Dieser Artikel behandelt die kalkulatorischen Kosten. Wir geben dir anfangs eine kurze kalkulatorische Kosten Definition und erklären dir, was darunter zu verstehen ist. Danach erfährst du welche kalkulatorischen Kostenarten existieren und wie man sie anhand eines Beispiels berechnet.

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Inhaltsübersicht

Kalkulatorische Kosten Definition 

Bei kalkulatorischen Kosten handelt es sich um Kosten denen entweder ein Aufwand in abweichender Höhe (Anderskosten) oder kein Aufwand (Zusatzkosten) gegenübersteht. Kalkulatorische Kosten beruhen dabei nicht auf tatsächlichen Zahlungsvorgängen, sondern lediglich auf einem fiktiven theoretischem Aufwand.

Was sind kalkulatorische Kosten

Durch die Einbeziehung dieser möglichen Kosten, ist das Unternehmen im Stande eine korrekte Preiskalkulation in der Preispolitik anzustellen und die Genauigkeit der Kostenrechnung zu präzisieren. Die kalkulatorischen Kosten ermöglichen es also den tatsächlichen Werteverzehr, unabhängig von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und dadurch das unternehmerische Risiko zu senken. Aber Achtung: Da diese Kostenart rein fiktiv ist und keine auf realen Zahlen basierende Rechnung existiert, darf sie nicht in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigt werden.

Kalkulatorische Kostenarten 

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Kalkulatorische Kostenarten

Die Zusatz- und Anderskosten können zusätzlich noch in kalkulatorische Zinsen, den kalkulatorischen Unternehmerlohn, kalkulatorische Miete, kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Wagnisse aufgegliedert werden. Eine ausführliche Übersicht findest du hier.

Zusatzkosten

Zur Erinnerung: Hierbei handelt es sich um kalkulatorische Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht. Die folgenden Arten zählen zu den Zusatzkosten.

  • Kalkulatorische Miete: Ist ein Unternehmer gleichzeitig auch Eigentümer der genutzten Räume, so entfallen die Mietkosten an einen fremden Vermieter. Um die Kostenrechnung realistisch auszuführen, wird eine kalkulatorische Miete angesetzt, da die tatsächliche Mietzahlung ja entfällt. Angesetzt wird diese auf Grundlage der ortsüblichen Miete für vergleichbare Räume.
  • Kalkulatorische Zinsen für Eigenkapital: Hierbei handelt es sich um Zinsen für das verwendete Eigenkapital. Diese fließen als Zusatzkosten gemeinsam mit den Fremdkapitalzinsen in die Kostenrechnung ein. Als Zinssatz wird der marktübliche Zinssatz verwendet
  • Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften erhalten kein Gehalt, sondern anteilige Zahlungen des Gewinnes. Damit die Selbstkosten nicht zu niedrig angesetzt werden, wird ein fiktiver kalkulatorischer Unternehmerlohn angesetzt. Maßstab hierfür ist das gewöhnliche Gehalt eines Angestellten in vergleichbarer Position, Branche und Unternehmensgröße.

Anderskosten

  • Kalkulatorische Wagnisse: dienen der Absicherung von betrieblichen Einzelrisiken, wie Unfälle, Diebstähle, Explosionen, Brände, Preisverfall, Verschlechterung der Ware oder Nachbesserungsarbeiten. Wenn diese Vorkommnisse bereits durch eine Versicherung abgedeckt sind, werden kalkulatorische Wagnisse nicht angesetzt, ebenso wie das allgemeine Unternehmensrisiko nicht angesetzt werden darf.
  • Kalkulatorische Abschreibungen und sonstige Zinsen: Hierzu zählen sonstige Zinsen, die nicht auf das Eigenkapital erhoben werden. Außerdem gehören auch kalkulatorische Abschreibungen, beispielsweise auf Computer, Maschinen oder Fahrzeuge zu den Anderskosten.

Kalkulatorische Kosten berechnen

Nun wollen wir uns noch anschauen, wie die kalkulatorischen Kosten in der Kostenrechnung angesetzt werden. Dabei unterscheidet man zwischen den verschiedenen Kostenarten.

  1. Berechnung der kalkulatorischen Miete: Die Höhe der kalkulatorischen Miete wird auf Basis des ortsüblichen Mietpreises festgesetzt.
  2. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen Die kalkulatorischen Zinsen werden auf das betriebsnotwendige Gesamtkapital aufgerechnet. Dieses berechnet sich folgendermaßen:
Betriebsnotwendiges Anlagevermögen
+ Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen
- Abzugskapital
= Betriebsnotwendiges Gesamtkapital

Kalkulatorische Kosten Beispiel 

Um das Ganze etwas anschaulicher zu gestalten, haben wir hier noch ein Beispiel zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für dich.

Um deine kleine Beratungsfirma zu gründen, finanzierst du dich im ersten Jahr nur mit eigenem Kapital. Während deinem Studium hast du regelmäßig Geld zur Seite gelegt und gespart. Doch weil du dein Eigenkapital nun verwendest, anstatt es anzulegen, erhältst du dafür keine Zinsen mehr. In der Kostenrechnung kannst du die entgangenen Einkünfte unter kalkulatorischen Zinsen zum marktüblichen Satz verbuchen. Die genaue Berechnung könnte so aussehen:

Betriebsnotwendiges Anlagevermögen 80.000 €
+ Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen 60.000 €
- Abzugskapital 20.000 €
= Betriebsnotwendiges Gesamtkapital 120.000 €

Der kalkulatorische Zinssatz richtet sich nach dem marktüblichen Zinssatz. Dieser liegt aktuell bei 4%.

Die kalkulatorische Zinshöhe liegt in dem Fall also bei 4% auf 120 000€ = 4 800€.

  1. Berechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohns: Der kalkulatorische Unternehmenslohn wird auf Grundlage einer vergleichbaren Person in vergleichbarer Position angesetzt.
  1. Berechnung der kalkulatorischen Wagnisse: Um Einzelrisiken wie Zerstörungen oder Diebstähle zu berechnen, bestimmen wir zu Beginn den Zuschlagsatz. Dafür gibt es zwei verschiedene Verfahren.
  • \frac{Schwund\ \cdot\ 100\%\ }{Bezugspreis\ } oder \frac{Forderungsausfall\ \cdot\ 100\%}{Umsatz\ zu\ Selbstkosten}
  • Im zweiten Schritt wird dann der Bezugspreis des Wagnisses innerhalb einer bestimmten Periode mit dem Zuschlagssatz multipliziert und ergibt somit die Höhe des kalkulatorischen Wagnisses
  1. Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen: Generell gilt zur Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen folgende Formel:

Kalkulatorische\ Abschreibung\ =\ \frac{Wiederbeschaffungswert\ -\ Schrottwert}{Nutzungsdauer}

Schaue dir am besten unser Video zu den kalkulatorischen Abschreibungen an, dort erklären wir dir den Rechenvorgang ausführlicher.

Kalkulatorische Kosten Zusammenfassung

Das Wichtigste was du dir zu den kalkulatorischen Kosten merken solltest, ist dass es sich dabei um fiktive Kosten handelt, die nicht in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung einbezogen werden dürfen. Sie stellen allerdings Kosten dar, die möglicherweise anfallen könnten und durch die Einbeziehung eine präzisere Preiskalkulation und genauere Kostenrechnung zulassen. Wir unterscheiden zwischen Zusatzkosten und Anderskosten.

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