Ein geringwertiges Wirtschaftsgut, kurz GWG, bezeichnet ein Gut, das einen geringen Wert hat, beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar ist. Ihre Abschreibung erfolgt durch Sofortabschreibung oder Poolabschreibung. Im folgenden Beitrag erklären wir dir, wie man geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben kann.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG genannt, gehören zum beweglichen und abnutzbaren Anlagevermögen.
Zudem müssen sie folgende Eigenschaften erfüllen:
Ein Computer zum Beispiel zählt nicht dazu. Denn er benötigt eine Maus, eine Tastatur und einen Monitor, um zweckgemäß genutzt werden zu können. Das selbständig nutzbare Äquivalent wäre in diesem Fall der Laptop. Es gibt aber noch mehr solcher Gegenstände: Zum Beispiel Tische, Bürostühle, Smartphones, Telefone, Fahrräder und so weiter.
Zusätzlich musst du dich fragen, wie hoch der Wert deines Wirtschaftsguts ist. Denn dieser sollte seit dem 1.1.2018 Anschaffungs– bzw. Herstellungskosten zwischen 250€ und 1.000€ betragen.
Dabei gilt der Netto-Anschaffungspreis. Dieser beinhaltet Nebenkosten wie Versicherung oder Transport.
Alle Güter unter diesen 250€ kannst du einfach als Betriebsausgaben, also als Sofortaufwand, absetzen. Die, die über den 1.000€ liegen, musst du regulär abschreiben.
Aber wie behandeln wir nun die geringwertigen Wirtschaftsgüter? Hier gibt es zwei Methoden:
Fangen wir mit der GWG-Methode an. Sie ist quasi eine Sofortabschreibung und deshalb der einfachste Fall. Du kannst sie für Güter im Wert von 250€ bis 800 € netto anwenden. Ihr großer Vorteil ist der geringe Aufwand. Du musst dabei aber beachten, dass du alles in einem Verzeichnis dokumentierst, dem sogenannten Anlagenspiegel .
Die Alternative dazu, die Poolabschreibung, ist für GWG’s im Wert von 250€ bis 1.000€ netto zulässig. Hier werden alle Güter in einem GWG Sammelposten aktiviert und anschließend über 5 Jahre hinweg linear abgeschrieben. Im Gegensatz zur GWG-Methode gibt es hier keine Dokumentationspflicht.
Es ist aber nicht möglich, beide Methoden im gleichen Geschäftsjahr anzuwenden.
Damit du dir die verschiedenen Möglichkeiten besser merken kannst, haben wir hier eine Übersicht für dich:
Damit dir das noch etwas deutlicher wird, berechnen wir nun noch ein Beispiel. Stell dir vor deine Firma kauft 40 neue Bürostühle und 40 Tische, um die neue Abteilung auszustatten. Jeder dieser Bürostühle kostet 300€ netto und jeder Tisch 140€ netto.
Die Tische können wir bei beiden Methoden vernachlässigen, da sie die 250€ nicht überschreiten und somit als sofortige Betriebsausgaben gelten.
12.000€ + 40 Tische * 140€ = 17.600€
2400€ + 40 Tische * 140€ = 8000€
Je nachdem welche Methode du wählst, fallen deine Kosten höher, beziehungsweise niedriger aus. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf deinen Gewinn. Du musst also immer darauf achten, welche Strategie das Unternehmen verfolgt.
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