Horizontale und vertikale Gewaltenteilung
Was bedeuten die Begriffe horizontale und vertikale Gewaltenteilung? Und wie funktionieren sie in Deutschland? Alles über die beiden Formen der doppelten Gewaltenteilung erfährst du im Video und in unserem Beitrag!
Inhaltsübersicht
Horizontale und vertikale Gewaltenteilung einfach erklärt
Der Begriff horizontale Gewaltenteilung bedeutet, dass die politische Macht eines Staates in drei Teile aufgeteilt ist:
- Die Macht, Gesetze und Regeln aufzustellen (Legislative)
- Die Macht, die Gesetze im Land auszuführen und durchzusetzen (Exekutive)
- Die Macht, die Gesetze zu prüfen und darüber zu entscheiden, ob du dich an sie gehalten hast. (Judikative)
Bei der vertikalen Gewaltenteilung wird die Staatsmacht auf vier verschiedene untergeordnete Ebenen aufgeteilt: die Kommunen, die Länder, den Bund und die Europäische Union. Diese Ebenen nennst du auch Subsysteme. Sie sind nämlich kleine Teilsysteme im großen Gesamtsystem — dem Staat.
Merke: Die horizontale Gewaltenteilung verteilt die Staatsgewalt also auf verschiedene Institutionen, die vertikale Gewaltenteilung dagegen auf unterschiedliche staatliche Ebenen.
Schau dir jetzt die horizontale und vertikale Gewaltenteilung einmal genauer an.
Horizontale Gewaltenteilung
Die horizontale Gewaltenteilung verteilt die politische Macht auf verschiedene Institutionen. In Deutschland sind das die Legislative, Exekutive und Judikative.
Die Legislative beschließt die Gesetze. Du nennst sie deshalb auch die gesetzgebende Gewalt. In Deutschland ist der Bundestag ein Teil der Legislative.
Die Exekutive heißt auch ausführende Gewalt. In Deutschland sind zum Beispiel die Bundesregierung und die Polizei ein Teil davon. Sie führen also die Gesetze aus, die die Legislative festgelegt hat.
Dann gibt es noch die Judikative. Dazu zählst du alle Gerichte in Deutschland. Sie prüfen die Gesetze und auch, ob wir uns an diese halten. Deshalb bezeichnest du die Judikative auch als rechtsprechende Gewalt.
Alle drei horizontalen Gewalten haben verschiedene Aufgaben und Funktionen. Sie sind unabhängig voneinander. Trotzdem sollen sie zusammenarbeiten und sich gegenseitig kontrollieren, denn eine Gewalt kann nur mit den anderen beiden Gewalten zusammen entscheiden.
Beispiel: In Deutschland soll es ein neues Gesetz zu einer Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen geben. Die Legislative kann das neue Gesetz jetzt zwar beschließen. Aber das Gesetz kann nur durch die Hilfe der Exekutive und der Judikative eingeführt werden. Die Judikative kann das Gesetz zum Beispiel aufhalten, wenn es gegen das Grundgesetz verstößt. Und auch die Exekutive muss mithelfen: Denn sie muss das Gesetz im Land ausführen und zum Beispiel neue Autobahnschilder in Auftrag geben und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit kontrollieren.
Super! Erfahre als Nächstes alles über die Definition der vertikalen Gewaltenteilung.
Vertikale Gewaltenteilung
Die vertikale Gewaltenteilung ist die zweite Form der doppelten Gewaltenteilung: Sie teilt die Macht nicht auf verschiedene Institutionen, sondern auf vier verschiedene Ebenen auf:
- Städte und Gemeinden (Kommunalebene)
- Bundesländer (Länderebene)
- Nationalstaat (Bundesebene)
- Europäische Union
Die unterste Ebene in der vertikalen Gewaltenteilung sind also die Städte und Gemeinden in Deutschland. Eine Ebene darüber befinden sich die 16 Bundesländer. Jedes Bundesland ist damit ein eigenes Subsystem. Über den Bundesländern liegt die Ebene des Nationalstaats — das gesamte Land Deutschland. Die höchste Ebene der vertikalen Gewaltenteilung bildet die Europäische Union (EU).
Die Ebenen sind hierarchisch angeordnet: Während die Entscheidungen einer Gemeinde nur für wenige Menschen relevant sind, trifft die EU weitreichende Entscheidungen für viele Länder. Je höher also die Ebene, desto mehr Macht und Einfluss hat sie.
Übrigens: Die Gewaltenteilung in den vertikalen Unterebenen funktioniert in Deutschland durch den sogenannten Föderalismus . Beim Föderalismus verfügen alle einzelnen Unterebenen über eine Eigenständigkeit. Aber trotzdem sind alle Ebenen zu einer übergreifenden Gesamtheit, nämlich dem deutschen Staat, zusammengeschlossen.
In Deutschland ist die horizontale Gewaltenteilung im Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 GG verfassungsrechtlich normiert. Im Grundgesetz wird auch die Unabhängigkeit der einzelnen Gewalten festgelegt:
- Die Legislative wird in Artikel 38 GG beschrieben
- Die Exekutive in Artikel 65 ff. GG
- Und die Judikative in Artikel 97 GG
Die vertikale Gewaltenteilung ist in Artikel 20 Absatz 1 GG verankert. Dort wird Deutschland als Bundesrepublik oder auch Bundesstaat gekennzeichnet. Die Umsetzung der vertikalen Gewaltenteilung durch den Föderalismus ist durch die „Ewigkeitsklausel“ in Artikel 79 Absatz 3 GG gewährleistet.
Konstitutionelle Monarchie
Super! Jetzt weißt du alles über die vertikale und horizontale Gewaltenteilung. Gewaltenteilung gibt es aber nicht nur in einer Demokratie, sondern zum Beispiel auch in bestimmten Formen einer Monarchie. Schau dir gleich in unserem Video an, wie eine konstitutionelle Monarchie funktioniert!