Rechtsformen
Du fragst dich, welche Rechtsformen es gibt und welche die passende für dein Unternehmen ist? Das erklären wir dir hier im Artikel und im Video .
Inhaltsübersicht
Rechtsformen Definition
Eine Rechtsform bildet den rechtlichen Rahmen eines Unternehmens und wird bei jeder Unternehmensgründung gewählt. Wenn du ein Unternehmen gründest, kannst du in Deutschland aus rund 15 Rechtsformen wählen. Die gewählte Form bedeutet für dein Unternehmen bestimmte juristische, persönliche, steuerliche und finanzielle Vorgaben.
Eine solche Vorgabe kann zum Beispiel sein, wie viel Startkapital bei der Gründung vorhanden sein muss oder wie die Buchführung aussehen soll.
Achtung: Wählst du bei der Unternehmensgründung keine Rechtsform, dann stufen die Behörden dein Unternehmen automatisch als Einzelunternehmen oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ein. Das kann unter Umständen auch negative Auswirkungen haben, wenn eine andere Rechtsform zum Beispiel mit weniger Aufwand verbunden ist.
Rechtsformen Überblick
Die Rechtsformen lassen sich in
- Einzelunternehmen,
- Personengesellschaft und
- Kapitalgesellschaft
unterteilen.
Der Hauptunterschied zwischen den Formen liegt in der Haftung. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haften für Schulden auch mit dem Privatvermögen, Kapitalgesellschaften nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Letzteres nennt sich dann beschränkte Haftung.
Übrigens: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist für die Gründung zudem kein Mindestkapital nötig. Auch der bürokratische Aufwand ist geringer.
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen wird in Deutschland am häufigsten als Firmen Rechtsform gewählt, gefolgt von der GmbH.
Personen, die ein Einzelunternehmen gründen können, sind:
- eingetragene Kaufleute (e.K.)
- Kleingewerbetreibende
- Freiberufler
Hinweis: Der Begriff „Freiberufler“ ist keine Rechtsform, sondern stammt aus dem Steuergesetz. Sie haben bestimmte steuerliche Vorteile gegenüber Gewerbetreibenden. Ähnlich verhält es sich mit den Begriffen „Kleingewerbetreibende“ und „eingetragene Kaufleute“. Die Rechtsform ist für alle drei aber das Einzelunternehmen.
Personengesellschaft
Personengesellschaften zeichnen sich im Gegensatz zu Einzelunternehmen dadurch aus, dass sie immer von mehreren Personen gegründet werden müssen, die jedoch natürlich oder juristisch sein können. Zu den Personengesellschaften zählen:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Partnergesellschaft (PartG)
- Kommanditgesellschaft (KG): Sie setzt sich aus zwei Gesellschafterarten zusammen, den Kommanditisten (Geldgeber) und den Komplementären (meist der Geschäftsführer). Das ist wichtig für die Haftung, da nur der Komplementär uneingeschränkt haftet. Der Kommanditist haftet nur in Höhe seiner Einlagen.
- GmbH & Co KG: Sie ist eine Unterkategorie der KG. Der Komplementär ist dabei keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Daher gibt es hier auch keine Haftung mit dem Privatvermögen.
Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften brauchen im Gegensatz zur Personengesellschaft bei der Gründung immer ein Mindestkapital. Außerdem ist der bürokratische Aufwand höher. Zum Beispiel benötigt es für die Gründung einen Notar und es muss regelmäßig eine Bilanz erstellt und gegebenenfalls veröffentlicht werden. Zudem muss der Geschäftsführer nicht automatisch der Inhaber sein.
Kapitalgesellschaften umfassen die Rechtsformen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Das Startkapita (Stammkapital) muss mindestens 25.000 € betragen.
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG): Ist eine Unterform der GmbH mit einem Stammkapital von mindestens 1 € pro Gesellschafter. Viele gründen zunächst eine UG und wechseln bei steigenden Einnahmen zur GmbH.
- Aktiengesellschaft (AG): Sie besteht aus den drei Organen Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat. Das Grundkapital muss mindestens 50.000 € sein.
