Pauschalwertberichtigung (PWB)
Durch die Pauschalwertberichtigung kannst du das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen mit einem pauschalen Prozentsatz berücksichtigen. Wir erklären dir anhand eines Beispiels mit konkretem Buchungssatz, wie das funktioniert.
Inhaltsübersicht
Pauschalwertberichtigung Forderungen
Die Pauschalwertberichtigung beruht auf dem Vorsichtsprinzip und berücksichtigt das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen. Ein Unternehmen kann jährlich mit einem pauschalen Prozentsatz Forderungsausfälle verbuchen. Nicht akut ausfallgefährdete Forderungen werden nicht einzeln mit der Einzelwertberichtigung bewertet, sondern als Pauschale. Diese wird aufgrund von erfahrungsbedingten Ausfallwahrscheinlichkeiten der letzten 3 bis 5 Jahre des Unternehmens gebildet und muss rechnerisch nachweisbar sein.
Als Berechnungsgrundlage für die Pauschalwertberichtigung der Forderungen werden die Nettobeträge herangezogen.
Die Pauschalwertberichtigung (PWB) ist neben der Einzelwertberichtigung (EWB) eine Unterform der Wertberichtigung. Außerdem können auch Mischformen der beiden Arten existieren.
Wir zeigen dir die Pauschalwertberichtigung direkt an einem Beispiel.
Pauschalwertberichtigung Prozentsatz
Stell dir vor, du arbeitest als Kellner und bringst deinem Kunden die Bestellungen. Dadurch entsteht eine Forderung in Form einer Rechnung. Hin und wieder verlässt ein Kunde das Restaurant, ohne zu bezahlen. Das passiert erfahrungsgemäß bei circa 2 von 100 Leuten, also 2 Prozent deiner Forderungen. Dieses Risiko kannst du nun als Pauschale verbuchen.
Pauschalwertberichtigung buchen: Beispiel
Deine Firma hat Forderungen in Höhe von insgesamt 11.900€ brutto offen. Aufgrund von Erfahrungswerten über Zahlungsausfälle der letzten Jahre wisst ihr, dass im Durchschnitt 2% der Forderungen nicht beglichen werden.
Wir berechnen also zunächst 2% des Nettobetrages und kommen auf 200€:
Die Pauschalwertberichtigung wird im Allgemeinen indirekt über das Passivkonto „Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen“ gebucht. Der Buchungssatz heißt:
Einstellungen in PWB an PWB 200 €
PWB: Anpassung des Wertberichtigungsbetrags
Stell dir nun noch vor, dein Unternehmen möchte im nächsten Jahr statt 200€ gleich 500€ pauschalwertberichtigen. Du musst 300€ mehr einbuchen:
Dies kannst du mit zwei unterschiedlichen Möglichkeiten anpassen:
1.Du ergänzt die 300 € mit der Anpassungsmethode mit dieser Buchung:
Einstellungen in Pauschalwertberichtigung an Pauschalwertberichtigung 300 €.
2.Du löst das Konto „Pauschalwertberichtigung“ mit der Auflösungsmethode auf und buchst anschließend die 500€ neu ein:
PWB an Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 200 €
Einst. PWB an PWB 500€
Pauschalwertberichtigung (PWB): Bewertung
Zur korrekten Durchführung der Pauschalwertberichtigung musst du einige Aspekte beachten.
Nicht alle Forderungen sind für die PWB relevant. Zu dieser Gruppe zählen:
- Forderungen, die bereits mit der Einzelwertberichtigung bearbeitet wurden
- Forderungen, welche aufsummiert werden können und
- Forderungen gegenüber Kunden, bei welchen man selbst Schulden hat.
- Eine weitere Ausnahme stellen versicherte Forderungen dar. Diese sind nur mit ihrem Selbstbehalt aufzunehmen, also dem Anteil, welchen der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst übernehmen muss.
- Als Berechnungsgrundlage für die Pauschalwertberichtigung der restlichen Forderungen werden die Nettobeträge herangezogen.
Die PWB wird also verwendet, um das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen abzubilden. Außerdem kannst du jetzt die Pauschalwertberichtigung buchen.