Du fragst dich, was die kalkulatorische Abschreibung ist, wie man sie berechnet und was der Unterschied zur bilanziellen Abschreibung ist? Dann ist dieser Beitrag genau das Richtige für dich!

Du kannst dich auch an unseren Übungsaufgaben probieren. Dafür bieten wir dir hier die erste Aufgabe und die Zweite .

Inhaltsübersicht

Kalkulatorische Abschreibung (Kalkulatorische AfA) – Definition

Die kalkulatorische Abschreibung dient unternehmensinternen Zwecken und soll den tatsächlichen Werteverzehr beispielsweise einer Maschine möglichst korrekt erfassen. Hierbei geht es also um eine verursachungsgerechte Verteilung der Kosten. Als Berechnungsgrundlage für die kalkulatorische Abschreibung wird der voraussichtliche Wiederbeschaffungswert verwendet. Im Unterschied zur bilanziellen Abschreibung, die an das HGB und EStG gebunden ist, ist die kalkulatorische Abschreibung unabhängig von handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften.

Kalkulatorische vs. Bilanzielle Abschreibung

Du fragst dich jetzt vielleicht, wann man welche Form der Abschreibung benutzt und was die genauen Unterschiede zwischen der kalkulatorischen und der bilanziellen Abschreibung sind.

Kalkulatorische Abschreibung Bilanzielle Abschreibung Unterschiede
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Kalkulatorische und Bilanzielle Abschreibung

Die kalkulatorische Abschreibung ist Teil der Kostenrechnung. Die bilanzielle Abschreibung hingegen wird in der Buchhaltung beziehungsweise im Externen Rechnungswesen verwendet und berechnet sich auf Basis der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. In der Kostenrechnung wird versucht, die Kosten möglichst verursachungsgerecht zu verteilen. Deshalb wird die Nutzungsdauer bei der kalkulatorischen Abschreibung auch nicht aus der sogenannten AfA-Tabelle entnommen, wie es bei der bilanziellen Abschreibung der Fall ist, sondern sie wird möglichst realistisch vom Unternehmen geschätzt.

Wichtig ist, dass die kalkulatorische Abschreibung nicht Teil des Jahresabschlusses oder der Bilanz ist, denn sie dient ja nur internen Zwecken.

Außerdem solltest du wissen, dass kalkulatorische Abschreibungen Anderskosten sind. Diese entstehen, wenn in der Buchhaltung ein anderer Betrag angesetzt wird, als in der Kostenrechnung. Anderskosten gehören genau wie die Zusatzkosten zu den kalkulatorischen Kosten.

Hier siehst du nochmal alle Unterschiede zwischen der kalkulatorischen und der bilanziellen Abschreibung im Überblick.

  Kalkulatorische AfA Bilanzielle AfA
Abschreibungszeitraum gemäß der tatsächlichen (voraussichtlichen) Nutzungsdauer gemäß ,,betriebsgewöhnlicher" Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle
Berechnungsgrundlage voraussichtliche Wiederbeschaffungskosten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Endwert Schrottwert oder tatsächlicher Verkaufspreis Null oder tatsächlicher Verkaufspreis
Abschreibungsmethode unterschiedliche Methoden je nach Zweck anwendbar i.d.R. lineare Abschreibung
Gesetzliche Vorschriften keine Vorschriften Beachtung der Bilanzierungsvorschriften nach HGB, EStG

Kalkulatorische Abschreibung – Formel

Super! Lass uns als nächstes die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibung ein bisschen genauer betrachten.
Schauen wir uns dazu erstmal die Formel an:

Kalkulatorische Abschreibung= \frac{Wiederbeschaffungswert- Schrottwert}{Tatsächliche Nutzungsdauer}

Bei der Nutzungsdauer musst du keine gesetzlichen Vorschriften beachten, sie entspricht der technischen oder der erwarteten realen Nutzungsdauer. Sie wird deshalb, genau wie auch der Schrottwert, auf Grundlage von Erfahrungswerten geschätzt.

Wiederbeschaffungswert Formel Anschaffungskosten reale Nutzungsdauer
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Berechnung Wiederbeschaffungswert

Beim Wiederbeschaffungswert hingegen musst du beachten, dass der Preis zum Beispiel aufgrund der Inflation oder wegen technischen Innovationen gestiegen sein könnte. Die Formel für den Wiederbeschaffungswert, wenn man die Inflation miteinbezieht, lautet daher so:

Das kleine n entspricht auch hier der technischen beziehungsweise der erwarteten realen Nutzungsdauer.

Die kalkulatorische Abschreibung berechnen – Beispiel

So, das war jetzt einiges an Theorie. Lass uns zum Schluss noch ein Beispiel durchrechnen.

Stell dir vor du arbeitest in einem Industriebetrieb. Ihr kauft eine neue Poliermaschine mit einem Anschaffungswert von 210.000€. Nach den gesetzlichen Vorschriften beträgt die Nutzungsdauer 6 Jahre. Das Unternehmen geht von einem Wiederbeschaffungswert der Maschine am Ende der Nutzungsdauer in Höhe von 280.000€ und von einer tatsächlichen Nutzungsdauer von 7 Jahren aus. Außerdem beträgt der Schrottwert 70.000€.

Jetzt musst du nur noch alles in die Formel für die kalkulatorische Abschreibung einsetzen und du erhältst einen Abschreibungsbetrag von 30.000€ pro Jahr:

Kalkulatorische Abschreibung=\frac{280.000€-70.000€}{7 Jahre}=30.000€/Jahr

Geschafft! Du hast jetzt gelernt, dass die kalkulatorische Abschreibung nur für interne Zwecke verwendet wird und du sie auf Grundlage des Wiederbeschaffungswertes berechnest.

Übungsaufgabe I

Wenn du dein gelerntes Wissen auch gleich ausprobieren möchtest, kannst du das mit Hilfe unserer Übungsaufgabe machen.

Kalkulatorische Abschreibung: Übungsaufgabe I
Kalkulatorische Abschreibung: Übungsaufgabe I

Übungsaufgabe II

Immer noch nicht genug geübt? Dann haben wir hier gleich eine zweite Aufgabe .

Kalkulatorische Abschreibung: Übungsaufgabe II
Kalkulatorische Abschreibung: Übungsaufgabe II

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