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Du möchtest wissen, was die aktive Rechnungsabgrenzung ist und wie du sie durchführst? Hier im Beitrag und im Video erklären wir dir alles Wichtige!

Quiz zum Thema Aktive Rechnungsabgrenzung
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Inhaltsübersicht

Aktive Rechnungsabgrenzung einfach erklärt

Die aktive Rechnungsabgrenzung ist eine Form der Rechnungsabgrenzung. Sie wird durchgeführt, wenn ein Unternehmen Aufwendungen (z. B. im Voraus gezahlte Miete, Zinsen oder Leasing-Raten) für das nächste Geschäftsjahr schon im laufenden Geschäftsjahr bezahlt.

Der Betrag, der also in das nächste Geschäftsjahr gehört, wird in der Bilanz des aktuellen Jahres als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) angegeben. Wie und wo die aktive Rechnungsabgrenzung aufzustellen ist, ist im § 250 HGB und im § 5 Abs. 5 EStG geregelt. 

Einordnung in die Rechnungsabgrenzung

Die aktive Rechnungsabgrenzung ist eine von vier Formen der Rechnungsabgrenzung und gehört mit der passiven Rechnungsabgrenzung  zu den transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten.

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Transitorische oder antizipative Rechnungsabgrenzung

Wesentlich für die Unterscheidung zwischen transitorischer und antizipativer Abgrenzung ist der Zeitpunkt der Zahlung: Bei der aktiven transitorischen Rechnungsabgrenzung erfolgt eine Ausgabe im laufenden Geschäftsjahr. Das Unternehmen zahlt also für eine Leistung, die es erst im nächsten Jahr erhält.

Wozu dient die aktive Rechnungsabgrenzung?

Hast du vor dem Bilanzstichtag Zahlungen getätigt, die wirtschaftlich in das neue Geschäftsjahr gehören, musst du eine aktive Rechnungsabgrenzung durchführen. Der Bilanzstichtag kennzeichnet dabei den Abschluss eines Geschäftsjahres, an dem auch der Gewinn ermittelt wird.

Dabei ist die aktive Rechnungsabgrenzung behilflich, denn sie ermöglicht die periodengerechte und unverfälschte Erfassung der Erträge und Aufwendungen. Dadurch kann der Jahresabschluss korrekt berechnet werden, der auch die Grundlage für die Ertragssteuer bildet. Damit kann ein Unternehmen sichergehen, dass die Steuern exakt an das Finanzamt überführt werden. 

Mit der Aufstellung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten soll außerdem Gewinn-Manipulation verhindert werden. Dadurch ist es nämlich nicht möglich, Einnahmen oder Zahlungen absichtlich zu verzögern, um die zu zahlende Steuerlast zu reduzieren. 

Aktive Rechnungsabgrenzung buchen

Im Mittelpunkt der Buchung steht die korrekte Berechnung der Beträge, die jeweils in das laufende und das neue Geschäftsjahr gehören. 

Schauen wir uns das an einem Beispiel an:

Als Unternehmer bezahlst du die Leasing-Beiträge für eine Produktionsanlage monatlich. Im November zahlst du die Beiträge für die nächsten fünf Monate für insgesamt 9.000 € im Voraus. Da ab Januar ein neues Geschäftsjahr beginnt, musst du eine aktive Rechnungsabgrenzung durchführen. 

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Aktive Rechnungsabgrenzung

Der Beitrag für die Monate November-Dezember ist ein Aufwand, der für das laufende Geschäftsjahr zu erfassen ist. Dafür ergibt sich ein Betrag von 3.600 €. 

Die Beiträge für die Monate Januar-März betreffen das neue Geschäftsjahr und müssen daher abgegrenzt werden. Hierfür ergibt sich ein Betrag von 5.400 €.

Nun hast du zwei Möglichkeiten:

Du kannst die aktive Rechnungsabgrenzung schon zum Zahlungszeitpunkt (also im November) durchführen. Der Buchungssatz sieht dann so aus:

Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.600 € an Bank 9.000 €
aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) 5.400 €      

Alternativ kannst du die aktive Rechnungsabgrenzung erst am Jahresende (Bilanzstichtag) durchführen. Dann erfolgt eine Buchung zum Zahlungszeitpunkt und eine am Jahresende:

Zahlungszeitpunkt:

Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung an Bank 9.000 €

Jahresende:

ARAP an Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.400 €

Egal für welche Variante du dich entscheidest, ist zu Beginn des neuen Geschäftsjahres die aktive Rechnungsabgrenzung wieder auflösen:

Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung an ARAP 5.400 €

Aktive Rechnungsabgrenzung in der Bilanz

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) ist laut § 250 HGB zum Bilanzstichtag auf der Aktivseite der Bilanz als eigener Posten anzugeben. Daher ist die Durchführung der aktiven Rechnungsabgrenzung nur für bilanzierungspflichtige Unternehmen relevant.

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Aktive Rechnungsabgrenzung in der Bilanz

Übrigens: Die Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz, und somit auch zu Rechnungsabgrenzungsposten, haben Personengesellschaften (OHG, KG), Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Einzelkaufleute mit einem Umsatz über 600.000 € oder einem Gewinn über 60.000 €.

ARAP — häufigste Fragen

  • Was ist die aktive Rechnungsabgrenzung?
    Eine aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) wird durchgeführt, wenn ein Aufwand, der wirtschaftlich in das nächste Geschäftsjahr gehört, vor dem Bilanzstichtag bezahlt wird. Aufwendungen, die im Voraus gezahlt werden können, sind z. B. Miete, Zinsen, Leasing-Beiträge, Provisionen und Versicherungsbeiträge.
     
  • Was sind aktive und passive Rechnungsabgrenzung?
    Bei der aktiven Rechnungsabgrenzung werden Ausgaben getätigt, die das aktuelle und das nächste Geschäftsjahr betreffen. Der Betrag, der wirtschaftlich zum nächsten Jahr gehört, wird in der Bilanz von den diesjährigen Aufwendungen abgegrenzt. Dasselbe geschieht bei der passiven Rechnungsabgrenzung, nur für Einnahmen. 
     
  • Wie bucht man eine aktive Rechnungsabgrenzung?
    Zentraler Aspekt der aktiven Rechnungsabgrenzung ist, dass ein Teil einer Ausgabe vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich das nächste Geschäftsjahr betrifft. Dieser Teilbetrag wird nicht wie andere Aufwendungen in der GuV ausgewiesen, sondern als Ausgabe auf der Aktivseite der Bilanz verbucht.
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Grundlagen der Bilanz

Jetzt weißt du, was die aktive Rechnungsabgrenzung ist und wie du sie durchführst. Um neben dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auch andere Positionen richtig zu bilanzieren, solltest du die Grundlagen der Bilanz kennen. Die zeigen wir dir in unserm Video !

Zum Video: Grundlagen der Bilanz
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