Im Taschengeldgesetz findest du die Regelung, dass Minderjährige von ihrem Taschengeld selbstständig Dinge kaufen dürfen (Taschengeldparagraph § 110 BGB). Aber Achtung: Der Begriff „Taschengeld“ wird dabei nicht verwendet. Stattdessen spricht des Taschengeldgesetz von einer „Leistung mit eigenen Mitteln“.
Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?
Super! Jetzt weißt du, was Kinder laut Taschengeldparagraph kaufen dürfen! Aber wie kommt ein Kaufvertrag dann eigentlich genau zustande? Das erfährst du hier !