Ausbilderschein
Du willst Azubis in deinem Unternehmen ausbilden? Um einen Ausbilderschein (AdA) machen zu können, musst du einige gesetzliche und formale Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erfährst du hier und in unserem Video !
Inhaltsübersicht
Was ist ein Ausbilderschein (AdA Schein)?
Ein Ausbilderschein (AdA = Ausbildung der Ausbilder) ist ein Zertifikat, das dich dazu befähigt, die Ausbildung von Azubis in einem Unternehmen durchzuführen. Mit einem Ausbilderschein darfst du sowohl theoretisches als auch praktisches Wissen an deine Azubis weitergeben und bist gleichzeitig Ansprechpartner bei Fragen und Problemen.
Um den Ausbilderschein zu erhalten, musst du die sogenannte Ausbildereignungsprüfung (AdA Prüfung) absolvieren. Damit du die Ausbilderschein Prüfung auch bestehen kannst, solltest du vorher Vorbereitungskurse zur Ausbildereignungsprüfung belegen, die dich auf deinen Abschluss bestens vorbereiten. In diesen Kursen vertiefst du dein Wissen in den Bereichen Organisation, Pädagogik, Psychologie und Recht.
Zu den Ausbilderschein Voraussetzungen gehören nicht nur die eigene Berufserfahrung, sondern auch berufs- und arbeitspädagogische Fähigkeiten. Was das heißt, erfährst du jetzt!
Ausbildungsbefähigung VS. Ausbildungsberechtigung
Um den Ausbilderschein erwerben zu können, brauchst du nicht zwingend eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium. Du hast auch so die Möglichkeit, die Ausbildereignungsprüfung bzw. die AdA-Prüfung, abzulegen. Wenn du diese bestehst, erhältst du eine Ausbildungsbefähigung — und damit den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung.
Mit diesem Zertifikat erhältst du jedoch nur die Ausbildungsbefähigung und nicht die Ausbildungsberechtigung. Eine Ausbildungsberechtigung bekommst du erst dann, wenn du eine fachliche Eignung nachgewiesen hast. Das heißt, dass du eine Berufsausbildung oder ein bestandenes Studium in deinem Berufsfeld absolviert haben musst. Außerdem muss dein Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kammer eingeschrieben sein.
Wusstest du schon? Da die Ausbildereignungsprüfung von der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) festgelegt wird, nennst du den Ausbilderschein auch AEVO-Schein. Umgangssprachlich kannst du den Schein auch AdA-Schein nennen. Denn die Bezeichnung steht für „Ausbildung der Ausbilder“.
Ausbilderschein Voraussetzungen
Wenn du wissen willst, ob du für die Ausbildereignungsprüfung qualifiziert bist, solltest du dir die Ausbildereignungsverordnung (kurz: AEVO) und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) genauer ansehen. Denn hier ist festgelegt, wer ausbilden darf und wer nicht.
In § 28 Absatz 1 des BBiG heißt es: „Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.“
Was das für dich konkret bedeutet, erklären wir dir jetzt!
Persönliche Eignung
Wenn du Ausbilder werden möchtest, musst du persönlich für den Beruf geeignet sein. Genauer wird diese Ausbilderschein Voraussetzung im Berufsbildungsgesetz und in der Ausbildereignungsverordnung formuliert. Nach § 29 des BBiG sind zum Beispiel Menschen, die keine Kinder und Jugendliche beschäftigen dürfen, persönlich ungeeignet. Wem die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen verboten ist, darf nicht ausbilden. Das gilt auch, wenn die Azubis volljährig sind.
Persönlich ungeeignet sind außerdem Personen, die …
- zu einer Haftstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden sind,
- gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben oder
- jugendgefährdende Schriften verbreitet haben.
Neben den rechtlichen Voraussetzungen solltest du auch bestimmte Persönlichkeitseigenschaften mitbringen. Es ist schließlich deine Aufgabe, die Auszubildenden zu motivieren und sie für die Lerninhalte zu begeistern. Darum solltest du als Ausbilder folgende Eigenschaften besitzen: Empathie, Begeisterungsfähigkeit und einen Draht zu jungen Menschen.
Fachliche Eignung
Selbst wenn es für das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung keine bestimmten Zulassungsvoraussetzungen gibt, solltest du fachlich dafür geeignet sein, andere in deinem Tätigkeitsfeld auszubilden. Das bedeutet, du musst als Ausbilder einen gewissen Wissensstand in deinem Fachgebiet mitbringen.
Du bist fachlich geeignet, wenn du eine der folgenden Qualifikationen vorweisen kannst:
- erfolgreicher Abschluss des Ausbildungsberufs, in dem du als Ausbilder ausbilden möchtest,
- Absolvent eines vergleichbaren Studiums an einer Universität oder Hochschule,
- Erwerben entsprechender Qualifikationen über Fortbildungen, Workshops oder Seminare,
- langjährige Berufserfahrung im jeweiligen Tätigkeitsfeld
In der Regel reicht es aus, wenn du in dem Beruf eine Ausbildung abgeschlossen hast, in dem du ausbilden möchtest. Wenn du dir allerdings unsicher bist, ob du geeignet oder ungeeignet für den Ausbilder Schein bist, kannst du bei der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) jederzeit nachfragen.
