Hast du während des Studiums noch Anspruch auf Kindergeld? Alle wichtigen Regelungen zu Kindergeld im Studium zeigen wir dir hier und im Video !

Inhaltsübersicht

Kindergeld im Studium — das Wichtigste!

In deinem Studium hast du weiterhin Anspruch auf Kindergeld! Genauer gesagt haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld für dich, wenn du

  • dein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast
  • und eine Ausbildung oder ein Studium (Erstausbildung) machst.

Das Kindergeld in Höhe von 250 € monatlich wird an deine Eltern gezahlt, die es dir dann überweisen können. Es dient vor allem der Existenzsicherung während deines Studiums. Du kannst es für Lebenshaltungskosten, Versorgung, Kleidung und Lehrmaterialien nutzen.

Für das Kindergeld im Studium gibt es einige Sonderregelungen, die du beachten solltest. Schauen wir sie uns einmal genauer an!

Voraussetzungen für Kindergeld im Studium

Normalerweise bekommen deine Eltern bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahrs Kindergeld für dich. Ob der Anspruch danach noch besteht, hängt von deiner Art der Ausbildung ab.

Grundsätzlich hast du weiterhin Anspruch auf Kindergeld, wenn du zum ersten Mal eine Ausbildung oder ein Studium absolvierst (Erstausbildung). Bei einer Zweitausbildung erlischt dein Kindergeldanspruch in der Regel.

Wichtig! Dein Kindergeld verlängert sich nicht automatisch. Ab 18 müssen deine Eltern oder du einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Dafür brauchen sie normalerweise nur deine Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis. 

Kindergeld — duales Studium

Auch bei einem dualen Studium hast du Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn du bereits eigenes Geld verdienst! 

Es gelten dieselben Bedingungen wie bei einem normalen Studium: Es handelt sich um eine Erstausbildung und du darfst dein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Gut zu wissen: Auch bei einem Fernstudium hast du Anspruch auf Kindergeld! Es ist nämlich egal, ob du deine Erstausbildung vor Ort oder in Form eines Fernstudiums absolvierst.

Kindergeld Studium — Auslandssemester

Wenn du während deines Studiums ein Auslandssemester machst, solltest du auf deinen gemeldeten Wohnsitz achten.

Solange sich dein Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen EU-Land befindet, darfst du weiterhin Kindergeld beziehen!

Bist du zum Beispiel in den USA gemeldet, hast du keinen Anspruch mehr auf Kindergeld.

Kindergeld bei Minijob — geht das?

Ja! Kindergeld und Minijob schließen sich nicht aus! Dabei gilt jedoch eine Regel:

Du darfst als Werkstudent oder in deinem Nebenjob nur bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Tipp: Theoretisch darfst du in der Woche auch mehr als 20 Stunden arbeiten, zum Beispiel in der vorlesungsfreien Zeit. Wichtig ist nur, dass du jährlich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreitest. 

Kindergeld und BAföG — geht das?

Beim BAföG-Antrag musst du zwar viele Angaben zu deinen Einkünften machen, das Kindergeld ist jedoch nicht relevant. Deshalb kannst du Kindergeld und BAföG auch gleichzeitig beziehen. 

Kindergeld zwischen Abitur und Studium

Wenn du nach dem Schulabschluss nicht direkt mit deinem Studium starten kannst, könntest du trotzdem Anspruch auf Kindergeld haben. Grundsätzlich gilt, dass die Übergangszeit 4 Monate nicht überschritten werden darf.

Kindergeldanspruch hast du aber auch,

  • wenn du in der Warteschlange für einen Studiengang bist. Du brauchst nur den Nachweis, dass du dich für das Studium beworben hast.
  • wenn du ein Praktikum machst, das einen Bezug zu deinem angestrebten Beruf hat.
  • wenn du einen Freiwilligendienst leistet, zum Beispiel in Form von einem FSJ .
Ausbildung und dann Studium — geht das?

Wenn du zuerst eine Ausbildung machst und danach ein Studium beginnen willst, bekommst du kein Kindergeld mehr. Die Ausbildung zählt dann nämlich als Erstausbildung und dein Studium als Zweitausbildung.

Kindergeld zwischen Bachelor und Master

Möchtest du deinem Bachelor direkt ein Masterstudium anschließen, gelten besondere Regeln: Wenn du noch nicht 26 bist und die Übergangszeit kürzer als 4 Monate ist, bekommst du in dieser Zeit noch Kindergeld.

Machst du dein Masterstudium jedoch nicht direkt nach deinem Bachelor, hast du in der Regel keinen Anspruch mehr auf Kindergeld.

Kindergeld über 25 — Ausnahme

Normalerweise gilt die strikte Regel, dass der Kindergeldanspruch nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres besteht. Doch es gibt eine Ausnahme

Einer Person mit einer Behinderung nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Bundeskindergeldgesetz (BKKG) steht auch nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld zu. Sofern die Behinderung der Grund dafür ist, dass die Person sich während des Studiums nicht selbst versorgen kann.

Dabei muss die Behinderung schon vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

Kindergeld beantragen — so geht’s!

Zum einen kannst du dein Kindergeld online beantragen: Das geht ganz einfach auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Zum Kindergeldantrag musst du online nur deine Immatrikulationsbescheinigung anhängen.

Das Kindergeld für Volljährige kannst du aber auch bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Das geht dann bei der Behörde in deinem Wohnort. 

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Kindergeld im Studium – das Wichtigste

Hier siehst du nochmal die wichtigsten Infos auf einen Blick!

Kindergeld Studium — häufigste Fragen

  • Kann ich Kindergeld und Minijob kombinieren?
    Als Student mit einem Minijob kannst du weiterhin Kindergeld erhalten, unabhängig von der Höhe deines Verdienstes. Selbst wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt, ist ein Minijob und Kindergeld möglich. 
     
  • Kriege ich Kindergeld über 25?
    Normalerweise erlischt der Anspruch auf Kindergeld mit dem Ende des 25. Lebensjahres. Ausnahme: Der Anspruch besteht weiterhin, wenn du wegen einer Behinderung nicht in der Lage bist, deinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren.
     
  • Was gilt für Kindergeld für Studenten?
    Eltern können auch für ihr volljähriges Kind weiterhin Kindergeld beziehen, wenn es eine Erstausbildung (Ausbildung oder Studium) macht. Auch bei einer zweiten (Hoch-)Schul- oder Berufsausbildung, hat es einen Anspruch auf Kindergeld, wenn es weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitet.

Wie viel darf man als Student verdienen?

Auch wenn du neben einem Minijob Kindergeld beziehen darfst, gibt es einige Regelungen zu der Gehaltsgrenze von Studenten. Wie viel du als Student verdienen darfst, erklären wir dir hier !

Zum Video: Wie viel darf man als Student verdienen?
Zum Video: Wie viel darf man als Student verdienen?

Wie viel darf man als Student verdienen?

Auch wenn du neben einem Minijob Kindergeld beziehen darfst, gibt es einige Regelungen zu der Gehaltsgrenze von Studenten. Wie viel du als Student verdienen darfst, erklären wir dir hier !

Zum Video: Wie viel darf man als Student verdienen?
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