Einseitiges Rechtsgeschäft
Was ist ein einseitiges Rechtsgeschäft? Und was bedeutet empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft? Das erfährst du hier und im Video !
Inhaltsübersicht
Was ist ein einseitiges Rechtsgeschäft?
Ein einseitiges Rechtsgeschäft
braucht nur eine Willenserklärung
, um wirksam zu sein. Du unterscheidest hier empfangsbedürftige und nicht empfangsbedürftige einseitige Rechtsgeschäfte. Eine Kündigung (§ 622 BGB) ist zum Beispiel empfangsbedürftig, ein Testament (§ 2247 BGB) dagegen nicht.
Beispiele:
- Bei einer Kündigung muss der Arbeitgeber eine einseitige Willenserklärung abgeben (→ er will dir kündigen). Die Kündigung ist dann ohne deine Zustimmung wirksam (einseitiges Rechtsgeschäft). Du musst sie aber empfangen haben, damit sie gültig ist (empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft).
- Ein Testament dagegen ist auch schon wirksam, wenn die Angehörigen es noch nicht angeschaut haben (nicht empfangsbedürftig).
Weitere Beispiele für einseitige Rechtsgeschäfte sind:
- Widerruf (§ 355 BGB)
- Rücktritt von einem Vertrag (§ 323 BGB)
- Anfechtung (§ 119 BGB)
- Auslobung (§ 657 BGB), z. B. Aussetzen eines Finderlohns
Rechtsgeschäfte
Schau dir gleich im Allgemeinen an, welche Rechtsgeschäfte es sonst noch gibt!