Eine Ausbildung kannst du entweder schon vor Ausbildungsbeginn oder auch während der Ausbildung verkürzen. Welche Voraussetzungen es dafür gibt, erfährst du hier und in unserem Video .

Inhaltsübersicht

Ausbildung verkürzen einfach erklärt

Normalerweise dauert eine anerkannte, schulische  oder duale  Ausbildung zwischen 2 und 3,5 Jahren. Die Dauer ist in der Ausbildungsverordnung und dem Ausbildungsvertrag  festgelegt.

Du kannst die Ausbildung aber auch verkürzen. Dafür musst du laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine von drei Voraussetzungen erfüllen.

Ausbildung verkürzen– Voraussetzungen:

  1. berufliche Vorkenntnisse (§ 7 BBiG), (§ 8 BBiG)
  2. schulische Vorbildung (§ 8 BBiG)
  3. überdurchschnittliche Leistung in der Ausbildung (§ 45 BBiG)

Wichtig: Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, ob du die Ausbildung wirklich verkürzen kannst. Diese Entscheidung liegt bei deiner zuständigen IHK oder Handwerkskammer.

Die Ausbildungszeit kannst dabei entweder vor Ausbildungsbeginn mit Vertragsabschluss oder während der Ausbildung verkürzen. Dafür ist wichtig, dass alle Ausbildungsziele erreicht und alle Inhalte gelernt wurden.

Übrigens: Eine Ausbildung kann nicht nur verkürzt, sondern auch verlängert werden.

Ausbildung verkürzen durch berufliche Vorkenntnisse

Egal ob eine abgeschlossene oder abgebrochene Ausbildung, Berufserfahrung, ein Berufsgrundbildungsjahr oder der Besuch einer Berufsfachschule — all diese Vorkenntnisse berechtigen eine Verkürzung deiner Ausbildung.

Ausbildung verkürzen wegen beruflicher Vorbildung (§ 7 BBiG)

Du kannst dir Folgendes auf deine Ausbildungszeit anrechnen lassen (§ 7 BBiG):

  • wenn du bereits ein Berufsgrundbildungsjahr erfolgreich absolviert hast
  • wenn du eine Berufsfachschule erfolgreich absolviert hast

Wie viel du dafür angerechnet bekommst, entscheidet sich je nach Bundesland.  Oft wird dir nach erfolgreichem Abschluss deines Berufsgrundbildungsjahres ein Jahr angerechnet (z.B. in Bayern). Nach Besuch einer Berufsfachschule ist es meist ein halbes bis ganzes Jahr. Diese Zeit wird dann von deiner Ausbildungszeit abgezogen. So kannst du die Ausbildungszeit also verkürzen.

Außerdem bekommst du direkt ein höheres Gehalt: Durch die Anrechnung deiner beruflichen Vorbildung kannst du beispielsweise gleich in das zweite Ausbildungsjahr eingestuft werden. Somit hast du auch Anspruch auf die Vergütung des zweiten Lehrjahres.

Wichtig: Die Anrechnungszeit musst du zu Beginn der Ausbildung bei den zuständigen Stellen beantragen (z. B. der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer). Die verkürzte Dauer wird dann in deinem Ausbildungsvertrag festgehalten.

Verkürzung wegen Berufserfahrung (§ 8 BBiG)

Auch bereits gesammelte Berufserfahrung in dem Arbeitsbereich kann die Ausbildung verkürzen (§8 BBiG). Das BBiG spricht hier von „einschlägiger beruflicher Grundbildung“, „einschlägiger Berufstätigkeit“ oder „Arbeitserfahrung im Berufsfeld“

Das ist sehr allgemein gehalten. Was das konkret für dich bedeutet, erfährst du an der für dich zuständigen Stelle.

Manchmal kann schon ein Nebenjob oder ein Freiwilligendienst in der gleichen Tätigkeitsbranche für die Verkürzung der Ausbildung ausreichen.

Wichtig: Die Ausbildungsverkürzung solltest du bestenfalls zu Beginn der Ausbildung bei den zuständigen Stellen beantragen. Der Antrag kann aber bis spätestens ein Jahr vor Ausbildungsende gestellt werden. Reiche dafür den Antrag gemeinsam mit dem zuständigen Ansprechpartner deines Ausbildungsbetriebes bei der zuständigen Stelle ein.

Die verkürzte Ausbildungsdauer wird dann im Arbeitsvertrag vereinbart. Es gibt keinen Anspruch auf höhere Vergütung. Denn bei Verkürzung wegen Berufserfahrung (§ 8 BBiG) beginnst du mit der Vergütung für das erste Ausbildungsjahr.

