Du fragst dich, in welcher Steuerklasse du als Student eingestuft bist und was das für deine Finanzen bedeutet? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Beitrag und im Video  erklären wir dir alles Wichtige rund um das Thema!

Inhaltsübersicht

Was ist die Steuerklasse als Student?

Als Student bist du meistens in Steuerklasse I eingruppiert, besonders wenn du ledig bist und keine Kinder hast.

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, von I bis VI. Sie unterscheiden, in welcher Lebenssituation du dich befindest: ob du ledig, verheiratet, alleinerziehend oder verwitwet bist und ob du nebenberuflich arbeitest oder mehrere Jobs hast. Sie haben daher nichts mit deinem Status als Student zu tun.

Übersicht aller Steuerklassen
  • Steuerklasse I: Für Ledige, Geschiedene oder dauerhaft getrennt Lebende ohne Kinder.
  • Steuerklasse II: Für Alleinerziehende, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Steuerklasse III: Für Verheiratete oder Verwitwete, wenn der Ehepartner nicht arbeitet oder in Steuerklasse V ist.
  • Steuerklasse IV: Für Verheiratete, wenn beide Partner arbeiten und etwa gleich viel verdienen.
  • Steuerklasse V: Für Verheiratete, die sich zusammen mit ihrem Partner für die Kombination III/V entscheiden, wobei der Partner in Klasse V mehr verdient.
  • Steuerklasse VI: Für ein zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis.

Welche Steuerklasse bist du?

Als Student bist du in Steuerklasse I eingruppiert, wenn du ledig und ohne Kinder bist. Diese Klasse ist für alleinstehende Erwerbstätige ohne Kinder gedacht. Aber es gibt Ausnahmen und besondere Situationen, die zu einer anderen Einstufung führen können:

  • Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, gelten Steuerklasse III-V
  • Wenn du nebenbei noch einen oder mehrere Jobs hast, kommst du automatisch in Steuerklasse VI

Schon gewusst? Du kannst bis zu einem gewissen Freibetrag steuerfrei arbeiten. Im Jahr 2023 liegt dieser Grundfreibetrag bei 11.604 Euro (dieser Wert kann sich jährlich ändern). Aber mehr dazu später.

Hier ist eine genaue Übersicht über die Steuerklassen III-V:

Steuerklasse III

Steuerklasse III ist besonders günstig in Bezug auf die Höhe der Lohnsteuer, die vom Einkommen abgezogen wird. Sie ist in der Regel für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften gedacht. Das geht aber nur unter der Voraussetzung, dass der Partner entweder gar nicht arbeitet oder in Steuerklasse V eingestuft ist.

Wenn du also deutlich mehr verdienst als dein Partner, kann die Wahl von Steuerklasse III für dich finanziell vorteilhaft sein. Der Grund dafür ist, dass der Steuerabzug geringer ist, was zu einem höheren Nettogehalt führt. Diese Klasse bietet auch den doppelten Grundfreibetrag. Das bedeutet, dass das Ehepaar gemeinsam mehr Einkommen steuerfrei behalten kann.

Ein Überblick über die Freibeträge in Steuerklasse III:

  • Grundfreibetrag (doppelt): 23.208 Euro
  • Kinderfreibetrag: 6.384 Euro pro Kind
  • Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf: 2.928 Euro pro Kind
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 Euro
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro
  • Vorsorgepauschale: Höhe abhängig vom Verdienst

Wichtig: In Steuerklasse III/V erhält der Ehepartner mit Steuerklasse III alle Freibeträge!

Steuerklasse V

Steuerklasse V ist das Gegenstück zu Steuerklasse III und wird in der Regel vom Partner mit dem geringeren Einkommen gewählt, wenn der andere Partner in Steuerklasse III ist. In dieser Klasse ist die Lohnsteuerbelastung höher, was bedeutet, dass von dem geringeren Gehalt relativ mehr Steuern abgezogen werden.

Die übrigen Freibeträge neben Steuerklasse III in Steuerklasse V sind:

  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 Euro
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro
  • Vorsorgepauschale: Höhe abhängig vom Verdienst

Wichtig: Die Freibeträge ändern sich jährlich. Das Bundesfinanzministerium gibt jedes Jahr die neuen Steuerfreibeträge bekannt.

Steuerklasse IV

Steuerklasse IV ist für Ehepaare gedacht, bei denen beide Partner arbeiten und ein ähnliches Einkommen haben. In dieser Klasse werden beide Partner so besteuert, als wären sie ledig, also nach den Bedingungen der Steuerklasse I.

Das ist eine faire Lösung für Paare, die ähnlich viel verdienen, da keiner der beiden durch die Wahl der Steuerklasse steuerlich benachteiligt wird. Es sorgt für eine gleichmäßige Verteilung der Steuerlast zwischen den Partnern.

Die Freibeträge in Steuerklasse IV sind:

  • Grundfreibetrag: 11.604 Euro
  • Kinderfreibetrag: 3.192 Euro pro Kind
  • Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf: 1.464 Euro pro Kind
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 Euro
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro
  • Vorsorgepauschale: Höhe abhängig vom Verdienst

Was ist ein Steuerfreibetrag?

