Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Abschreibungen sind ein wichtiges Instrument für die interne Kostenrechnung eines Unternehmens. Wie du sie berechnest und was der Unterschied zur bilanziellen Abschreibung ist, erklären wir dir hier im Beitrag und im Video!
Inhaltsübersicht
Was ist die kalkulatorische Abschreibung?
Kalkulatorische Abschreibungen sind dazu da, den Wertverlust von Anlagevermögen wie Maschinen möglichst realistisch zu erfassen. Denn über die Zeit verlieren solche Anlagen durch Verschleiß oder technische Überholung an Wert.
Durch die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen können Unternehmen ihre tatsächlichen Kosten und beispielsweise die Preise für ihre Produkte und Dienstleistungen genauer berechnen.
Berechnungsgrundlage für die kalkulatorische Abschreibung ist der voraussichtliche Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert, zu dem das Anlagevermögen neu gekauft werden könnte. Da der Wiederbeschaffungswert Preisänderungen durch z. B. Inflation berücksichtigt, sorgt er für eine realistischere Berechnung des Wertverlusts.
Kalkulatorische vs. bilanzielle Abschreibung
Neben den kalkulatorischen Abschreibungen gibt es noch die bilanziellen Abschreibungen. Auch sie ermitteln den Wertverlust von Anlagevermögen. Jedoch bezieht sie sich auf die betriebsübliche Nutzungsdauer. Diese Dauer wird von sogenannten AfA-Tabellen („Absetzung für Abnutzung“) abgelesen. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Berechnungsgrundlage hier die Anschaffungskosten sind.
Die bilanzielle Abschreibung ist Teil der Finanzbuchhaltung. Als betrieblicher Aufwand hat sie einen Einfluss auf den Jahresabschluss, da sie den Gewinn mindert. Somit beeinflusst die bilanzielle Abschreibung auch die Höhe der Steuern, die gezahlt werden müssen. Diese Form der Abschreibung ist außerdem an die gesetzlichen Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Einkommenssteuergesetz (EStG) gebunden.
Die kalkulatorische Abschreibung hingegen muss keine rechtlichen Vorschriften erfüllen. Da sie Teil der unternehmensinternen Kosten- und Leistungsrechnung ist, hat sie auch keinen Einfluss auf den Jahresabschluss. Denn die kalkulatorische Abschreibung wird nur intern genutzt, um bessere Entscheidungen zu treffen. Die Nutzungsdauer des Anlagevermögens wird hier auch nicht auf Basis von AfA-Tabellen ermittelt, sondern geschätzt.
Hier siehst du nochmal die wichtigsten Unterschiede zwischen der kalkulatorischen und der bilanziellen Abschreibung im Überblick:
Kalkulatorische Abschreibung | Bilanzielle Abschreibung | |
Abschreibungszeitraum | tatsächliche (voraussichtliche) Nutzungsdauer | „betriebsgewöhnliche“ Nutzungsdauer aus den AfA-Tabellen |
Berechnungsgrundlage | voraussichtliche Wiederbeschaffungskosten | Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten |
Endwert | Restwert oder tatsächlicher Verkaufspreis | Null oder tatsächlicher Verkaufspreis |
Abschreibungsmethode | unterschiedliche Methoden je nach Zweck | i. d. R. lineare Abschreibung |
Gesetzliche Vorschriften | keine Vorschriften | Beachtung der Bilanzierungsvorschriften nach HGB & EStG |
Kalkulatorische Abschreibung — Formel
Um die kalkulatorischen Abschreibungen zu berechnen, gibt es eine Formel:
Bei der Nutzungsdauer musst du keine gesetzlichen Vorschriften beachten. Sie entspricht der technischen oder der erwarteten Nutzungsdauer. Deshalb wird die tatsächliche Nutzungsdauer, genau wie auch der Restwert, auf Grundlage von Erfahrungswerten geschätzt.
Beim Wiederbeschaffungswert hingegen musst du beachten, dass der Preis zum Beispiel aufgrund der Inflation oder wegen technischen Innovationen gestiegen sein könnte. Die Formel für den Wiederbeschaffungswert lautet daher:
Wiederbeschaffungswert = Anschaffungskosten • (1 + Inflationsrate)n
Das n entspricht auch hier der technischen beziehungsweise der erwarteten realen Nutzungsdauer.
Kalkulatorische Abschreibung berechnen — Beispiel
Schauen wir uns die Berechnung nochmal an einem Beispiel an:
Ein Industriebetrieb kauft eine neue Poliermaschine mit einem Anschaffungswert von 210.000 €. Der Betrieb geht von einer tatsächlichen Nutzungsdauer von 7 Jahren aus. Die Inflationsrate lag in den letzten Jahren außerdem bei 2 %. Als Erstes berechnest du jetzt den Wiederbeschaffungswert:
Wiederbeschaffungswert = 210.000 € • (1 + 0,02)7 = 241.224 €
Der Wiederbeschaffungswert liegt mit 241.224 € nach 7 Jahren also deutlich über dem ursprünglichen Anschaffungspreis. Den Restwert schätzt der Betrieb auf 70.000 €. Jetzt musst du nur noch alles in die Formel für die kalkulatorische Abschreibung einsetzen:
Du erhältst einen Abschreibungsbetrag von 24.461 € pro Jahr.
Die kalkulatorischen Abschreibungen gehören wie die kalkulatorischen Zinsen zu den kalkulatorischen Kosten — genauer gesagt den Anderskosten. Denn ihnen steht in der Finanzbuchhaltung ein Aufwand in anderer Höhe gegenüber. Schließlich handelt es sich bei den kalkulatorischen Kosten um fiktive Kosten.
Kalkulatorische Abschreibung — häufigste Fragen
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Was ist die kalkulatorische Abschreibung einfach erklärt?
Die kalkulatorische Abschreibung dient unternehmensinternen Zwecken und soll den tatsächlichen Werteverzehr beispielsweise einer Maschine möglichst korrekt erfassen. Hierbei geht es also um eine verursachungsgerechte Verteilung der Kosten.
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Wie berechnet man die kalkulatorische Abschreibung?
Die kalkulatorische Abschreibung soll den Wertverlust einer Anlage möglichst realistisch bestimmen. Um sie zu berechnen, bildest du die Differenz aus dem voraussichtlichen Wiederbeschaffungswert und dem Restwert. Das teilst du dann durch die geschätzte Nutzungsdauer: (Wiederbeschaffungswert – Restwert) / tatsächliche Nutzungsdauer.
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Was sind bilanzielle und kalkulatorische Abschreibung?
Die kalkulatorische Abschreibung ist Teil der Kostenrechnung. Die bilanzielle Abschreibung hingegen wird in der Buchhaltung beziehungsweise im externen Rechnungswesen verwendet und berechnet sich auf Basis der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
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