Freie Mitarbeit
Was bedeutet Freie Mitarbeit eigentlich? Hier und im Video erfährst du alle Infos sowie Vor- und Nachteile zur Anstellung als freier Mitarbeiter.
Inhaltsübersicht
Was ist freie Mitarbeit?
Freie Mitarbeit ist eine Anstellungsart, bei der eine Person als unabhängiger Auftragnehmer für ein Unternehmen arbeitet. Freie Mitarbeiter sind dabei nicht in die betrieblichen Strukturen eines Unternehmens eingegliedert. Denn sie zählen zu den Selbstständigen, die im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags Projekte von Unternehmen selbstständig übernehmen.
Im Gegensatz zu klassischen Festangestellten sind sie unabhängig vom Unternehmen. Das heißt, sie haben keinen festen Arbeitgeber und üben keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus. Du nennst freie Mitarbeiter auch „Freischaffende“ oder „Freelancer“.
Freie Mitarbeiter sind gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV nicht weisungsgebunden gegenüber ihren Arbeitgebern und somit auch nicht Teil der Arbeitsorganisation des Unternehmens. Das bedeutet, dass freie Mitarbeiter ihre Arbeit flexibel einteilen können und nicht verpflichtet sind, andere Tätigkeiten für den Arbeitgeber auszuführen. Sie sind selbstständig und müssen beim Finanzamt als selbstständige Person eingetragen sein.
Schon gewusst? Der Begriff „Freelancer“ kommt aus dem Mittelalter und stammt vom Englischen „free lances“. Ursprünglich wurden damit Söldner bezeichnet, die ohne feste Bindung an eine bestimmte Armee mit „freien Lanzen“ kämpften.
Freie Mitarbeit vs. Festanstellung
Es gibt klare Unterschiede zwischen freien und festangestellten Mitarbeitern. In folgender Tabelle siehst du die wichtigsten Merkmale der zwei Anstellungsarten:
Freie Mitarbeiter | Festangestellte | |
Bindung | zeitlich begrenzt | (un)befristetes Arbeitsverhältnis |
Abhängigkeit | unabhängig / nicht weisungsgebunden | befolgen interne Vorschriften und Anweisungen des Arbeitgebers |
Vergütung | kein festes Gehalt, sondern Lohn nach Stundensatz | vertraglich festgelegtes Gehalt mit möglicher Bonuszahlung und Gehaltserhöhung |
Sozialversicherung | Regelung durch Arbeitnehmer selbst | Regelung durch Arbeitgeber mittels Gehaltsabrechnung |
Kündigungsschutz | kein Kündigungsschutz | Anspruch auf Kündigungsschutz |
Krankheit | kein Anspruch auf Lohnfortzahlung | Anspruch auf Entgeltfortzahlung |
Urlaubsgeld | kein bezahlter Urlaubsanspruch; nur tatsächliche Arbeitszeit wird bezahlt |
Anspruch auf bezahlten Urlaub |
Probezeit | kein Anspruch auf Probezeit | Anspruch auf Probezeit (i. d. R. 6 Monate) |
Arbeitszeiten | freie Einteilung der Arbeitszeit | feste Arbeitszeiten, an betriebliche Weisung gebunden |
Flexibilität | können parallel für mehrere verschiedene Arbeitgeber arbeiten | (i. d. R.) festangestellt in einem Unternehmen |
Freie Mitarbeit — typische Branchen
Freie Mitarbeiter werden oft für bestimmte Projekte engagiert — besonders in Branchen wie Eventmanagement, Werbung und Journalismus. Zum Beispiel stellen Unternehmen Freelancer für einzelne Veranstaltungen, Werbeprojekte oder Reportagen an. Freie Mitarbeiter sind auch üblich in Bereichen der Gastronomie, dem Verkehrsgewerbe sowie der Kunst und Kultur. Zudem gibt es immer mehr Freelancer in IT-Dienstleistungen und Beratungsbereichen, wie zum Beispiel der Unternehmensberatung.
Scheinselbstständigkeit
Bei freier Mitarbeit solltest du darauf achten, keine Scheinselbstständigkeit auszuüben. Das passiert, wenn der freie Mitarbeiter zwar nicht fest im Unternehmen angestellt ist, aber hauptsächlich nur für diesen einen Arbeitgeber arbeitet. Er übernimmt Aufgaben nach den Anweisungen des Arbeitgebers und ist an Arbeitsort und -zeiten des Unternehmens gebunden.
Es spielt dabei keine Rolle, was im Vertrag steht, entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Falls die Sozialversicherungen oder das Finanzamt später feststellen, dass es eigentlich ein festes Anstellungsverhältnis war, muss der Arbeitgeber die Beiträge für Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung rückwirkend nachzahlen. Möglicherweise droht sogar eine zusätzliche Strafzahlung.
Freie Mitarbeit — Vertrag und Steuern
Bei einer freien Mitarbeit wird üblicherweise ein Dienst- oder Werkvertrag verwendet, der sich deutlich von einem herkömmlichen Arbeitsvertrag unterscheidet.
