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Du wolltest schon immer verstehen, wieso der Kalkulationsfaktor auch dich als Endkonsument betrifft? Dann bist du hier genau richtig! Wir erklären dir die Definition des Kalkulationsfaktors und wie man den Kalkulationsfaktor berechnen kann. Das ist dir zu viel Gerede um den heißen Brei? Unser Video bringt alles, was du zum Kalkulationsfaktor wissen musst, auf den Punkt, also worauf wartest du noch?

Inhaltsübersicht

Kalkulationsfaktor Definition 

Der Kalkulationsfaktor ist ein Kalkulationsaufschlag, der auf den Bezugspreis eines Produktes aufgeschlagen wird, um den Listenverkaufspreis für den Endkonsumenten zu berechnen. Es handelt sich also um einen festgesetzten Multiplikator, welcher aus Vergangenheitswerten ermittelt und beim Einkauf neuer Waren mit dem aktuellen Bezugspreis der Ware multipliziert wird.

Kalkulationsfaktor einfach erklärt

Der Kalkulationsfaktor ist eine einfache und zeitsparende Alternative zur Kostenträgerrechnung für Handelsunternehmen. Der Multiplikator ermöglicht, dass nicht für jedes Produkt eine vollständige Kostenträgerrechnung durchgeführt werden muss, um einen angemessenen und kostendeckenden Verkaufspreis zu ermitteln. So wird bei ähnlichen Produkten, wie beispielsweise bei einem normalen Softdrink und einem zuckerfreien Softdrink, oftmals einfach der Kalkulationsfaktor angewandt. Der Faktor ist auch dahingehend wichtig, dass Handelsunternehmen häufig mit Skonto- und Rabattanfragen von Kunden umgehen müssen, die theoretisch den Gewinn schmälern würden. Durch den Aufschlag des Kalkulationsfaktors auf den Bezugspreis, kann ein Listenverkaufspreis ermittelt werden, welcher neben der Deckung der Kosten noch einen Spielraum für die Gewährleistung von solchen kundenbindenden Rabatten oder Skonti zulässt.

Kalkulationsfaktor Formel 

Die Kalkulationsfaktor Formel zur Berechnung des Listenverkaufspreises lautet:

Kalkulationsfaktor = \frac{Listenverkaufspreis\ }{Bezugspreis\ }

Wie du sehen kannst, ist die Formel sehr einfach, weshalb dieser Faktor von großem Nutzen für Handelsunternehmen ist. Der Betrag, welcher als Kalkulationsfaktor ermittelt wird, ist keine Prozentzahl, sondern absolut. Der Kalkulationsfaktor stellt also das Verhältnis vom Listenverkaufspreis zum Bezugspreis dar. Anhand der Kalkulationsfaktor Formel kannst du aber nicht nur den Kalkulationsfaktor berechnen. Ausgehend vom Bezugspreis kann auch der Listenverkaufspreis, oder ausgehend vom Listenverkaufspreis der Bezugspreis, ganz einfach ermittelt werden.

Kalkulationsfaktor, Listenverkaufspreis, Bezugspreis
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Kalkulationsfaktor Formel

Kalkulationsfaktor berechnen 

Um den Kalkulationsfaktor und seine Anwendung besser zu verstehen, zeigen wir dir nun einige Beispiele, die dir die Kalkulationsfaktor Berechnung näherbringen.

Kalkulationsfaktor ermitteln

Fangen wir damit an, dass wir zunächst ganz einfach den Kalkulationsfaktor ermitteln. Bei einem Listenverkaufspreis von 210 Euro und einen Bezugspreis von 150 Euro, beträgt der Kalkulationsfaktor:

Kalkulationsfaktor = \frac{210\ Euro\ }{150\ Euro\ } = 1,4

Unser Faktor hat also den Wert von 1,4. Erinnere dich, dies ist keine Prozentzahl, sondern ein absoluter Wert. Auf unseren Bezugspreis wurde also das 1,4-fache des Preises aufgeschlagen, um den Listenverkaufspreis für den Endkonsumenten (150\ Euro \cdot 1,4 = 210\ Euro) zu erhalten.

Listenverkaufspreis aus Bezugspreis ermitteln 

Nehmen wir an, du bist ein Händler für die neuesten Elektroroller in deiner Stadt. Da du nicht der Produzent der Roller bist, kaufst du diese bei einem Hersteller für einen Bezugspreis von 1.000 Euro. Von deiner Konkurrenz weißt du, dass sie einen ähnlichen Elektrorollertyp für einen Listenverkaufspreis von 1.800 Euro anbieten. Wie sollst du also deinen Verkaufspreis setzen? Aus vorherigen Kostenrechnungen deines Unternehmens weißt du, dass du zur Kostendeckung und zum Verbuchen eines Gewinns einen Kalkulationsfaktor von 1,4 auf deinen Bezugspreis aufschlagen solltest. Dein Listenverkaufspreis, den du von deinen Endkonsumenten verlangst, berechnet sich also folgendermaßen:

Listenverkaufspreis = 1.000\ Euro\ \cdot 1,4 = 1.400\ Euro.

Die Differenz von 400 Euro steht dir also zur Verfügung, um deine laufenden Kosten zu decken und nach Abzug davon, einen Gewinn zu verbuchen. Diesen Multiplikator von 1,4 kannst du auch auf andere Listenverkaufspreiskalkulationen in deinem Unternehmen anwenden, wenn du davon ausgehst, dass du zur Deckung deiner Kosten immer in etwa den 1,4-fachen Betrag des Bezugspreises vom Endkunden verlangen musst. Wie du siehst, hast du auch noch einen Preisvorteil gegenüber deinen Konkurrenten, da du den Roller für 1.400 Euro anbieten kannst, während deine Konkurrenz 1.800 Euro vom Endkonsumenten verlangt.

