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Handlungsvollmacht

Was ist eine Handlungsvollmacht und welche Arten gibt es? Alles Wichtige erfährst du hier!

Quiz zum Thema Handlungsvollmacht
Inhaltsübersicht

Handlungsvollmacht einfach erklärt

Ein Geschäftsführer kann seinen Mitarbeitern eine Handlungsvollmacht erteilen. Dadurch dürfen sie Handlungen und Geschäfte durchführen, die normalerweise dem Führungspersonal vorbehalten sind (HGB § 54 Abs. 1).

Dazu gehört zum Beispiel, Ware zu bestellen, Geschäfte mit Dritten abzuschließen oder Bankgeschäfte abzuwickeln. 

Unterschied Prokura Handlungsvollmacht

Eine Handlungsvollmacht ist nicht dasselbe wie eine Prokura! Wem eine Prokura erteilt wurde, der darf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen für ein Handelsgewerbe ausführen.

Wer jedoch nur eine Handlungsvollmacht hat, der darf nur einzelne oder bestimmte Geschäfte und Rechtshandlungen durchführen. Um mehr über die Handlungsvollmacht zu erfahren, klick dich in unser Video !

Zweck einer Handlungsvollmacht

Mit einer Handlungsvollmacht hat ein Mitarbeiter die Erlaubnis, in einem eingeschränkten Bereich für das Unternehmen zu handeln. Er muss also nicht jedes Mal den Geschäftsführer, Inhaber oder Vorstand um Erlaubnis bitten.

Der Vorteil einer Handlungsvollmacht ist, dass die Führungskräfte Aufgaben abgeben und sich dadurch selbst entlasten. 

Die Vollmacht kann sich je nach Art und Umfang auf verschiedene Bereiche auswirken, zum Beispiel auf

  • die Produktion
  • die Personalpolitik
  • die Finanzpolitik
  • die Rechtssicherheit
  • unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte
  • die Haftung innerhalb des Unternehmens
  • branchenübliche Geschäfte
  • den Erfolg des Unternehmens

Arten der Handlungsvollmacht

Laut dem Handelsgesetzbuch (HGB) § 54 Abs. 1 können drei verschiedene Handlungsvollmacht Arten unterschieden werden:

  • Generalhandlungsvollmacht / Allgemeine Handlungsvollmacht 
  • Arthandlungsvollmacht 
  • Spezialhandlungsvollmacht / Einzelhandlungsvollmacht
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Arten der Handlungsvollmacht

Generalhandlungsvollmacht

Die Generalhandlungsvollmacht (auch allgemeine Handlungsvollmacht) ähnelt der Prokura am meisten, da die Mitarbeiter fast alle Rechtsgeschäfte des Unternehmens durchführen dürfen. Sie dürfen jedoch nichts machen, das den Bestand des Unternehmen verändert, zum Beispiel die Zahl der Grundstücke oder die Menge des Vermögens.

  • Beispiel: Die Mitarbeiterin eines Nagelsalons hat eine Generalhandlungsvollmacht. Sie darf alle Handlungen und Geschäfte durchführen, die üblicherweise anfallen. Zum Beispiel Nagellacke oder Hygieneutensilien bestellen. Sie darf jedoch keine Grundstücke für neue Salons mieten oder Darlehen aufnehmen, da sich dadurch der Bestand des Unternehmens verändern würde.

Die Generalhandlungsvollmacht eignet sich besonders gut für kleine Unternehmen. Auch wenn der Inhaber erkrankt oder in den Urlaub fährt, kann das Tagesgeschäft so weitergeführt werden.

Arthandlungsvollmacht

Die Arthandlungsvollmacht ist die typischste Art der Vollmacht. Mitarbeiter mit einer Arthandlungsvollmacht dürfen eigenverantwortlich Rechtsgeschäfte in ihrem festgelegten Bereich durchführen. Diese Vollmacht kann entweder auf eine bestimmte Art von Geschäften oder auf einen finanziellen Rahmen festgelegt sein.

  • Beispiel: Ein Personaler darf beim Vorstellungsgespräch mit Bewerbern die Gehaltsverhandlungen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets führen und den Arbeitsvertrag unterschreiben.

Spezialhandlungsvollmacht

Bei der Spezialhandlungsvollmacht bekommt der Mitarbeiter die Erlaubnis, nur ein einmaliges und konkret definiertes Geschäft durchzuführen. Sobald das Geschäft durchgeführt wurde, erlischt die Handlungsvollmacht wieder.

  • Beispiel: Eine Mitarbeiterin wird dazu bevollmächtigt, eine Maschine für die Produktion zu kaufen. Sobald sie das erledigt hat, löst die Vollmacht sich auf. Weitere Einkäufe müssen wieder von der Führungsperson durchgeführt werden.

