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Teste dein Wissen zum Thema Einzelwertberichtigung!

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Eine Einzelwertberichtigung kann aus einwandfreien, zweifelhaften oder uneinbringlichen Forderungen bestehen. Wir erklären dir diese näher und zeigen dir, wie man die Einzelwertberichtigung buchen kann.

Du willst das ganze Thema grafisch aufbereitet bekommen? … Wir haben da ein Video für dich vorbereitet! Schau rein.

Quiz zum Thema Einzelwertberichtigung
Inhaltsübersicht

Definition der Einzelwertberichtigung auf Forderungen

Die Einzelwertberichtigung (EWB) ist eine Methode in der Buchhaltung, um Berichtigungen aufgrund zweifelhafter Forderungen durchzuführen. Erkannte Ausfallrisiken von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen müssen dabei in der Bilanz berücksichtigt werden.

Das Verfahren der Einzelwertberichtigung wird also genutzt, um Forderungen neu zu bewerten. Gründe für diese Wertberichtigung auf Forderungen sind zum Beispiel die Kursabhängigkeit oder das Ausfallrisiko einzelner Vertragspartner, zum Beispiel durch Insolvenz.

Einzuordnen ist die Einzelwertberichtigung (EWB) neben der Pauschalwertberichtigung (PWB) als eine Unterform der Wertberichtigung. Es ist auch möglich, ein gemischtes Verfahren aus Einzel- und Pauschalwertberichtigung zu verwenden.

Wertberichtigung, Einzelwertberichtigung, Pauschalwertberichtigung
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Wertberichtigung auf Forderungen: Einzelwertberichtigung und Pauschalwertberichtigung

Bewertung von Forderungen: Buchung und Beispiel

Um Forderungen am Jahresende in die Bilanz zu übernehmen, müssen wir die Forderungen zuerst bewerten. Für die Bewertung von Forderungen müssen wir diese erst nach ihrer Bonität unterscheiden, denn es kann ja durchaus auch zu Zahlungsausfällen kommen.

Man unterscheidet zwischen drei Arten:

  1. einwandfreie Forderungen
  2. zweifelhafte Forderungen
  3. und uneinbringliche Forderungen

Die zweifelhaften Forderungen lassen sich nochmal in die folgenden Fälle unterscheiden:

  • Geschätzter Ausfall = tatsächlicher Ausfall
  • Geschätzter Ausfall > tatsächlicher Ausfall
  • Geschätzter Ausfall < tatsächlicher Ausfall
Einzelwertberichtigung, EWB, Bewertung von Forderungen
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Einzelwertberichtigung: Bewertung von Forderungen

Einwandfreie Forderungen

Einwandfreie Forderungen sind ohne Zweifel, das heißt hier rechnet man damit, dass der Kunde die Forderung in voller Höhe bezahlt. Diese müssen zu ihrem Nennbetrag, inklusive Umsatzsteuer, in die Bilanz übernommen und somit nicht wertberichtigt werden.

Zweifelhafte Forderungen

Die zweifelhaften Forderungen tragen ein gewisses Risiko, ob die Zahlung überhaupt eingeht. Das tritt beispielsweise ein, wenn der Kunde Insolvenz angemeldet hat. Sobald eine Forderung zweifelhaft wird, muss diese nach dem Niederstwertprinzip wertberichtigt werden.

An dieser Stelle kommt die Einzelwertberichtigung ins Spiel. Schauen wir uns hierzu am besten ein Beispiel an.

  • Stell dir vor du hast eine Forderung in Höhe von 11.900€ brutto.
  • Bei einem Mehrwertsteuersatz von 19% erhalten wir als Nettoforderung:

\frac{11.900 Euro}{1,19} = 10.000 Euro

  • Die Umsatzsteuer beträgt: 11.900€ – 10.000€ = 1.900€

Du gehst nun davon aus, dass die Zahlung zu 80% ausfällt. Also müssen wir die Forderung umbuchen, um Klarheit in der Buchhaltung zu schaffen.

