Du möchtest wissen, was die Paulskirchenverfassung ist und warum sie scheiterte? Alles dazu erfährst du in unserem Beitrag.

Inhaltsübersicht

Was ist die Paulskirchenverfassung?

Die Paulskirchenverfassung war die erste gesamtdeutsche Verfassung. Sie wurde während der Märzrevolution 1848/49 vom ersten frei gewählten deutschen Parlament erstellt, der Frankfurter Nationalversammlung.

Die Paulskirchenverfassung legte fest, wo die Grenzen des neuen gesamtdeutschen Staates sein sollten. Außerdem sollte Deutschland zu einer konstitutionellen Monarchie werden und alle deutschen Bürgern sollten wichtige Grundrechte erhalten.

Obwohl sie nie umgesetzt wurde, legte die Paulskirchenverfassung den Grundstein für zukünftige demokratische Entwicklungen in Deutschland. 

Übrigens: Der Name lautet Paulskirchenverfassung oder Frankfurter Reichsverfassung, weil sie in der Paulskirche in Frankfurt entstanden ist.

Paulskirchenverfassung — Entstehung

Die Paulskirchenverfassung entstand als Reaktion auf die Märzrevolution 1848, die in vielen Teilen des Deutschen Bundes zu politischen Unruhen führte. Die Revolutionäre forderten mehr Freiheit und ein einheitliches Deutschland, sodass die herrschenden Fürsten und Monarchen unter Druck gerieten.

Um die Lage zu beruhigen, machten sie Zugeständnisse, darunter die Wahl und Einberufung der Frankfurter Nationalversammlung. Das war das erste frei gewählte gesamtdeutsche Parlament, das drei Hauptaufgaben hatte:

  • Festlegung der Grenzen eines neuen deutschen Nationalstaats
  • Einrichtung einer vorläufigen Reichsregierung
  • Erarbeitung einer Reichsverfassung mit Grundrechten für die Deutschen

Die Frankfurter Nationalversammlung traf sich in der Paulskirche in Frankfurt am Main. Nach intensiven Verhandlungen verabschiedeten die Abgeordneten dann am 27. März 1849 die sogenannte Paulskirchenverfassung. 

Inhalt der Paulskirchenverfassung

Die Paulskirchenverfassung entstand im Zuge der politischen Umwälzungen von 1848/49. Sie sollte einen demokratischen deutschen Einheitsstaat bilden. Dem sollten bis auf Österreich alle Staaten des Deutschen Bundes angehören. Außerdem wurden durch die Paulskirchenverfassung erstmals allgemeine Grundrechte beschlossen.

Die Deutsche Frage und territoriale Grenzen

Die „Deutsche Frage“ war eine zentrale Herausforderungen im 19. Jahrhundert und beschäftigte sich mit der Form und den Grenzen eines zukünftigen deutschen Nationalstaates.

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Der Deutsche Bund um 1820

In der Frankfurter Nationalversammlung stand diese Frage im Mittelpunkt der Diskussionen. Es ging darum, wie die verschiedenen deutschen Staaten und Territorien zu einem einzigen Staat zusammengefasst werden sollten.

Zwei Hauptansichten prallten aufeinander:

  • Großdeutsche Lösung: Österreich wird Teil des neuen deutschen Staates.
  • Kleindeutsche Lösung: Österreich wird nicht Teil des neuen deutschen Staates.

Nach langen Diskussionen entschieden sich die Abgeordneten schließlich für die „Kleindeutsche Lösung“. Damit sollten die Staaten des Deutschen Bundes, außer Österreich, zu einem großen deutschen Nationalstaat gehören.

Regierungsform und Gewaltenteilung

Deutschland wurde durch die Paulskirchenverfassung zu einer konstitutionellen Monarchie mit einem Kaiser an der Spitze. Um den Kaiser und die Regierung zu kontrollieren, wurde die Macht in der sogenannten Gewaltenteilung aufgespalten. Dabei gab es drei Gewalten:

  1. die ausführende Gewalt (Exekutive)
  2. die gesetzgebende Gewalt (Legislative)
  3. die richterliche Gewalt (Judikative) 
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Die Regierung der Paulskirchenverfassung

Die Exekutive war der Kaiser. Er erbte das Amt von seinem Vater und stand an der Spitze der konstitutionellen Monarchie. Der Kaiser hatte das Recht, die Regierung einzusetzen, den Reichsminister zu ernennen und Gesetze aufzuschieben. Außerdem hatte er auch den Oberbefehl über die Streitkräfte und konnte Beschlüsse des Volkshauses durch sein Veto (Einspruch) einschränken. Trotzdem war der Kaiser durch die festen Freiheits- und Grundrechte aller Bürger in seiner Macht eingeschränkt. 

Die Legislative war der Reichstag. Er kontrollierte die Gesetzgebung und den Kaiser. Der Reichstag bestand aus zwei Häusern: dem Volkshaus und dem Staatenhaus.

  • Im Staatenhaus saßen die Vertreter aus den Landesregierungen und Landtagen der deutschen Einzelstaaten.
  • Das Volkshaus bestand aus den Vertretern des Volkes. Sie konnten von jedem Mann ab 25 Jahren in allgemeinen und freien Wahlen gewählt werden. Das Volkshaus hatte die Aufgabe, Gesetze zu beschließen, die Finanzen mitzubestimmen und die Reichsregierung zu kontrollieren.