Erteilen der Handlungsvollmacht

Eine Vollmacht kann von verschiedenen Personen erteilt werden. Dazu gehören

  • gesetzliche Vertreter des Unternehmens / die Geschäftsführung
  • Prokuristen
  • andere Handlungsbevollmächtigte, sofern sie dazu berechtigt sind

Die Handlungsvollmacht muss im Gegensatz zur Prokura nicht im Handelsregister eingetragen werden. Sie kann also auch mündlich oder konkludent , also durch schlüssiges Verhalten der Geschäftsführung, erteilt werden.

Aus Beweisgründen bietet es sich jedoch an, die Vollmacht schriftlich festzuhalten. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Die Handlungsvollmacht ist über den Arbeitsvertrag geregelt oder es wird eine Urkunde erstellt.

Handlungsvollmacht über den Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag werden die Aufgabenbereiche des Mitarbeiters und seine Funktion beschrieben. Deshalb bietet es sich an, auch die Vollmacht ausführlich festzuhalten. Weil der Arbeitsvertrag rechtssicher ist, muss kein extra Dokument für die Handlungsvollmacht erstellt werden.

Handlungsvollmacht über eine Urkunde

Für die Handlungsvollmacht kann auch eine Urkunde ausgestellt werden. Sie legt die Art der Vollmacht fest und definiert die Geschäfte und Handlungen, für die der Mitarbeiter bevollmächtigt wird.

Erlöschen der Handlungsvollmacht

Wie erlischt eine Handlungsvollmacht, beispielsweise die Handlungsvollmacht einer GmbH? Damit sie erlischt, muss

  • der Vollmachtgeber die Handlungsvollmacht widerrufen.
  • der bevollmächtigte Mitarbeiter das Unternehmen verlassen.
  • der bevollmächtigte Mitarbeiter die Urkunde zurückgeben, die ihn bevollmächtigt hat.

Rechtsgrundlage

Laut Handelsgesetzbuch § 49 Abs. 1 gilt für die Handlungsvollmacht Folgendes:

Handlungsvollmacht Definition

(1) Ist jemand ohne Erteilung der Prokura zum Betrieb eines Handelsgewerbes oder zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörigen Art von Geschäften oder zur Vornahme einzelner zu einem Handelsgewerbe gehöriger Geschäfte ermächtigt, so erstreckt sich die Vollmacht (Handlungsvollmacht) auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt.

Das bedeutet, dass jede bevollmächtigte Person Entscheidungen im Tagesgeschäft des Unternehmens durchführen kann. Die Art der Vollmacht legt dabei fest, wo die Grenzen der Entscheidungen liegen. 

Haftung

Wenn die bevollmächtigte Person sich an die Grenzen seines Handlungsbereiches hält und es zu einem Haftungsfall kommt, haftet der Geschäftsführer.

Doch was passiert, wenn der Bevollmächtigte seine Grenzen überschreitet? Zum Beispiel, indem er Geschäfte abschließt, zu denen er überhaupt nicht befugt ist? Dann verhält er sich falsch und muss für seine Taten selbst haften.

Unterschiede Prokura Handlungsvollmacht

Welche Unterschiede genau zwischen Prokura und Handlungsvollmacht bestehen, siehst du in dieser Tabelle:

  Handlungsvollmacht Prokura
Erteilung
  • konkludente Erteilung reicht aus
  • kein Eintrag ins Handelsregister
  • muss ausdrücklich erklärt werden
  • Eintrag ins Handelsregister
Umfang
  • Der Erteiler der Vollmacht bestimmt den Umfang
Handlungsspielraum
  • nur für einzelne oder bestimmte Rechtshandlungen und Geschäfte
  • für alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtshandlungen und Geschäfte
Übertragbarkeit
  • mit Zustimmung übertragbar
  • nicht übertragbar

Handlungsvollmacht — häufigste Fragen

  • Was darf man mit einer Handlungsvollmacht machen?
    Mit einer Handlungsvollmacht dürfen Bevollmächtigte im laufenden Betrieb Geschäfte mit Dritten abschließen, Waren bestellen, Verträge unterschreiben und Geschäfte mit der Bank abwickeln.

  • Welche Arten von Handlungsvollmacht gibt es?
    Es gibt drei verschiedene Arten der Handlungsvollmacht, die sich im Umfang ihrer Befugnis unterscheiden: die Generalhandlungsvollmacht, die Arthandlungsvollmacht und die Spezialhandlungsvollmacht.

  • Wer kann eine Handlungsvollmacht erteilen?
    Die Handlungsvollmacht kann von verschiedenen Personen erteilt werden: Inhaber, Prokuristen, gesetzliche Vertreter eines Unternehmens oder Handlungsbevollmächtigte, die dazu bemächtigt wurden.
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Prokura

Mit der Handlungsvollmacht Erteilung, den Arten und der Definition kennst du dich nun bestens aus! Auch die Prokura ermöglicht es Mitarbeitern, eigenständig Geschäfte im Unternehmen durchzuführen. Um mehr über sie und ihre Vorteile zu erfahren, klicke hier !

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