Kalkulationszuschlag aus Bezugspreis ermitteln

Um das folgende Beispiel zu verstehen, musst du zunächst wissen, was der Kalkulationszuschlag ist. Dieser stellt das prozentuale Verhältnis vom Bezugspreis zur Differenz zwischen Listenverkaufspreis und Bezugspreis dar. Der Kalkulationszuschlag kann sowohl in Euro als auch in Prozent angegeben werden. Die allgemeine Kalkulationszuschlag Formel lautet:

Kalkulationszuschlag\ =\ \frac{Listenverkaufspreis\ netto\ -\ Bezugspreis}{Bezugspreis\ } \cdot 100 \%

Wir betrachten wieder dein Unternehmen für Elektroroller, die du zu einem Preis von 1.000 Euro einkaufst und zu einem Preis von 1.400 Euro verkaufst. Der Kalkulationszuschlag beträgt also:

\frac{1.400\ -\ 1.000}{1.000} \cdot 100\% = 40\%

Der Kalkulationszuschlag von 40% bedeutet, dass wir einen Zuschlag von 40% auf unseren Bezugspreis (=100%) aufgeschlagen, weshalb unser Verkaufspreis am Ende 140% des Bezugspreises beträgt. Damit können wir nun unsere Kosten decken und einen Gewinn nach Abzug dieser Kosten, verbuchen. Den Kalkulationszuschlag kannst du neben dieser Berechnung, auch über den Kalkulationsfaktor berechnen, vorausgesetzt der Kalkulationsfaktor ist dir bekannt. Wir rechnen hier weiterhin mit unserem zuvor ermittelten Faktor von 1,4. Die Berechnung sieht folgendermaßen aus:

Kalkulationszuschlag = Bezugspreis \cdot (Kalkulationsfaktor -1) = 1.000\ Euro \cdot (1,4 -1) = 400 Euro

Wir haben hier einen absoluten Kalkulationszuschlag von 400 Euro, den wir auf unsere 1.000 Euro Bezugspreis aufschlagen, um somit einen Listenverkaufspreis von 1.400 Euro zu erhalten. Wie du siehst, kommst du über meine Rechenwege zum gleichen Ergebnis, nur dass der Kalkulationszuschlag einmal in Prozent und einmal in Euro ausgedrückt werden kann.

Skonto und Rabatt 

Im Handel sind oftmals Rechengrößen wie der Skonto oder der Rabatt von Bedeutung, die ebenfalls im Verkaufspreis beachtet werden müssen. Diese Kosten werden zusätzlich auf die Kosten des Endprodukts hinzugerechnet, bevor man den Verkaufspreis für den Endkonsumenten kalkuliert. Schauen wir uns auch hierzu ein Beispiel an: Als Einzelhändler von gutem französischem Wein, beziehst du deinen Merlot von einem lokalen Winzer in der Nähe von Bordeaux in Frankreich. Eine Flasche kostet dich im Einkauf 8 Euro. Du rechnest mit 25% Handlungskosten für den Transport, 15% als Gewinn, 3% Skonto und 6% Rabatt für langjährige Kunden. Wie viel sollten deine Kunden also am Ende für eine Flasche Merlot bezahlen? Sehen wir uns die Rechnung genauer an:

Kostenart Betrag
Bezugspreis 8 €
+ Handlungskosten (25%) 2 €
Selbstkosten 10 €
+ Gewinnaufschlag (15%) 1,50 €
Barangebotspreis 11,50 €
+ Skonto (3%) 0,35 €
Zielverkaufspreis 11,85 €
+ Rabatt (6%) 0,71 €
Listenverkaufspreis 12,56 €
Du verkaufst deinen hochwertigen Wein also mit einem Listenpreis von 12,56€ an deine Endkonsumenten. Mit dem Bezugspreis von 8€ kannst du nun den Kalkulationsfaktor berechnen, welcher

\frac{12,56 Euro}{8 Euro} = 1,57

beträgt. In Zukunft kannst du für die Berechnung des Listenverkaufspreises für ähnliche Weinsorten, mit annähernd gleichem Bezugspreis, auch den Kalkulationsfaktor des Merlots anwenden.

Kalkulationsfaktor Zusammenfassung

  • Der Kalkulationsfaktor stellt das Verhältnis vom Bruttoverkaufspreis zum Bezugspreis dar.
  • Der Kalkulationsfaktor ist ein Multiplikator, welcher multipliziert mit dem Bezugspreis, den Listenverkaufspreis ergibt.
  • Die Kalkulationsfaktor Formel lautet: Kalkulationsfaktor = \frac{Listenverkaufspreis}{Bezugspreis}
  • Der Kalkulationsfaktor wird aus Vergangenheitswerten ermittelt.
  • Beim Einkauf neuer Waren kann der Bezugspreis mit dem Kalkulationsfaktor multipliziert werden, um den neuen Listenverkaufspreis zu ermitteln.
  • Berechnen wir den Kalkulationszuschlag, so kann dieser als absolut Betrag (Euro) oder als Prozentzahl auf unseren Bezugspreis addiert werden, um den Listenverkaufspreis zu erhalten.
  • Die Kalkulationszuschlag Formel lautet: \frac{Listenverkaufspreis\ netto- Bezugspreis}{Bezugspreis}\cdot 100\%
  • Der Kalkulationsfaktor ist eine Möglichkeit für Handelsunternehmen Zeit zu sparen und bei ähnlichen Produkten auf den Kalkulationsfaktor zurückzugreifen.
  • Es dient also als Alternative zur zeitaufwendigen Kostenträgerrechnung .

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