Ein Sonderfall ist die eingetragene Genossenschaft (eG). Sie ist weder eine Personen- noch eine Kapitalgesellschaft und kommt vor allem bei der Kooperation mittelständischer Unternehmen infrage. Daneben gibt es auch noch die Societas Europaea (SE), das Joint Venture , die Limited und die Holding. Sie kommen vor allem in internationalen Firmen vor.
Welche Rechtsform ist die passende?
Die Wahl der Rechtsform hat für Unternehmen bestimmte persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Daher sollte sie gut durchdacht sein. Wichtig zu wissen ist, dass jede Rechtsform Vor- und Nachteile hat und es die perfekte Rechtsform nicht gibt. Hilfe und Beratung bei der passenden Wahl bekommst du unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Auch das Hinzuziehen von Steuerberater und Rechtsanwalt kann sinnvoll sein.
Bevor eine Rechtsform festgelegt wird, solltest du dir folgende Fragen stellen:
- Von wie vielen Personen soll das Unternehmen gegründet werden?
- Wer soll das Unternehmen leiten?
- Zu welcher Gewerbeart gehört das Unternehmen?
- Soll es eine beschränkte persönliche Haftung geben?
- Wie viel Eigenkapital ist vorhanden oder wie hoch kann das Mindestkapital sein?
- Soll oder muss das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden?
- Welcher Aufwand soll mit der Buchführung verbunden sein?
- Soll es bei der Gründung möglichst wenige Formalitäten geben?
- Wie soll der Firmenname aussehen?
Übrigens: Die gewählte Rechtsform kann sich im Laufe der Zeit auch ändern, beispielsweise durch Expansion oder höheres Haftungsrisiko. Hier lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung, ob die gewählte Rechtsform noch passend ist.
Rechtsform und Anzahl der Gründer
Ein Unternehmen kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Im ersten Fall heißt es dann Einzelgründung, im zweiten Teamgründung.
Bei einer Einzelgründung ist der Gründer Inhaber und meist auch Geschäftsführer des Unternehmens. Als Rechtsform für Einzelgründungen kommt vor allem das Einzelunternehmen infrage.
Bei einer Teamgründung gibt es mehrere Inhaber. Wer hier die Geschäftsführung übernimmt, muss aber vorher festgelegt werden. Als Rechtsformen sind die GbR, die OHG und die GmbH am beliebtesten. Der Vorteil von Teamgründungen ist, dass sich die finanzielle Last und das Risiko auf mehrere Schultern verteilen. Allerdings bedarf es auch einer größeren Abstimmung zwischen den Inhabern. Hier empfiehlt sich ein Gesellschaftervertrag, der die Rechte und Pflichten der Einzelnen festlegt.
Rechtsform und Gewerbeart
Auch die Gewerbeart des Unternehmens hat Auswirkungen auf die Wahl der Rechtsform. Je nachdem, ob du Gewerbetreibender, Kleingewerbetreibender oder Freiberufler bist, kommen verschiedene Rechtsformen in Betracht.
Gewerbetreibende
Gewerbetreibender ist jeder, der ein Unternehmen gründet und nicht als Freiberufler gilt. Meist sind Gewerbetreibende auch Kaufleute und können aus folgenden Rechtsformen wählen:
- Einzelunternehmen (wenn eine Person gründet)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- GmbH & Co KG
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Aktiengesellschaft (AG)
Kleingewerbetreibende
Daneben gibt es Kleingewerbetreibende. Sie sind keine Kaufleute im rechtlichen Sinn, aber auch keine Freiberufler. Kennzeichen eines Kleingewerbes ist ein sehr kleines, einfach strukturiertes Unternehmen, zum Beispiel ein Kiosk. Deshalb sollte auch der Aufwand in Sachen Buchführung und Finanzen nicht zu umfänglich sein. Für Kleingewerbetreibende kommen folgende Rechtsformen in Frage:
- Einzelunternehmen (wenn Einzelperson gründet)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (wenn mehrere Personen gründen)
Freiberufler
Freiberufler sind ebenfalls keine Kaufleute und stehen auch nicht im Handelsregister. Beispiele für freie Berufe sind Journalisten, Ärzte und Dolmetscher. Sie können aus folgenden Rechtsformen wählen:
- Einzelunternehmen (bei Gründung durch Einzelperson)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (Gründung durch mehrere Personen)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG) (Gründung durch mehrere Personen)
- Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) (Gründung durch mehrere Personen)
Rechtsformen Haftung
Bei Schulden und Schäden müssen Unternehmen haften. Wer die Haftung übernimmt, hängt von der Firmen Rechtsform ab. Vor der Gründung sollte daher klar sein, ob auch mit dem persönlichen Vermögen der Gesellschafter oder nur mit den Firmeneinlagen gehaftet werden soll.
