Präsidialkabinett
Was ist ein Präsidialkabinett und wann gab es Präsidialkabinette? In diesem Artikel und unserem Video erfährst du alles darüber.
Inhaltsübersicht
Präsidialkabinett Definition
Als Präsidialkabinett bezeichnest du die letzten drei Reichsregierungen der Weimarer Republik . Sie wurden zwischen 1930 und 1933 gebildet und endeten mit Hitlers Ernennung zum Reichskanzler.
Die Präsidialkabinette (Regierungen) hatten keine Mehrheit im Reichstag (Parlament). Deshalb waren sie nur abhängig von der Zustimmung und Unterstützung des Reichspräsidenten. Er konnte alleine durch Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung Notverordnungen erlassen. Damit war es möglich, Gesetze ohne die Zustimmung des demokratisch gewählten Reichstags zu erlassen.
Letztendlich wurde die Demokratie in der Weimarer Republik so außer Kraft gesetzt.
Die Präsidialkabinette waren die Regierungen der Weimarer Republik:
- Reichskanzler Heinrich Brüning (Zentrum): 30. März 1930 bis 30. Mai 1932
- Reichskanzler Franz von Papen (parteilos): 1. Juni 1932 bis 2. Dezember 1932
- Reichskanzler Kurt von Schleicher (parteilos): 2. Dezember 1932 bis 28. Januar 1933
Wie kam es zu den Präsidialkabinetten von 1930-33?
Die Regierung der Weimarer Republik war schon lange instabil: Weil sich die Parteien im Reichstag nicht auf die Höhe der Sozialleistungen einigen konnten, zerbrach die Große Koalition am 27. März 1930 und die Regierung trat zurück. Anschließend war es nicht möglich, eine Mehrheit im Reichstag zu bilden.
Daraufhin setzte Reichspräsident Hindenburg durch, dass die zukünftige Präsidialregierung sich nicht mehr nach der Mehrheit im Parlament richten musste. Stattdessen reichte es, wenn nur der Reichspräsident mit ihren Entscheidungen einverstanden war. Die Regierung war dadurch nur abhängig vom Reichspräsidenten, der damit praktisch alle Macht hatte. Das war aber eigentlich gegen die Verfassung.
Es gab aber ein „Schlupfloch“ in der Verfassung der Weimarer Republik — den Artikel 48. Er ermöglichte dem Reichspräsidenten ohne Zustimmung des Parlaments Entscheidungen durch sogenannte „Notverordnungen“ durchzusetzen. Entscheidungen der Präsidialregierung konnten deshalb nur durch Artikel 48 und die Notverordnungen durchgesetzt werden.
Die Präsidialkabinette der Weimarer Republik
1. Präsidialkabinett:
Hindenburg ernannte am 29. März 1930 Heinrich Brüning zum Reichskanzler. Damit begann das erste Präsidialkabinett. Das Präsidialkabinett Brüning hatte keine Mehrheit im Parlament. Um trotzdem Beschlüsse durchzusetzen, nutzte Brüning die Notverordnungen des Artikels 48.
Am 30. Mai 1932 wurde er entlassen. Anschließend trat das Präsidialkabinett Brüning zurück, nachdem Hindenburg die Unterzeichnung weiterer Notverordnungen verweigert hatte.
2. Präsidialkabinett:
Franz von Papen wurde am 1. Juni 1932 Reichskanzler. Seine Ernennung leitete das zweite Präsidialkabinett der Weimarer Republik ein. Sechs von neun Mitgliedern des Kabinetts waren adlig. Deshalb nennst du es „Kabinett der Barone”.
Mit einer Notverordnung durch Artikel 48 hob von Papens Präsidialkabinett das Verbot der NSDAP-Organisationen SA und SS am 14. Juli 1932 auf.
Das Kabinett der Barone trat am 17. November 1932 zurück.
3. Präsidialkabinett:
Es folgte das dritte Präsidialkabinett der Weimarer Republik um General Kurt von Schleicher. Er wurde am 2. Dezember 1932 Reichskanzler und verfolgte eine starke Sozialpolitik. Doch schon am 28. Januar 1933 wurde er abgesetzt, weil es zu Meinungsverschiedenheiten mit Hindenburg kam.
Danach ernannte Hindenburg am 30. Januar 1933 Adolf Hitler zum Reichskanzler, denn dieser hatte viel Rückhalt durch seine Partei. Hindenburg dachte, dass er damit die Präsidialkabinette fortsetze und ging davon aus, Hitler unter Kontrolle zu haben. Als Hitlers NSDAP jedoch die parlamentarische Mehrheit in den Reichstagswahlen 1933 erlangte, endeten die Präsidialkabinette. Durch ihre Mehrheit im Parlament war die NSDAP von da an nämlich nicht mehr auf den Reichspräsidenten angewiesen, sondern konnte ohne ihn regieren.
Folgen der Präsidialkabinette
Durch die Präsidialkabinette der Weimarer Republik konnten Entscheidungen ohne Zustimmung des Parlaments getroffen werden. Denn Gesetze wurden per Notverordnung vom Reichspräsidenten erlassen. Deshalb bezeichnest du die Präsidialregierung als „Notverordnungsdiktatur”. Wollte der Reichstag eine Notverordnung aufheben, konnte der Reichspräsident ihn nach Artikel 25 der Verfassung einfach auflösen! Damit hatte der Reichstag keine Macht mehr und die Weimarer Republik wurde immer undemokratischer.
Außerdem gewannen radikale und autoritäre Parteien immer mehr Unterstützung: Beispielsweise wurde die rechtsradikale NSDAP in den Reichstagswahlen vom 31. Juli 1932 die stärkste Partei. Sie lehnte die Demokratie ab.
Ende der Weimarer Republik
Adolf Hitler übernahm mit seiner Ernennung zum Reichskanzler die Macht. Das, und der Aufstieg der NSDAP in den Reichstagswahlen 1933 zur parlamentarischen Mehrheit, bereitete den Weg zu Hitlers Machtergreifung und dem Ende der parlamentarischen Demokratie.
Am 24. März 1933 erließ Hitler dann das Ermächtigungsgesetz . Ab da wurde die Reichsverfassung komplett missachtet und die Nationalsozialisten konnten ihre Macht uneingeschränkt ausüben. Du kannst also sagen, dass die Präsidialkabinette 1930-33 zur NS-Diktatur und dem Ende der Weimarer Republik beitrugen.
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