Das Reichsgericht bildete die Judikative. Sie war unabhängig von Reichstag und Reichsregierung. Das Reichsgericht sollte bei Streitfragen, zum Beispiel, wie die Verfassung richtig angewendet wird, entscheiden.

Das Wahlrecht

Das Wahlrecht im neu gegründeten deutschen Nationalstaat wurde durch das Frankfurter Reichswahlgesetz geregelt. Nach diesem Gesetz durften nur Männer, die mindestens 25 Jahre alt waren, wählen und gewählt werden.

Frauen waren komplett vom Wahlrecht ausgeschlossen, was ein Spiegelbild der damaligen gesellschaftlichen Verhältnisse war.

Grundrechte für die Bürgerinnen und Bürger

Die Grundrechte waren ein wichtiger Teil der Paulskirchenverfassung. Sie wurden am 21. Dezember 1948 im „Reichsgesetz betreffend der Grundrechte des deutschen Volkes“ festgehalten. Dabei wurde zum ersten Mal beschlossen, dass künftig Grundrechte für alle deutschen Bürger gelten sollten.

In der Paulskirchenverfassung waren folgende Grundrechte festgeschrieben:

  • Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz und Abschaffung des Adels
  • Recht auf Privateigentum
  • Unverletzlichkeit der persönlichen Freiheit
  • Meinungs- und Pressefreiheit
  • Freiheit von Vereinen und Versammlungen
  • Glaubens- und Religionsfreiheit
  • Freiheit der Wissenschaft und Lehre, unabhängig von staatlicher Kontrolle
  • Freie Wahl des Wohnsitzes, also Niederlassungsfreiheit
  • Recht auf eine Wohnung
  • Schutz des Briefgeheimnisses
  • Abschaffung der Todesstrafe und Folter
  • Recht auf kostenlose Bildung und die Einführung einer allgemeinen Schulpflicht

Das sind sehr moderne Rechte und Freiheiten. Auf die Grundrechte der Paulskirchenverfassung gehen auch die Artikel unseres heutigen Grundgesetzes zurück!

Schutzmechanismen und Bestimmungen

Die Paulskirchenverfassung beinhaltete auch verschiedene Schutzmechanismen. Sie sollten verhindern, dass die Verfassung geändert oder gebrochen wurde.

Alle Amtsträger mussten einen Eid auf die Verfassung schwören. Änderungen an der Verfassung waren nur durch den Reichstag und mit Zustimmung des Kaisers möglich. Wenn ein Mitgliedsstaat gegen die Verfassung verstoßen sollte, konnte das Reich eingreifen oder die Exekutive einsetzen, um die Verfassung zu schützen.

Scheitern der Paulskirchenverfassung

Mit diesen Beschlüssen schien die Revolution am Ziel zu sein. Trotzdem traten die Paulskirchenverfassung und die Grundrechte nie in Kraft. Denn schlussendlich fehlte den Abgeordneten die Macht, sich durchzusetzen. Da das Volk sich nicht genug unterstützt fühlte, wandte es sich von den Abgeordneten ab. Außerdem konnten die Fürsten wieder mehr Macht ergreifen, weil die Verhandlungen so lange andauerten. 

Das nutzten die Unterstützer der Monarchie und der Fürstenherrschaft und starteten eine Gegenrevolution gegen die Märzrevolutionäre. Das nennst du auch Konterrevolution. Dadurch erstarkten Österreich und Preußen. Sie stimmten dann zusammen mit Bayern, Sachsen und Hannover gegen die Paulskirchenverfassung. Sie legten also ein Veto ein. 

Die Paulskirchenverfassung scheiterte endgültig, nachdem der preußische König Friedrich Wilhelm IV. am 28. April 1849 die ihm angebotene Kaiserkrone ablehnte. Das tat er, weil er sich selbst als König von Gottesgnaden sah. Das heißt, er rechtfertigte seine Herrschaft durch Gott. Deshalb empfand er es als Beleidigung eine Kaiserkrone von normalen Bürgern und Revolutionären zu erhalten.

Obwohl die Paulskirchenverfassung scheiterte, wurde sie später als Vorbild für die 1919 verabschiedete Weimarer Verfassung  genutzt. Die damals bestimmten Grundrechte sind auch bis heute im Grundgesetz verankert.

Paulskirchenverfassung — häufigste Fragen

  • Was ist die Paulskirchenverfassung?
    Die Paulskirchenverfassung, entworfen 1849 von der Frankfurter Nationalversammlung, war Deutschlands erste demokratische Verfassung, die Grundrechte und eine konstitutionelle Monarchie vorsah, jedoch nie in Kraft trat. Sie prägte spätere deutsche Verfassungen maßgeblich.
     
  • Warum scheitert die Paulskirchenverfassung?
    Die Paulskirchenverfassung scheiterte, da sie bei deutschen Fürsten auf Ablehnung stieß, die Abgeordneten keine Durchsetzungsmacht hatten und der preußische König die Kaiserkrone ablehnte.

Wiener Kongress

Jetzt kennst du dich bestens mit der Paulskirchenverfassung und der Märzrevolution aus. Um mehr über die spannende Vorgeschichte der Paulskirchenverfassung zu erfahren, schau dir am besten unser Video zum Wiener Kongress an!

Zum Video: Wiener Kongress
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