Zweifelhafte Forderungen buchen

  • Zuerst wird die gesamte Forderung, also der Bruttobetrag, in Höhe von 11.900€ auf das Konto „Zweifelhafte Forderungen“, auch „Dubiose Forderungen“ genannt, gebucht. Der Buchungssatz lautet also:

„Zweifelhafte Forderungen an Forderungen aus Lieferung und Leistung 11.900€“

Einzelwertberichtigung, Zweifelhafte Forderungen
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Einzelwertberichtigung: Zweifelhafte Forderungen buchen
  • Als nächstes berechnen wir die Höhe des Ausfalls. Hierfür bestimmen wir 80% des Nettobetrags. Das heißt wir ziehen zuerst die Umsatzsteuer von dem Wert der Forderungen ab:

 10.000€ 11.900€ – 1900€ = 10.000€

  • Hiervon berechnen wir nun die 80% und es ergeben sich 8000€:

0,8\times 10.000 Euro = 8000 Euro

Zweifelhafte Forderungen: Einzelwertberichtigung buchen

  • Jetzt müssen wir diesen Betrag nur noch verbuchen. Wir verwenden hierfür das Konto „Einzelwertberichtigung“. Dadurch bleibt die Höhe der gesamten Forderung im Konto „Forderungen aus LuL“ bestehen. Dieses Vorgehen wird indirekte Abschreibungsmethode genannt. Der Buchungssatz lautet also:

„Einstellungen in Einzelwertberichtigung an Einzelwertberichtigung (EWB) 8.000€“.

Einzelwertberichtigung, Zweifelhafte Forderungen buchen
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Zweifelhafte Forderungen buchen über das Konto „Einstellungen in Einzelwertberichtigung“
  • Fällt die Forderung nun tatsächlich aus, oder es wird nur ein Teil des Geldes überwiesen, wird das Konto „Einzelwertberichtigung“ aufgelöst, der Zahlungseingang wird über das Konto „Bank“ verbucht und der Forderungsausfall mit einer Umsatzsteuer-Korrektur abgeschrieben.

Nach § 17 UstG wird die Umsatzsteuer erst korrigiert, wenn es zu einem tatsächlichen Ausfall kommt. Deshalb haben wir vorher mit den Nettobeträgen gerechnet.

  • In unserem Beispiel gehen wir nun davon aus, dass wir nur 20% der Forderung erhalten, da diese wirklich zu 80% ausfällt. Folglich werden 2380€ bezahlt (= 0,2 x 11.900 €). Die restliche Forderung (11.900 € – 2380 € = 9520 €) fällt mit Sicherheit aus. Die Buchungen lauten also:
  1. Auflösung der EWB:  EWB an Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 8000€
  2. Zahlungseingang: Bank an Zweifelhafte Forderungen 2.380€
  3. Forderungsausfall:
    Abschreibungen aus Ford. LuL 8.000€ (netto)      an Zweifelhafte Forderungen 9520€
    Umsatzsteuer 1.520 € (= 0,19 * 8.000€)
Einzelwertberichtigung, Zweifelhafte Forderungen
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Zweifelhafte Forderungen: Tatsächlicher Ausfall
Quiz zum Thema Einzelwertberichtigung

Uneinbringliche Forderungen: Einzelwertberichtigung buchen

Bei den uneinbringlichen Forderungen steht schon fest, dass das Geld auf jeden Fall verloren ist. Uneinbringliche Forderungen müssen in voller Höhe direkt abgeschrieben werden und die Umsatzsteuer muss korrigiert werden.

Nehmen wir nochmal unser Beispiel von vorhin zur Hand. Dieses Mal lauten unsere Buchungssätze:

  • Forderungen aus LuL 11.900          an Umsatzerlöse 10.000 und an Umsatzsteuer 1.900
  • Abschreibungen auf Forderungen aus LuL 10.000          an Forderungen aus LuL 11.900
    Umsatzsteuer 1.900 
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Einzelwertberichtigung: Uneinbringliche Forderungen

Bei der Einzelwertberichtigung müssen die Forderungen also einzeln überprüft und berichtigt werden. Erst wenn eine Forderung sicher ausfällt, kommt es zu einer Umsatzsteuer-Berichtigung.

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