Einzelunternehmer und Personengesellschaften haften auch mit privatem Vermögen. Ausnahmen gibt es bei KG, PartG und GmbH & Co KG.
Kapitalgesellschaften haben eine beschränkte Haftung. Sie haften also nur in Höhe der Einlagen und des Gesellschaftsvermögens. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel im Fall eines vorsätzlich verschuldeten Schadens.
Achtung! Beschränkte Haftung mit Firmenvermögen befreit nicht automatisch von finanziellen Verpflichtungen über das Gesellschaftsvermögen hinaus. Bei Krediten wird in der Regel eine persönliche Bürgschaft verlangt. Auch wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, kann das eigene Vermögen für die Haftung herangezogen werden.
Die gesamtschuldnerische Haftung gilt für die Rechtsformen GbR und OHG. Sie besagt, dass im Fall eines Schadens alle Gesellschafter des Unternehmens gemeinsam haften. Das schließt auch das private Vermögen ein. Wie ein Unternehmen in einem solchen Fall vorgeht, kann vorher im Gesellschaftervertrag geregelt werden.
Rechtsform und Kapital
Vor der Gründung steht die Frage, wie viel Kapital zur Verfügung steht und woher es kommt. Von der Bank, von privaten Geldgebern oder dem eigenen Ersparten? Auch die Frage nach möglichen Investoren ist wichtig.
Banken sehen es gerne, wenn die Gründer auch persönlich haften. Daher ist es für Rechtsformen mit persönlicher Haftung einfacher, einen Kredit zu bekommen. Das sind dann zum Beispiel Einzelunternehmen und GbR.
Investoren eigenen sich dagegen eher für Kapitalgesellschaften, da sie aufgrund der Haftungsbeschränkung oft schwerer an Kredite kommen oder die Konditionen eines Kredits entsprechend hoch sind.
Zum Kapital zählt auch, wie viel Startkapital bei der Gründung zur Verfügung steht. Denn bei GmbH, UG, AG und GmbH & Co. KG ist ein Mindestkapital nötig. Das variiert zwischen 1 € pro Gesellschafter bei der UG und 50.000 € bei der AG.
Rechtsform und Handelsregister
Bei OHG, KG, GmbH, UG und AG ist der Eintrag ins Handelsregister verpflichtend. Er gibt öffentlich Auskunft über das Unternehmen und soll Vertrauen schaffen. Die Kosten dafür beginnen ab 180 €, je nach Geschäftswert. Der Eintrag bedeutet für das Unternehmen, dass auf allen geschäftlichen Unterlagen (E-Mail, Geschäftsbrief , etc.) folgende Angaben zu finden sein müssen:
- Firmenname
- Firmensitz
- Rechtsform
- Registernummer aus dem Handelsregister
Du kannst dein Unternehmen auch freiwillig ins Handelsregister eintragen. Das bringt dir Vorteile wie den Schutz des Firmennamens oder einfacheren Handel mit anderen Kaufleuten. Dann ändert sich unter Umständen aber die Rechtsform. Eine GbR kann so zum Beispiel zu einer OHG werden.
Rechtsform und Buchführung
Je nach Rechtsform gibt es auch verschiedene Vorgaben für die Buchführung. Eine GbR muss nur eine Einnahmenüberschussrechnung beim Finanzamt einreichen. Bei einer GmbH werden dagegen eine doppelte Buchführung , eine Bilanz und ein Jahresabschluss erwartet. Das ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden.