Verkürzung wegen vorangegangener Ausbildung (§ 8 BBiG)

Wenn du die Lehrstelle oder den Ausbildungsbetrieb wechselst, kannst du auch dadurch deine Ausbildungsdauer verkürzen (§8 BBiG). Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Wechselst du den Ausbildungsbetrieb, bleibst aber im selben Ausbildungsberuf? Dann kann deine bisherige Ausbildungszeit entweder ganz oder teilweise auf deine neue Ausbildungsdauer angerechnet werden.

  • Wechselst du in einen verwandten oder ähnlichen Ausbildungsberuf, in dem die Grundausbildung (in der Regel das 1. Ausbildungsjahr) im Wesentlichen identisch ist? Dann kann dir diese Zeit komplett angerechnet werden. Das Maximum sind hierbei 12 Monate

Wichtig: Beantrage die Ausbildungsverkürzung möglichst zu Beginn der Ausbildung mit deinem Ausbildungsbetrieb bei den zuständigen Stellen. Die Verkürzung der Ausbildung wird dann im Ausbildungsvertrag festgehalten.

Du beginnst so deine neue Ausbildung also nicht von vorne, sondern führst sozusagen die alte fort (§ 17 BBiG). Daher hast du hier Anspruch auf eine höhere Ausbildungsvergütung . Wird dir beispielsweise ein ganzes Jahr angerechnet, beginnst du gleich mit dem zweiten Ausbildungsjahr und bekommst auch das dafür vorgesehene Gehalt. 

Ausbildung verkürzen wegen schulischer Vorbildung (§ 8 BBiG)

Hast du einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss, kannst du dir diesen anrechnen lassen (§8 BBiG). Dadurch kannst du deine Ausbildung wie folgt verkürzen:

  • Realschulabschluss, Mittlere Reife, Fachoberschulreife: bis zu 6 Monate
  • Abitur, Fachhochschulreife: bis zu 12 Monate

Du kannst deine Ausbildung also mit Abitur oder Realschulabschluss verkürzen. Am Besten versendest du dafür den Antrag gleich zu Beginn deiner Ausbildung zusammen mit deinem Ausbildungsbetrieb an die zuständigen Stelle.

Spätestens ein Jahr vor Abschluss deiner Ausbildung sollte der fertige Antrag bei der Behörde vorliegen. Die Verkürzung der Ausbildung wird dann im Ausbildungsvertrag festgehalten. 

Wichtig: Es gibt in dem Fall keinen Anspruch auf höhere Vergütung. Du fängst mit der Vergütung für das erste Ausbildungsjahr an.

Ausbildung verkürzen wegen überdurchschnittlicher Leistungen (§ 45 BBiG)

Du kannst deine Ausbildung auch durch gute Leistungen verkürzen. Dadurch erhältst du eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung. Voraussetzung dafür ist, dass du deine Zwischenprüfung mit überdurchschnittlichen Noten absolvierst (§45 BBiG).

Wichtig: Um einen solchen Antrag stellen zu können, muss dein Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern bei über 2,49 liegen. Die prüfungsrelevanten Fächer sind in deiner Ausbildungsverordnung festgelegt.

Zusätzlich werden auch praktische Leistungen mitgezählt. Du benötigst auch bei deinen praktischen Leistungen einen Schnitt von besser als 2,49. Dann kannst du die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen.  

  • Prüfungsrelevante Fächer: besser als Ø 2,49
  • Praktische Leistung im Betrieb: besser als Ø 2,49

Du musst diesen Antrag selbst bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) einreichen. Deine Berufsschule und dein Ausbildungsbetrieb müssen aber zustimmen und deine Leistungen schriftlich bestätigen. Den Antrag hierfür kannst du aber erst während der Ausbildung stellen, frühestens ein halbes Jahr vor deiner Abschlussprüfung.

Bei vorzeitiger Prüfungszulassung muss die Lehrzeitverkürzung nicht im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Mit bestandener Prüfung endet auch deine Ausbildung vorzeitig — mit der Mitteilung des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 BBiG).

Ausbildung verkürzen wegen Teilzeitberufsausbildung (§ 7a BBiG)

Seit 2020 gibt es die grundsätzliche Möglichkeit, die Berufsausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Mit überdurchschnittlichen Leistungen kann aber auch eine Teilzeit-Ausbildung verkürzt werden.

Laut §7a (4) BBiG kann der Antrag auf eine Teilzeitausbildung direkt mit dem Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer verbunden werden. Hier wird meistens aber nur anteilig vergütet.

Mindestausbildungszeit

Treffen mehrere der genannten Gründe für eine Ausbildungsverkürzung auf dich zu, kannst du sie auch kombinieren.

