Bei der Wahl des richtigen Firmennamens müssen Unternehmen die Firmengrundsätze beachten. Welche Regeln dazugehören und warum sie wichtig sind, erfährst du hier und im Video!
Inhaltsübersicht
Was sind Firmengrundsätze?
Firmengrundsätze sind gesetzliche Regeln, die im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert sind. Sie bestimmen, welchen Firmennamen ein Kaufmann für sein Unternehmen wählen darf.
Die Firmengrundsätze stellen sicher, dass Unternehmen einen rechtlich zulässigen Namen haben und somit Vertrauen zu Kunden und Geschäftspartnern aufbauen können. Außerdem sorgen sie für Klarheit, Schutz und Transparenz im Geschäftsverkehr.
- Grundsatz der Firmenwahrheit
- Grundsatz der Firmenbeständigkeit
- Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit
- Grundsatz der Firmenöffentlichkeit
- Grundsatz der Firmeneinheit
1. Grundsatz der Firmenwahrheit
Der Grundsatz der Firmenwahrheit stellt sicher, dass Unternehmen keine irreführenden Firmennamen verwenden. Er ist in § 18 HGB festgeschrieben und besagt, dass ein Firmenname nicht über die Art, die Größe oder die Rechtsform des Unternehmens täuschen darf.
Dazu muss zum einen der Name mit der Tätigkeit des Unternehmens übereinstimmen (§ 18 (1) HGB). Ein kleines Start-up, das nur lokal tätig ist, darf sich zum Beispiel nicht „International Business Consulting GmbH“ nennen. Das könnte sonst Kunden oder Geschäftspartner in die Irre führen.
Außerdem darf der Inhaber nicht über die Art, die Größe oder die Rechtsform seines Unternehmens täuschen (§ 18 (2) HGB). Bestimmte Angaben sind daher verboten: Ein Unternehmen darf sich nicht als „GmbH“ bezeichnen, wenn es tatsächlich ein Einzelunternehmen ist. Ebenso darf es ohne akademischen Grad keinen Doktortitel im Namen führen.
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2. Grundsatz der Firmenbeständigkeit
Der Grundsatz der Firmenbeständigkeit erlaubt es Unternehmen, ihren Namen auch nach einem Inhaberwechsel oder einem Namenswechsel (z. B. durch Heirat) weiterzuführen. Das ist in den §§ 21 – 24 HGB geregelt.
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➡️ Beispiel: Herr Schmidt könnte die Bäckerei „Müllers Backstube“ von Herrn Müller übernehmen. Der Name darf bestehen bleiben, solange der ursprünglichen Inhaber zustimmt. |
Der Vorteil: Kunden behalten einen vertrauten Namen, was Verwirrung und mögliche Umsatzeinbuße verhindert. Zusätzlich kann das Unternehmen weiterhin von seinem guten Ruf profitieren.
Doch die Firmenbeständigkeit gilt nicht uneingeschränkt. Das Unternehmen selbst muss weitergeführt werden — der Name allein darf nicht verkauft werden. Dieses sogenannte Veräußerungsverbot ist in § 23 HGB geregelt.
Übrigens: Der neue Inhaber verletzt eigentlich den Grundsatz der Firmenwahrheit, da es nicht mehr derselbe Name ist. Doch wegen der Firmenbeständigkeit wird meist eine Ausnahme gemacht — vorausgesetzt die Rechtsform stimmt.
3. Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit
In § 30 HGB ist der Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit verankert. Er besagt, dass sich jede Firma deutlich von bestehenden Unternehmen am selben Standort unterscheiden muss.
So wird verhindert, dass Kunden oder Geschäftspartner fälschlicherweise Rechnungen oder Bestellungen an das falsche Unternehmen senden. Auch Mahnungen oder rechtliche Forderungen landen sonst versehentlich beim falschen Unternehmen, was zu finanziellen oder juristischen Problemen führen kann.
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➡️ Beispiel: In einer Stadt gibt es bereits einen „Müller Lebensmittelhandel“. Ein neuer Unternehmer darf seine Firma nicht genauso nennen. Stattdessen könnte er sie „Müller Feinkost“ oder „Müller & Partner Lebensmittel GmbH“ nennen, um eine klare Unterscheidung zu schaffen. |
4. Grundsatz der Firmenöffentlichkeit
Die Firmenöffentlichkeit stellt sicher, dass Unternehmen offiziell registriert und für leicht überprüfbar sind. Sie sorgt dafür, dass Kunden und Geschäftspartner sicher sein können, mit einer echten Firma zu handeln.