Kosten für den Ausbilderschein (AdA)
Du fragst dich nun, wie hoch die Kosten für die Ausbildung zum Ausbilder sind? Die Höhe der Kosten ist grundsätzlich vom Anbieter und dem Bundesland abhängig, in dem du die Weiterbildung machen möchtest. Dabei solltest du zwei große Kostenpunkte beachten:
- Die anfallenden Prüfungsgebühren: 100 – 200 Euro
- Die Kosten für die AdA Vorbereitung (Vorbereitungskurse): 400 – 600 Euro
Darum solltest du insgesamt ungefähr zwischen 600 und 750 Euro für die Prüfungs- und Vorbereitungskosten einplanen. In Fernschulen kannst du mit etwa 750 bis 1.300 Euro rechnen. Hier sind die Prüfungsgebühren allerdings nicht inbegriffen, da du die Prüfung immer bei deiner zuständigen Kammer ablegen musst.
💡 Tipp: Um Geld zu sparen, ist es hilfreich, wenn du die Literatur für die Vorbereitung kaufst und diese selbstständig durcharbeitest.
Der Weg zum Ausbilderschein (AdA Schein)
Die Anmeldung für den Ausbilderschein erfolgt immer an einer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder an einer Handwerkskammer (HWK). Hier sowie an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen, wie Volkshochschulen oder Fernschulen, findet die Ausbildereignungsprüfung statt. Um bestens auf die Ausbildereignungsprüfung vorbereitet zu sein, eignen sich Vorbereitungskurse. Diese sind zwar nicht verpflichtend, aber sie sind zu empfehlen, da das geforderte Wissen sehr umfangreich ist. Zudem können sie deine Ausbilderschein Dauer auf nur wenige Monate verkürzen.
In der Regel bieten die Institute mehrere Prüfungstermine im Jahr an. Die Ausbilderschein Prüfung gemäß der Ausbildungseignungsverordnung (kurz: AEVO) setzt sich aus zwei verschiedenen Teilen zusammen: Einem theoretischen (schriftlichen) sowie einem praktischen (mündlichen) Teil.
Theoretische Prüfung
Die theoretische, schriftliche Prüfung findet in der Regel vor der praktischen Prüfung statt. Sie dauert ca. 180 Minuten und besteht aus Multiple-Choice oder offenen Fragen. Außerdem werden Situationsaufgaben gestellt, die sich an realen Alltagsbeispielen orientieren. Mit solchen Fragen soll getestet werden, ob du dein theoretisches Wissen auch anwenden kannst.
Welche Lernfelder du während deiner Ausbilderschein Prüfung behandelst, legt die Ausbildereignungsverordnung fest. Auf deinem Weg zur AdA Schein Prüfung lernst du folgende Lernfelder kennen:
Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Planung und Entscheidung des betrieblichen Ausbildungsbedarfs
- Strukturen des Berufsbildungssystems verstehen
- Die Auswahl von passenden Ausbildungsberufen für den Betrieb
Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen
- Kooperationsbedarf ermitteln und Kooperationen mit Berufsschulen herstellen
- Ausbildungsvertrag erstellen
Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
- Lernförderliche Bedingungen und eine Lernkultur schaffen
- Ausbildungsmethoden zielgruppengerecht und situationsspezifisch anwenden
- Soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern
- Leistungen feststellen und bewerten
Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen
- Azubis auf die Abschlussprüfung vorbereiten
- Zeugnis auf Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellen
- Über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren
Praktischer Teil
Die praktische Prüfung dauert hingegen nur 30 Minuten. Für die ersten 15 Minuten hast du die Wahl zwischen zwei verschiedenen Prüfungsoptionen:
- Option 1: Du stellst vor, wie eine reelle Ausbildungssituation in der Praxis aussehen könnte.
- Option 2: Du führst eine typische Ausbildungssituation mit den Azubis praktisch durch. Dabei handelt es sich um eine Art Rollenspiel, bei dem du die Prüfer-Rolle und eine andere Person die Rolle des Azubis einnimmt.
In den restlichen 15 Minuten der praktischen Prüfung findet ein Fachgespräch statt, in dem du weitere Fragen beantworten musst. In diesem Gespräch beweist du, dass du die Herausforderungen eines Ausbilders meistern kannst.
Wenn du einen der beiden Prüfungsteile nicht bestanden hast, kannst du diesen Teil maximal zweimal wiederholen. Erst, wenn du sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden hast, erhältst du den Ausbilderschein AdA, der bundesweit gültig ist.
Rechte und Pflichten als Azubi
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Rechte und Pflichten als Azubi
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