Weimarer Verfassung
Die Weimarer Verfassung machte Deutschland zu einer Demokratie. Wie das funktionierte und wer Deutschland regierte, erfährst du in diesem Artikel und unserem Video .
Inhaltsübersicht
Weimarer Verfassung einfach erklärt
Die Weimarer Reichsverfassung trat am 11. August 1919 als erste deutsche demokratische Verfassung in Kraft. Sie machte Deutschland zu einer Republik und verankerte erstmals die parlamentarische Demokratie in der Gesetzgebung Deutschlands.
Die Weimarer Verfassung 1919 setzte Volkssouveränität, Gewaltenteilung und Grundrechte als ihre zentralen Prinzipien fest. Damit ersetzte sie die Monarchie und ermöglichte allen Bürgern der Weimarer Republik ein Mitspracherecht durch freie Wahlen. Deutschland war nun eine Demokratie.
Die Reichsverfassung hatte jedoch strukturelle Schwächen. Deshalb konnte sie den immer größer werdenden Problemen in der Weimarer Republik nicht standhalten und scheiterte.
Vorgeschichte
Vor der Weimarer Republik war Deutschland eine Monarchie mit einem Kaiser. Allerdings befand sich das Deutsche Kaiserreich in einer Krise: Gegen Ende des Ersten Weltkriegs begann die sogenannte Novemberrevolution . Dort protestierten die unzufriedenen Soldaten und Arbeiter gegen den Kaiser. Im Zuge der Proteste brach das Kaiserreich in sich zusammen: Am 9. November 1918 wurde die Weimarer Republik ausgerufen.
Um nun eine neue Regierung zu bilden, wurden am 19. Januar 1919 die ersten reichsweiten Wahlen für die Nationalversammlung abgehalten. Am 6. Februar 1919 kam dann die gewählte Nationalversammlung zusammen. Sie sollte eine demokratische Reichsverfassung für die Weimarer Republik ausarbeiten und verabschieden.
Weimarer Verfassung
Die Mehrheit der Nationalversammlung beschloss am 31. Juli 1919 die Weimarer Reichsverfassung der Weimarer Republik. Reichspräsident Ebert unterschrieb die Weimarer Verfassung am 11. August 1919. Am 14. August 1919 wurde sie dann verkündet und trat noch am selben Tag in Kraft.
Die Weimarer Reichsverfassung 1919 beendete das deutsche Kaisertum. Denn sie machte das Deutsche Reich zu einer demokratischen Republik. Das heißt, das Volk durfte nun in der Politik mitbestimmen. Außerdem musste sich die Regierung an Recht und Gesetz halten. Die Reichsverfassung 1919 bildete damit die Basis für den Aufbau eines föderalistischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates. Föderalistisch bedeutet, dass die Weimarer Republik aus Bundesländern bestand – fast genauso wie Deutschland heute.
Die neue Regierung der Weimarer Verfassung
An der Spitze der Regierung stand der Reichspräsident. Das nennst du „Präsidialsystem„. Sowohl er, als auch das Parlament wurden direkt vom Volk gewählt. Damit war die Weimarer Republik eine parlamentarische Demokratie. Außerdem hatte die Regierung sogenannte „plebiszitäre“ Elemente. Das bedeutet einfach, dass über Entscheidungen im Parlament, dem so genannten Reichstag, abgestimmt werden musste.
Entscheidend für die Regierung war ihr Aufbau in 3 Gewalten, die sich gegenseitig kontrollieren sollten. Das nennst du auch Gewaltenteilung . Schau dir die 3 Gewalten hier einmal genauer an:
- die gesetzgebende Gewalt (Legislative) → Reichstag und Reichsrat
- die ausführende Gewalt (Exekutive) → Reichsregierung
- die rechtsprechende/richterliche Gewalt (Judikative) → Reichsgericht
In dem Schaubild zur Weimarer Verfassung siehst du, wie die drei Gewalten zusammenhängen und welche Regierungsorgane es gab!
