Abgrenzungsrechnung
Die Abgrenzungsrechnung ist der erste Schritt der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Im Rahmen der Abgrenzungsrechnung werden die Ergebnisse der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Erlösrechnung miteinander verglichen. Im folgenden Beitrag und im Video erklären wir dir diese Rechnung theoretisch und an einem Beispiel genauer.
Inhaltsübersicht
Abgrenzungsrechnung Ziel
Ziel der Abgrenzungsrechnung ist es die neutralen Aufwendungen und Erträge von den Kosten und Leistungen abzugrenzen. Grundsätzlich solltest du wissen, dass die Abgrenzungsrechnung die Differenz aus Finanzbuchhaltung und Kosten- und Erlösrechnung darstellt. Das Ergebnis wird wiederum als das neutrales Ergebnis bezeichnet. Es gibt zwei Rechenkreise. Rechenkreis 1 ist die Finanzbuchhaltung, also die externe GuV-Rechnung. Das Ergebnis von diesem Rechenkreis ist das Gesamtergebnis. Rechenkreis 2 dagegen bildet die Kosten- und Erlösrechnung ab. Das Ergebnis davon ist das kalkulatorische Betriebsergebnis.
Abgrenzungsrechnung Vorgehensweise
Bei der Abgrenzungsrechnung werden die Aufwendungen und Erträge aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GUV) in eine sogenannte Ergebnistabelle übertragen. Das Ziel ist es, Aufwendungen und Erträge so abzugrenzen, dass nur die Beträge bestehen bleiben, die dem betrieblichen Leistungsprozess entstammen. Alle anderen Aufwendungen und Erträge, wie z.B. Spendenaufwendungen, sollen neutralisiert werden,
Zudem soll bei der Abgrenzungsrechnung eine kostenrechnerische Korrektur vorgenommen werden, bei der Kosten in die Kalkulation des Produktpreises hinzugenommen werden, denen in der Finanzbuchhaltung kein Aufwand (Zusatzkosten) oder ein Aufwand in anderer Höhe (Anderskosten) gegenüber steht. Solche Kosten nennt man auch kalkulatorische Kosten. Dies ist notwendig, da für eine vollständige Kalkulation des Produktpreises, auch die kalkulatorischen Kosten wie beispielsweise, kalkulatorische Zinsen oder der kalkulatorische Unternehmerlohn, mit einbezogen werden müssen.
Ergebnistabelle Vorlage
Hier kannst du eine Ergebnistabelle Vorlage sehen. Die Aufwendungen und Erträge aus der GUV-Rechnung werden in diese Ergebnistabelle eingetragen. Dabei wird in Rechnungskreis I und II unterschieden. Wie bereits erwähnt, ist das Ergebnis des Rechnungskreises I das Gesamtergebnis. Das Ergebnis des Rechnungskreises II ist das Betriebsergebnis.
Ansatzbedingte und bewertungsbedingte Abgrenzungsrechnung
Wichtig ist, dass in der Abgrenzungsrechnung unterschieden wird zwischen ansatzbedingter und bewertungsbedingter Abgrenzung. Als ansatzbedingt gelten Zusatzerlöse, Zusatzaufwendungen, Zusatzerträge und Zusatzkosten. Du siehst, alles was „Zusatz“ im Namen trägt fällt in diese Kategorie. Daher überrascht es dich bestimmt nicht, dass alles mit „Anders“ vor dem Namen unter die bewertungsbedingten Abgrenzungen fällt.
Aus der Umformung der Gleichungen in der Uni weißt du wahrscheinlich schon, dass Zusatzerlöse und Zusatzaufwendungen sowie Anderserlöse und Andersaufwendungen ein negatives Vorzeichen haben. Dagegen sind Zusatzerträge und Zusatzkosten sowie Anderserträge und Anderskosten positiv.
Abgrenzungsrechnung Beispiel
Am verständlichsten wird die Abgrenzungsrechnung, wenn wir uns das an einem Beispiel anschauen. Nehmen wir an, wir haben Erträge und Aufwendungen sowie Erlöse und Kosten in folgender Höhe:
Um das Beispiel so übersichtlich wie möglich zu gestalten, schlagen wir dir vor, eine Tabelle zu machen. Am einfachsten ist es, wenn du mit den Beträgen beginnst, die in beiden Rechenkreisen den gleichen Betrag haben. Das wären bei uns also die Umsatzerlöse in Höhe von 5.000.000 Euro und die Löhne in Höhe von 2.000.000 Euro. Beginnen wir mit den Umsatzerlösen. Das ist im ersten Rechenkreis ein Ertrag und im zweiten ein Erlös. Wir tragen also ein: Erträge 5.000.000 und Erlöse 5.000.000.