Ein Steuerfreibetrag ist im Grunde eine Summe, bis zu der dein Einkommen komplett steuerfrei bleibt. Das bedeutet, dass du bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer zahlen musst. Für das Jahr 2024 liegt dieser Grundfreibetrag bei 11.604 Euro. Das ist die Grenze, bis zu der du als Student verdienen darfst, ohne dass du Steuern auf dein Einkommen zahlen musst.

Generell steigt der Steuerfreibetrag jedes Jahr ein wenig an. Hier siehst du eine Entwicklung der letzten zehn Jahre:

Jahr Steuerfreibetrag (in €)
2014 8.354
2015 8.472
2016 8.652
2017 8.820
2018 9.000
2019 9.168
2020 9.408
2021 9.744
2022 10.347
2023 10.908
2024 11.604

Als Student hast du oft ein begrenztes Einkommen, sei es aus einem Teilzeitjob, einem Werkstudentenjob oder vielleicht aus einem Praktikum. Der Steuerfreibetrag ist besonders relevant für dich, weil er dir erlaubt, bis zu dieser Grenze zu verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen.

Hier sind ein paar Punkte, die du beachten solltest:

  • Jährlicher Freibetrag: Der Freibetrag gilt für das gesamte Jahr. Wenn du also in einem Jahr insgesamt weniger als 11.604 Euro (Stand 2024) verdienst, bleibt dein Einkommen steuerfrei.
  • Monatlicher Verdienst: Es spielt keine Rolle, ob du das ganze Jahr über gleichmäßig oder nur in bestimmten Monaten arbeitest. Wichtig ist nur, dass dein Gesamteinkommen im Jahr den Freibetrag nicht überschreitet.
  • Steuererklärung: Falls du über das Jahr verteilt doch einmal mehr verdienst und Steuern abgeführt werden, keine Panik! Du kannst eine Steuererklärung machen. Oft bekommst du dann die gezahlten Steuern zurück, wenn dein Gesamtverdienst unter dem Freibetrag liegt.

Gut zu wissen: Wenn du nicht mehr als 70 Tage im Jahr oder drei Monate am Stück arbeitest bzw. ein bezahltes Praktikum machst, musst du keine Sozialabgaben zahlen.

Gehört das BAFöG zum Steuerfreibetrag?

Wenn du BAföG erhältst, hast du dich vielleicht schon gefragt, ob diese finanzielle Unterstützung deinen steuerfreien Grundfreibetrag beeinflusst. Die kurze und erfreuliche Antwort lautet: Nein.

Das Wichtigste, das du wissen solltest, ist:

  • BAföG zählt nicht als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn: Daher musst du es nicht in deiner Steuererklärung angeben, und es hat keinen Einfluss auf deinen Grundfreibetrag.
  • Du zahlst keine Steuern auf dein BAföG: Da BAföG nicht als Einkommen gilt, unterliegt es nicht der Einkommensteuer, unabhängig davon, ob du nebenbei arbeitest oder andere Einkünfte hast.

Wie du deine Steuerklasse ändern kannst

Grundsätzlich kannst du deine Steuerklasse ändern, wenn:

  • du heiratest oder dich scheiden lässt.
  • dein Ehepartner verstirbt.
  • du oder dein Ehepartner aus der Kirche austreten (beeinflusst zwar nicht direkt die Steuerklasse, aber die Höhe der Lohnsteuer).
  • es sich um besondere Fälle handelt, wie z. B. die Geburt eines Kindes.

Um deine Steuerklasse zu ändern, gibt es aber noch einige Dinge, die du beachten musst:

  1. Erkenne die Notwendigkeit einer Änderung: Zuerst solltest du feststellen, ob eine Änderung deiner Steuerklasse notwendig oder vorteilhaft ist. Dies könnte der Fall sein, wenn du heiratest, dich scheiden lässt oder dein Einkommen sich signifikant ändert.

  2. Sammle die notwendigen Unterlagen: Für die Änderung deiner Steuerklasse benötigst du bestimmte Dokumente. Dazu gehören in der Regel dein Personalausweis, deine Steuer-ID und, je nach Grund der Änderung, die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunde des Kindes oder das Scheidungsurteil.

  3. Formular zur Änderung der Steuerklasse ausfüllen: Du musst ein offizielles Formular zur Änderung der Steuerklasse beim Finanzamt einreichen. Dieses Formular kannst du entweder online über das Portal deines Finanzamtes herunterladen oder direkt vor Ort beim Finanzamt erhalten.

  4. Einreichung beim Finanzamt: Reiche das ausgefüllte Formular zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei deinem zuständigen Finanzamt ein. Dies kannst du persönlich, per Post oder in manchen Fällen auch online tun.

Steuerklasse Student — häufigste Fragen

  • In welcher Steuerklasse bin ich als Student?
    Als Student bist du in der Regel in Steuerklasse I eingruppiert, wenn du ledig und ohne Kinder bist. Diese Steuerklasse ist für alleinstehende Erwerbstätige ohne Kinder vorgesehen.
     
  • Wann Steuerklasse 6 Student?
    Als Student fällst du in Steuerklasse VI, wenn du neben deinem Hauptjob noch einen oder mehrere Nebenjobs hast und für diese zusätzlichen Beschäftigungen Lohnsteuer gezahlt werden muss.

Werkstudent Steuern

Super, jetzt weißt du, welche Steuerklassen es für Studenten gibt. Wenn du neben deinem Studium arbeitest, findest du hier weitere Tipps zu Steuern als Werkstudent!

Zum Video: Werkstudent Steuern
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