Einseitiges Rechtsgeschäft

Was ist ein einseitiges Rechtsgeschäft? Und was bedeutet empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft? Das erfährst du hier und im Video !

Inhaltsübersicht

Was ist ein einseitiges Rechtsgeschäft?

Ein einseitiges Rechtsgeschäft braucht nur eine Willenserklärung , um wirksam zu sein. Du unterscheidest hier empfangsbedürftige und nicht empfangsbedürftige einseitige Rechtsgeschäfte. Eine Kündigung (§ 622 BGB) ist zum Beispiel empfangsbedürftig, ein Testament (§ 2247 BGB) dagegen nicht.

Beispiele:

  • Bei einer Kündigung muss der Arbeitgeber eine einseitige Willenserklärung abgeben (→ er will dir kündigen). Die Kündigung ist dann ohne deine Zustimmung wirksam (einseitiges Rechtsgeschäft). Du musst sie aber empfangen haben, damit sie gültig ist (empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft).
  • Ein Testament dagegen ist auch schon wirksam, wenn die Angehörigen es noch nicht angeschaut haben (nicht empfangsbedürftig).

Weitere Beispiele für einseitige Rechtsgeschäfte sind:

Rechtsgeschäfte

Schau dir gleich im Allgemeinen an, welche Rechtsgeschäfte es sonst noch gibt!

Rechtsgeschäfte
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Zum Video: Rechtsgeschäfte

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