Dafür gibt es zwei zentrale Regeln:
- Laut § 29 HGB muss jedes Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden. Diese Eintragung bestätigt die Existenz der Firma und gibt wichtige Informationen preis, z. B. den Unternehmenssitz und die Rechtsform.
- Zusätzlich schreibt § 37a HGB vor, dass der vollständige Firmenname auf Geschäftsbriefen angegeben werden muss. Dadurch ist die Identität der Firma auch im Schriftverkehr eindeutig erkennbar.
| ➡️ Beispiel: Ein Händler bestellt Ware bei einem neuen Lieferanten. Bevor er die Bestellung verschickt, prüft er im Handelsregister, ob die Firma tatsächlich existiert. Dadurch kann er sicherstellen, dass er mit einem echten Unternehmen handelt und nicht auf Betrüger hereinfällt. |
5. Grundsatz der Firmeneinheit
Ein Unternehmen darf nicht mehrere unterschiedliche Firmennamen führen — dafür sorgt der Grundsatz der Firmeneinheit (§ 17 HGB). Das verhindert, dass Unternehmen ihre Identität verschleiern oder Kunden täuschen.
Auch aus rechtlicher Sicht ist das wichtig: Ohne eine einheitliche Firmennennung ist unklar, wer für Verträge und Schulden verantwortlich ist. Zudem wäre es für Behörden (z. B. Finanzamt) schwierig, Steuer- und Buchhaltungsunterlagen richtig zuzuordnen, wenn ein Unternehmen unter mehreren Namen geführt wird.
| ➡️ Beispiel: Ein Online-Shop hat viele negative Bewertungen. Um weiterhin Kunden zu gewinnen, eröffnet er unter einem neuen Namen, bleibt aber dasselbe Unternehmen. Kunden glauben, bei einer anderen Firma zu kaufen, obwohl sich nichts geändert hat. Solche Täuschungen sind durch den Grundsatz der Firmeneinheit verboten. |
Betriebsformen
Größe, Standort und Branche eines Unternehmens spielen aber nicht nur beim Firmennamen eine Rolle, sondern auch bei der Betriebsform. Welche Betriebsformen es gibt und wie sie sich unterscheiden, erfährst du hier!
Firmengrundsätze — häufigste Fragen
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Firmengrundsätze — häufigste Fragen
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Was ist ein Firmenname?Ein Firmenname ist der rechtliche Name, unter dem ein Kaufmann sein Unternehmen im Geschäftsverkehr führt und Verträge unterschreibt. Dieser Name erscheint zum Beispiel im Handelsregister und auf Geschäftsbriefen, damit Kunden und Geschäftspartner eindeutig erkennen, mit welcher Firma sie es zu tun haben.
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Was bedeutet Firmierung?Firmierung bedeutet die Benennung eines Unternehmens mit einem bestimmten Firmennamen, also wie die Firma offiziell heißt und auftritt. Der Begriff kann sowohl den Vorgang des „Sich-Nennens“ als auch das Ergebnis, also den geführten Firmennamen, bezeichnen.
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Was ist ein Firmenzusatz?Ein Firmenzusatz ist ein zusätzlicher Bestandteil des Firmennamens, der eine wichtige Information zum Unternehmen enthält, meist die Rechtsform. Typische Firmenzusätze sind „GmbH“, „AG“ oder „e.K.“; dadurch wird klar, mit welcher Art von Unternehmen man rechtlich zu tun hat.
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Welcher Firmenname ist noch frei?Ein Firmenname ist „frei“, wenn am selben Ort keine bereits eingetragene Firma denselben oder einen zum Verwechseln ähnlichen Namen führt. Das prüft man, indem man im Handelsregister nach bestehenden Firmennamen am Unternehmenssitz sucht. Wenn mehrere ähnliche Namen auftauchen, muss der Name deutlicher abweichen.
Unternehmen verstehen
Firmengrundsätze gehören zum Themenfeld Unternehmen, weil sie Regeln für den Namen und das Auftreten eines Betriebs festlegen. Wer sich mit Unternehmen beschäftigt, schaut auf Aufbau, Aufgaben und rechtliche Vorgaben im Geschäftsleben. So wird klar, wie Firmen nach außen erkennbar sind und warum klare Regeln für Kunden, Verträge und Behörden wichtig sind. Im Wirtschaftsbereich findest du passende Videos zu diesem und verwandten Themen.