Bei Löhnen ist es ähnlich, nur mit dem Unterschied, dass wir hier Aufwendungen beziehungsweise Kosten haben. Hier schreiben wir: Aufwendungen 2.000.000 und Kosten 2.000.000. Schauen wir uns jetzt die übrigen Positionen an. Nummer 2a ist ein Ertrag, aber da die Vermietungen von leerstehenden Lagergebäuden nicht betriebszweckbezogen ist, taucht dieser Betrag nicht im zweiten Rechenkreis auf. Daher tragen wir als Ertrag 25.000 ein, aber gleichzeitig auch als Zusatzertrag. Bei 2b handelt es sich um Erlöse, genaugenommen um Zusatzerlöse, die so nicht im ersten Rechenkreis gefunden werden können. Du musst diese also als Erlös und zugleich als Zusatzerlös mit jeweils 2.000 notieren.
Andersaufwendungen und Anderskosten
Kommen wir nun zu Nummer drei: Du siehst, die Ausgaben für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe lassen sich in beiden Rechenkreisen finden – aber mit unterschiedlichen Beträgen! Das ist ein Hinweis dafür, dass es bewertungsbedingte Unterschiede sind. Wir haben also Andersaufwendungen beziehungsweise Anderskosten. Das wird auch so in unsere Tabelle eingetragen – die 1.700.000 Euro Aufwendungen notieren wir noch einmal bei Andersaufwendungen. Und die 2.100.000 Euro Kosten nochmals bei den Anderskosten.
Abschreibungen
Etwas komplizierter ist es bei den Abschreibungen in Fall fünf. Hier kannst du aus der Notiz entnehmen, dass von den 150.000 Euro Abschreibung im ersten RK genau 70.000 Euro nicht betriebszweckbezogen sind. Das heißt, diese 70.000€ sind Zusatzaufwendungen. Was machen wir jetzt mit den restlichen 80.000 Euro? Da wir diesen Betrag im zweiten Rechenkreis nicht genauso finden, sind das Andersaufwendungen, die wir auch so notieren. Auf der Kostenseite haben wir 100.000 Euro Abschreibungen. Da dieser Betrag sich nicht mit den Aufwendungen deckt, haben wir Anderskosten.
In unserem Beispiel bleibt dann nur noch der kalkulatorische Unternehmerlohn übrig. Da sich diese Position nicht im ersten Rechenkreis finden lässt, haben wir hier Zusatzkosten.
Abgrenzungsrechnung Tabelle
Unsere Abgrenzungsrechnung Tabelle sieht am Ende also wie folgt aus. Der Gewinn nach GuV errechnet sich durch Erträge minus Aufwendungen. Das sind in unserem Beispiel 1.175.000 Euro. In der ansatzbedingten Abgrenzung rechnest du die Zusatzerträge und Zusatzkosten minus Zusatzerlöse und Zusatzaufwendungen, dafür erhalten wir 33.000 Euro.
Bei der bewertungsbedingten Abgrenzung ziehen wir die Anderserlöse und Andersaufwendungen von den Anderserträgen und Anderskosten ab und erhalten 420.000 Euro. Unser Betriebsgewinn berechnet sich aus den Erlösen abzüglich den Kosten, hierbei resultiert ein Wert von 722.000 Euro.
Jetzt können wir überprüfen, ob unsere Abgrenzungsrechnung stimmt. Denn das neutrale Ergebnis, also die ansatzbedingte und die bewertungsbedingte Abgrenzung, plus den Betriebsgewinn muss das selbe ergeben wie der Gewinn nach GuV. Wenn wir das Ganze nachprüfen, sehen wir, dass die Zahlen übereinstimmen. Du siehst, wir haben richtig gerechnet!
Zum Schluss noch der kurze Hinweis: Natürlich könnte auch jedes dieser Teilergebnisse negativ sein! Lass dich davon nicht verwirren – übereinstimmen müssen die Beträge am Ende trotzdem. Und wenn sie das nicht tun, dann prüfe am besten nach, ob du alles richtig in die Tabelle eingetragen hast. Es kann fatal sein, wenn du in der Spalte verrutscht bist.
Zusammenfassung Abgrenzungsrechnung
- Die Abgrenzungsrechnung ist der erste Schritt der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
- Ziel ist es die neutralen Aufwendungen und Erträge von den Kosten und Leistungen abzugrenzen
- Wir unterscheiden zwischen der ansatzbedingten und bewertungsbedingten Abgrenzungsrechnung
- Die Visualisierung der Abgrenzungsrechnung erfolgt in einer Ergebnistabelle