Beispiel: Die Ausbildungszeit wurde wegen beruflicher Vorkenntnisse bereits verkürzt. Zusätzlich besteht immer noch die Möglichkeit, einen Antrag auf eine frühzeitige Teilnahme an der Abschlussprüfung zu stellen. 

Wichtig: Es gibt eine festgelegte Mindestausbildungsdauer. Diese darfst du durch eine verkürzte Ausbildung nicht unterschreiten. Die Mindestausbildungsdauer unterscheidet sich je nach der ursprünglichen Dauer der Ausbildung:

Regelausbildungszeit ⇒ Mindestausbildungsdauer

3,5 Jahre (42 Monate) 2 Jahre (24 Monate)
3 Jahre (36 Monate) 1,5 Jahre (18 Monate)
2 Jahre (24 Monate) 1 Jahr (12 Monate)

Geht deine Ausbildung normalerweise 3,5 Jahre? Dann kannst du die Ausbildung maximal auf 2 Jahre verkürzen.

Ausbildung verkürzen — Antrag

Den sogenannten Verkürzungsantrag reichst du schriftlich bei der jeweils zuständigen Stelle ein, zum Beispiel der IHK. Sie entscheidet dann über die Ausbildungsverkürzung. Zusätzlich muss auch der Ausbildungsbetrieb dem Antrag zustimmen. Entweder erstellt ihr den Antrag zusammen oder der Betrieb wird zu dem Antrag befragt. Bist du noch minderjährig, müssen deine Eltern für dich unterschreiben.

Wichtig: Die Möglichkeiten für eine verkürzte Ausbildung beruhen auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie bieten aber nur eine Richtlinie. Du hast also keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Ausbildungsverkürzung. Orientiere dich an der „Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitausbildung“ vom Juni 2008. Auch dieser Beitrag basiert auf den Angaben dieser Empfehlung für Lehrzeitverkürzung.

Gründe für eine Ausbildungsverkürzung

Es kann verschiedene Gründe für eine verkürzte Ausbildung geben:

  • Schneller volles Gehalt: Du startest eher in dein Berufsleben und verdienst somit auch schneller das Gehalt für Ausgelernte.
  • Vorerfahrung: Hast du schon vorher in einem ähnlichen Bereich gearbeitet und viel gelernt, musst du die Inhalte in der Ausbildung nicht nochmal wiederholen.
  • Guter Eindruck: Bei anderen Arbeitgebern hinterlässt du einen guten Eindruck, wenn du deine Ausbildung früher abschließen konntest. 

Verlängerung Ausbildungszeit

Nicht nur eine Verkürzung, sondern auch eine Verlängerung der Ausbildung ist möglich. Das ist in diesen Ausnahmefällen der Fall: 

  • Krankheit über längeren Zeitraum und Gefahr, deswegen den Abschluss nicht zu bekommen

  • nicht bestandene Abschlussprüfung: In diesem Fall kann ein Antrag gestellt werden, um die Ausbildungszeit bis zum nächsten Prüfungstermin zu verlängern. 

  • mangelhafte Ausbildung: Du hattest in der vorgegebenen Ausbildungszeit nicht die Möglichkeit, alle Grundlagen zu lernen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Betrieb nur auf einen Teilbereich spezialisiert ist.

Ausbildung verkürzen — häufigste Fragen

  • Wie kann ich die Ausbildung verkürzen?
    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Ausbildung zu verkürzen.
    • Schulabschluss anrechnen: Mittlerer Bildungsabschluss = bis zu 6 Monate, Allgemeine Hochschulreife = bis zu 12 Monate
    • Berufliche Vorkenntnisse
    • Überdurchschnittliche Leistungen: besser als Ø 2,49

  • Wann kann ich die Ausbildung verkürzen?
    Eine Ausbildungsverkürzung ist z.B. wegen schulischer Vorbildung (§ 8 BBiG) möglich. Mit Realschulabschluss, Mittlerer Reife oder Fachoberschulreife: Verkürzung der Ausbildungszeit bis zu 6 Monate. Mit Fachhochschulreife oder Abitur: bis zu 12 Monate.

  • Ist es sinnvoll, eine Ausbildung zu verkürzen?
    Wenn du die Ausbildungsinhalte kannst, ist eine Ausbildungsverkürzung sinnvoll. Wichtig ist, dass du dich sicher fühlst. Du hast durch die verkürzte Ausbildung zwar erstmal mehr Stress und Druck, kannst dafür aber schneller ins Berufsleben starten.

Teilzeitausbildung

Möchtest du nicht die gesamte Ausbildungszeit verkürzen, aber unter der Woche weniger Stunden aufwenden? Dann hast du auch die Möglichkeit, deine Berufsausbildung in Teilzeit zu machen. Mehr dazu erfährst du hier !

Teilzeitausbildung
zum Video: Teilzeitausbildung

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