Dieser Artikel behandelt die kalkulatorischen Kosten. Wir geben dir anfangs eine kurze kalkulatorische Kosten Definition und erklären dir, was darunter zu verstehen ist. Danach erfährst du welche kalkulatorischen Kostenarten existieren und wie man sie anhand eines Beispiels berechnet.
Lesen ist dir viel zu altmodisch? Gar kein Problem, schau dir einfach unser animiertes Video zu den kalkulatorischen Kosten an und erfahre das Wichtigste in weniger als 5 Minuten!
Bei kalkulatorischen Kosten handelt es sich um Kosten denen entweder ein Aufwand in abweichender Höhe (Anderskosten) oder kein Aufwand (Zusatzkosten) gegenübersteht. Kalkulatorische Kosten beruhen dabei nicht auf tatsächlichen Zahlungsvorgängen, sondern lediglich auf einem fiktiven theoretischem Aufwand.
Durch die Einbeziehung dieser möglichen Kosten, ist das Unternehmen im Stande eine korrekte Preiskalkulation in der Preispolitik anzustellen und die Genauigkeit der Kostenrechnung zu präzisieren. Die kalkulatorischen Kosten ermöglichen es also den tatsächlichen Werteverzehr, unabhängig von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und dadurch das unternehmerische Risiko zu senken. Aber Achtung: Da diese Kostenart rein fiktiv ist und keine auf realen Zahlen basierende Rechnung existiert, darf sie nicht in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigt werden.
Die Zusatz- und Anderskosten können zusätzlich noch in kalkulatorische Zinsen, den kalkulatorischen Unternehmerlohn, kalkulatorische Miete, kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Wagnisse aufgegliedert werden. Eine ausführliche Übersicht findest du hier.
Zur Erinnerung: Hierbei handelt es sich um kalkulatorische Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht. Die folgenden Arten zählen zu den Zusatzkosten.
Nun wollen wir uns noch anschauen, wie die kalkulatorischen Kosten in der Kostenrechnung angesetzt werden. Dabei unterscheidet man zwischen den verschiedenen Kostenarten.
Betriebsnotwendiges Anlagevermögen | |
+ | Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen |
- | Abzugskapital |
= | Betriebsnotwendiges Gesamtkapital |
Um das Ganze etwas anschaulicher zu gestalten, haben wir hier noch ein Beispiel zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für dich.
Um deine kleine Beratungsfirma zu gründen, finanzierst du dich im ersten Jahr nur mit eigenem Kapital. Während deinem Studium hast du regelmäßig Geld zur Seite gelegt und gespart. Doch weil du dein Eigenkapital nun verwendest, anstatt es anzulegen, erhältst du dafür keine Zinsen mehr. In der Kostenrechnung kannst du die entgangenen Einkünfte unter kalkulatorischen Zinsen zum marktüblichen Satz verbuchen. Die genaue Berechnung könnte so aussehen:
Betriebsnotwendiges Anlagevermögen | 80.000 € | |
+ | Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen | 60.000 € |
- | Abzugskapital | 20.000 € |
= | Betriebsnotwendiges Gesamtkapital | 120.000 € |
Der kalkulatorische Zinssatz richtet sich nach dem marktüblichen Zinssatz. Dieser liegt aktuell bei 4%.
Die kalkulatorische Zinshöhe liegt in dem Fall also bei 4% auf 120 000€ = 4 800€.
Schaue dir am besten unser Video zu den kalkulatorischen Abschreibungen an, dort erklären wir dir den Rechenvorgang ausführlicher.
Das Wichtigste was du dir zu den kalkulatorischen Kosten merken solltest, ist dass es sich dabei um fiktive Kosten handelt, die nicht in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung einbezogen werden dürfen. Sie stellen allerdings Kosten dar, die möglicherweise anfallen könnten und durch die Einbeziehung eine präzisere Preiskalkulation und genauere Kostenrechnung zulassen. Wir unterscheiden zwischen Zusatzkosten und Anderskosten.
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