Merke: Eine Pflicht zur Buchführung besteht für Kaufleute und Kapitalgesellschaften. GmbH, UG und AG müssen die Bilanz außerdem veröffentlichen (Publizitätspflicht). Bei einer positiven Bilanz schafft das Vertrauen bei Geschäftspartnern und Geldgebern. Ist die Bilanz negativ, leidet das Vertrauen entsprechend.
Rechtsform und Zeitaufwand
Gemeint ist hier der Zeitaufwand bei der Gründung. Es geht darum, wie umfangreich die Formalitäten sind. Also, ob es viel Papierkram gibt und zusätzliche Kosten, zum Beispiel für einen Notar, anfallen. Darüber solltest du dich im Vorfeld einer Gründung informieren.
Einzelunternehmen, GbR sowie PartG müssen nur eine Anmeldung beim Finanzamt oder Gewerbeamt machen. Der Zeitaufwand ist eher gering. Vor allem Kapitalgesellschaften brauchen für die Gründung aber einen Notar, der Kosten verursacht. Auch die Formalitäten sind umfangreicher, was den Zeitaufwand erhöht. Allerdings gibt es für die Gründung von GmbH und UG auch Musterprotokolle, die den Zeitaufwand verringern.
Rechtsform und Firmenname
Auch der Firmenname ist abhängig von der Wahl der Rechtsform. Bei einer GbR müssen beispielsweise Vor- und Zunamen der Gesellschafter im Namen enthalten sein. Wenn dein Unternehmen im Handelsregister steht, hast du dagegen größere Freiheit bei der Namenswahl. Der Eintrag enthält schon viele Informationen über das Unternehmen. Daher kann der Firmenname bei bestimmten Rechtsformen wie GmbH oder AG sowohl ein Personen-, Sach- oder Fantasiename sein.
Wichtig: Unabhängig von der Wahl des Firmennamens musst du die Rechtsform immer angeben, zum Beispiel Mustermann GmbH oder Musterfirma AG.
Rechtsformen von Unternehmen Übersicht Tabelle
In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Kriterien für die Wahl der passenden Rechtsform noch einmal übersichtlich dargestellt. Die Tabelle zeigt dir nur die häufigsten Rechtsformen für Unternehmen:
Rechtsform |
Mindest- |
Haftungs-beschränkung |
Papier- |
Handels- |
Einzel-unternehmen |
nein | nein | nein | teilweise |
GbR | nein | nein | nein | nein |
OHG | nein | nein | ja | ja |
KG | nein | teilweise | ja | ja |
GmbH &Co KG | ja | ja | ja | ja |
GmbH | ja | ja | teilweise | ja |
UG | ja | ja | teilweise | ja |
AG | ja | ja | ja | ja |
Die Rechtsformen Übersicht soll als erste Orientierung dienen, welche Rechtsformen überhaupt in die engere Auswahl kommen sollten. Bei der endgültigen Entscheidung müssen weitere Faktoren mit einfließen, beispielsweise ob es Investoren gibt oder wie die Geschäftsführung aussehen soll.
Rechtsformen – häufigste Fragen
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Was ist eine Rechtsform?
Die Rechtsform ist der rechtliche Rahmen eines Unternehmens. Sie hat für das Unternehmen juristische, steuerliche, finanzielle und persönliche Folgen. Das sind zum Beispiel die Art der Buchführung oder die Haftungsfrage.
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Welche Rechtsformen gibt es in Deutschland?
In Deutschland kannst du aus über 15 verschiedenen Rechtsformen wählen. Am bekanntesten sind:
Einzelunternehmen,
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
Offene Handelsgesellschaft (OHG),
Kommanditgesellschaft (KG),
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
Unternehmergesellschaft (UG),
Aktiengesellschaft (AG)
Kapitalgesellschaft
Jetzt kennst du die Rechtsformen und weißt, welche Kriterien du bei der Wahl betrachten solltest. Du hast auch gelernt, dass Rechtsformen in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilt werden können. Willst du mehr über Kapitalgesellschaften wissen? Dann schau dir gleich unser Video dazu an!