Nicht für jeden kommt eine Ausbildung in Vollzeit infrage. Wenn auch du dazu gehörst, kannst du eine Teilzeitausbildung in Betracht ziehen! Alles, was du darüber wissen musst, erfährst du hier und im Video !
Eine Teilzeitausbildung ist bei allen dualen Ausbildungsberufen möglich, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt sind.
Dabei wird deine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb verkürzt, am Berufsschulunterricht nimmst du aber zu den normalen Zeiten und in vollem Umfang teil. Dein Arbeitgeber muss der Ausbildung in Teilzeit zustimmen und zusammen mit dir einen schriftlichen Antrag stellen. Trotz der anderen Umstände hast du am Ende einen vollwertigen Abschluss in der Tasche!
Aber wer kann eine Teilzeitausbildung machen? Das erfährst du jetzt!
Damit dein Antrag zur Teilzeit Ausbildung angenommen wird, muss laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein „berechtigtes Interesse“ bestehen. Das heißt, du solltest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
💡 Beachte: Den Ausbildungsbetrieben ist selbst überlassen, ob sie eine Teilzeit Ausbildung anbieten oder nicht. Du solltest dich also vorher unbedingt informieren, ob du deine Ausbildung bei deinem gewünschten Ausbildungsbetrieb in Teilzeit machen kannst.
Du kannst deine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit bei der Teilzeit Ausbildung maximal um 50 Prozent verkürzen. Das sind dann zwischen 20 und 30 Wochenstunden im Ausbildungsbetrieb. Wann du diese Arbeitsstunden leistest, kannst du mit deinem Ausbilder individuell abklären. Die Berufsschule hingegen besuchst du zu den normalen Unterrichtszeiten.
Die Teilzeit Ausbildung kann die gesamte Ausbildungsdauer verlängern. Vorgesehen ist jedoch, dass sie höchstens auf die 1,5-fache Dauer, die in der Ausbildungsordnung festgelegt ist, erweitert werden kann. Bei einer regulären 3-jährigen Ausbildung in Vollzeit darf die Teilzeitausbildung also höchstens 4,5 Jahre dauern. Wenn bestimmte Vorgaben erfüllt sind, kann es aber gut sein, dass du die reguläre Ausbildungszeit einhältst.
Hier siehst du beide Varianten im Überblick!
Teilzeit ohne Verlängerung der Ausbildungszeit | Deine Ausbildung verlängert sich im Normalfall nicht, wenn du mindestens 25 Stunden pro Woche (inklusive Berufsschule) im Unternehmen anwesend bist. |
Teilzeit mit Verlängerung der Ausbildungszeit | Beträgt deine wöchentliche Arbeitszeit weniger als 25 Stunden, (inklusive der Berufsschule) kann sich die Gesamtdauer deiner Ausbildung verlängern. |
Nachdem du und dein Ausbildungsbetrieb euch einig geworden seid, dass eine Teilzeit Ausbildung möglich ist, müsst ihr gemeinsam einen Antrag stellen und diesen bei der zuständigen Handwerks-, Industrie- oder Landwirtschaftskammer schriftlich einreichen. Welche Variante ihr wählt, ob die wöchentliche oder die tägliche Arbeitszeit verkürzt wird und zu welchen Zeiten du arbeitest, vereinbarst du dann alleine mit deinem Betrieb. Dies wird im Anschluss schriftlich in deinem Ausbildungsvertrag festgehalten.
Bestimmt hast du dich auch schon gefragt, inwieweit sich dein Gehalt in der Teilzeit Ausbildung von einer Vollzeitausbildung unterscheidet. Nach dem BBiG soll das Gehalt für Teilzeit-Azubis möglichst dem einer Vollzeitstelle entsprechen. In der Realität wird deine Ausbildungsvergütung meist aber entsprechend deiner Arbeitsstunden anteilig verkürzt. Wenn dir dein Gehalt nicht ausreicht, hast du folgende Möglichkeiten:
Du kannst bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen. Zusätzlich zu deiner Ausbildungsvergütung hast du oft auch einen Anspruch auf BAföG. Hast du bereits Kinder, erhältst du jeden Monat Kindergeld. Und wenn du weitere finanzielle Unterstützung benötigst, kannst du auch Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beantragen.
Wenn nur deine tägliche Arbeitszeit reduziert wurde, hast du in der Teilzeit Ausbildung den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Vollzeit-Azubi, da du ja trotzdem an allen Wochentagen im Betrieb anwesend bist! Bist du allerdings an weniger Wochentagen, dafür aber ganztags im Unternehmen, verringert sich dein Urlaubsanspruch in der Regel auch anteilig, denn er richtet sich nach der Länge der Arbeitswoche!
Grundsätzlich kann jede duale Ausbildung in Teilzeit absolviert werden. Wichtig ist nur, dass Azubi und Betrieb sich über die Arbeitszeiten einig sind und die zuständige IHK oder HWK den Antrag zugelassen hat.
Es gibt allerdings bestimmte Branchen, in denen Teilzeit-Ausbildungsstellen üblicher sind als bei anderen:
Gesundheitsbranche | |
Handwerkliche Berufe | |
Kaufmännische Berufe | |
Freie Berufe |
|
Berufe im Öffentlichen Dienst | |
IT-Berufe | |
Soziale Berufe | |
Berufe im Agrarbereich |
✅ Du kannst Familie und Ausbildung unter einen Hut bekommen.
✅ Du kannst nebenbei einem Job nachgehen.
✅ Jeder hat trotz individueller Umstände die gleichen Chancen.
✅ Die Teilzeitausbildung wird genauso anerkannt wie eine Vollzeitausbildung.
Dein Antrag wurde abgelehnt? Das hat wahrscheinlich damit zu tun, dass die Ausbildungsinhalte in der verkürzten Zeit im Betrieb nicht ausreichend vermittelt werden können und so das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann.
Vielleicht kommt auch eine Verkürzung deiner gesamten Ausbildungszeit für dich infrage. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, erfährst du im nächsten Beitrag!
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