Dieser Vertrag sollte präzise Angaben zu Tätigkeiten, Leistungserbringung, Vergütung, sonstigen Ansprüchen (Spesen, Prämien, etc.), Haftung und Gewährleistung, Verschwiegenheit, Vertragsdauer, Erfüllungsort und Gerichtsstand, sowie Wettbewerbsverbot oder Einschränkungen enthalten.
Wichtig ist dabei, darauf zu achten, dass keine Merkmale einer Scheinselbstständigkeit entstehen, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Gemäß dem Einkommensteuergesetz (EStG) müssen freie Mitarbeiter ihre Steuern selbst abführen.
Freie Mitarbeit — Arbeitgebersicht
Vorteile des Einsatzes von freien Mitarbeitern:
- Flexibilität: Arbeitgeber können freie Mitarbeiter nach Bedarf oder je nach Auftragslage flexibel engagieren, sei es stundenweise (Dienstvertrag) oder projektbezogen (Werkvertrag).
- Kosten: Der Arbeitgeber spart Sozialabgaben, da freie Mitarbeiter Rechnungen an den Arbeitgeber stellen und der Betrag brutto gleich netto berechnet wird. Zudem zahlt der Arbeitgeber keine Lohnnebenkosten und kein Urlaubsgeld. Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Schwangerschaft entfallen ebenfalls.
- Aufwand: Freie Mitarbeiter sind mit geringerem Aufwand verbunden, da der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz bereitstellen muss. Außerdem sind freie Mitarbeiter schnell einsatzbereit, da sie keiner Kündigungsfrist unterliegen.
Nachteile des Einsatzes von freien Mitarbeitern:
- Verfügbarkeit: Freie Mitarbeiter können auch für andere Auftraggeber tätig sein. Das bedeutet, dass sie unter Umständen nicht immer zur Verfügung stehen.
- Einsatz: Neue freie Mitarbeiter benötigen Zeit, um sich in die speziellen Gepflogenheiten des Unternehmens einzuarbeiten, bevor sie ihre volle Leistungsfähigkeit entfalten können. Zudem dürfen Arbeitgeber nur Festangestellte für bestimmte Aufgaben gemäß Arbeitsrecht einteilen.
- Bindung: Freie Mitarbeiter erhalten oft einen höheren Stundenlohn, was für den Arbeitgeber kostspieliger sein kann. Zudem besteht bei freien Mitarbeitern eine geringere Bindung und Loyalität zum Unternehmen im Vergleich zu festangestellten Mitarbeitern.
Freie Mitarbeit — Arbeitnehmersicht
Vorteile für Arbeitnehmer als freie Mitarbeiter:
- Selbstständigkeit: Als freier Mitarbeiter musst du dich aus steuerrechtlichen Gründen beim Finanzamt als Selbstständiger registrieren. Das gibt dir Flexibilität und Kontrolle über deine Arbeit.
- Selbstversicherung: Du bist selbst für deine Versicherungen verantwortlich, einschließlich Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Das ermöglicht individuelle Entscheidungen, aber erfordert auch eigenständige Planung.
- Flexibilität: Als Freelancer kannst du deine Arbeitszeiten und deinen Arbeitsplatz selbst bestimmen.
Nachteile für Arbeitnehmer als freie Mitarbeiter:
- Einkommen: Das Einkommen kann unregelmäßig sein, abhängig von der Auftragslage. Das kann finanzielle Schwankungen für dich bedeuten.
- Entgeltfortzahlung und Kündigungsschutz: Als freier Mitarbeiter hast du keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Außerdem erfolgt keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder im Falle einer Schwangerschaft. Der Kündigungsschutz entfällt ebenfalls.
- Integration in Team: Als freier Mitarbeiter ist es sehr schwierig, dich in ein bereits bestehendes Team zu integrieren, da du oft außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit arbeitest und wahrscheinlich seltener vor Ort bist.
Freie Mitarbeit — häufigste Fragen
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Was ist ein freier Mitarbeiter?
Ein freier Mitarbeiter, auch „Freischaffender“ oder „Freelancer“ genannt, ist selbstständig und führt im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen Aufträge für Unternehmen aus. Anders als ein klassischer Angestellter ist er unabhängig und nicht in die organisatorische Struktur des Unternehmens eingebunden.
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Freie Mitarbeit und Festanstellung: Was ist der Unterschied?
Festangestellte erhalten ein festgelegtes Gehalt gemäß Arbeits- oder Tarifvertrag, während freie Mitarbeiter für jeden Auftrag individuell vergütet werden. Im Gegensatz zu Festangestellten haben freie Mitarbeiter keinen Kündigungsschutz.
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Welche Vorteile hat freie Mitarbeit für den Arbeitgeber?
Im Rahmen der freien Mitarbeit können Arbeitgeber Freelancer für einen bestimmten Zeitraum, stundenweise oder projektbezogen anstellen. Zudem entfallen Sozialabgaben, und es besteht keine Verpflichtung zur Einhaltung der Kündigungsfrist gegenüber dem freien Mitarbeiter.
Festanstellung
Jetzt weißt du über die Anstellung als freier Mitarbeiter bestens Bescheid. Wenn du noch mehr Infos zur gegensätzlichen Festanstellung suchst, dann schau gleich hier vorbei!
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