Die Regierungsorgane der Weimarer Verfassung
1 – Der Reichstag:
Er war das Parlament und wurde für 4 Jahre vom Volk gewählt. Damit waren seine Abgeordneten
die Vertreter des Volkes. Er kontrollierte die Gesetzgebung, die Finanzen und die Regierung.
2 – Der Reichsrat:
Im Reichsrat saßen die Vertreter der Länderparlamente. Er beschloss die Reichsgesetze und schlug dem Reichspräsidenten die Mitglieder für das Reichsgericht vor.
3 – Der Reichspräsident:
Er wurde direkt vom Volk gewählt und seine Amtszeit betrug 7 Jahre. Der Reichspräsident ernannte oder entließ den Reichskanzler und die Reichsminister. Dafür brauchte er keine Zustimmung des Reichstags und hatte damit großen Einfluss auf die Bildung der Regierung. Außerdem vertrat er die Weimarer Republik gegenüber anderen Ländern und hatte den Oberbefehl über das gesamte Militär. Er hatte damit so viel Macht, dass du ihn auch als „Ersatzkaiser“ bezeichnen kannst.
4 – Der Reichskanzler:
Der Reichskanzler schlug dem Reichspräsidenten die Reichsminister vor und bestimmte die Richtlinien der Politik. Er trug die Verantwortung gegenüber dem Reichstag.
5 – Die Reichsregierung:
Sie bestand aus dem Reichskanzler und den Reichsministern.
6 – Das Reichsgericht:
Es war das oberste Straf- und Zivilgericht der Weimarer Republik und sollte die Einheitlichkeit der Rechtsprechung im ganzen Land kontrollieren.
Demokratie in der Weimarer Verfassung
Die Weimarer Reichsverfassung 1919 führte damals wichtige demokratische Neuerungen ein! Erstmals wurde Deutschland von einem Parlament regiert. Auch fanden nun allgemeine, gleiche und geheime Wahlen statt. Alle Männer und Frauen ab 21 Jahren durften nun wählen gehen. So konnte das Volk direkt über die Mitglieder der Regierung entscheiden.
Zusätzlich setzte die Verfassung der Weimarer Republik fest, dass das Volk durch das sogenannte Volksbegehren und den Volksentscheid direkten Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen konnte. Die Bürger konnten durch das Volksbegehren und den Volksentscheid rechtlich sogar neue Gesetze vorschlagen oder stoppen.
Parlamentsmitglieder konnten ihrerseits anderen Abgeordneten ihr Vertrauen entziehen und sie durch eine Wahl aus dem Parlament werfen. Das nennst du Misstrauensvotum.
Grund- und Freiheitsrechte
Auch die neuen Grund- und Freiheitsrechte für das Volk in der Verfassung der Weimarer Republik waren entscheidend für den Aufbau der Demokratie. Sie richteten sich nach der Paulskirchenverfassung von 1849.
Damit waren in der Weimarer Verfassung individuelle Grundrechte verankert. Dazu gehörten die Rechtsgleichheit, die Freiheit der Person, die Meinungsfreiheit, das Briefgeheimnis und die Versammlungsfreiheit. Außerdem wurden Standesunterschiede offiziell abgeschafft.
Mit der Weimarer Reichsverfassung 1919 waren deshalb alle Deutschen Männer und Frauen vor dem Gesetz gleich und hatten die selben Pflichten und Rechte.
Auch ein neues Sozialversicherungswesen war in der Weimarer Verfassung 1919 fest verankert. Außerdem gab es nun eine Arbeitslosenversicherung und eine Arbeitsvermittlung. Zusätzlich wurde die Grundschule als Basis des Bildungswesens festgelegt. Du kannst die Weimarer Republik deshalb als Sozialstaat bezeichnen.
Schwächen der Weimarer Verfassung
Trotz der positiven demokratischen Errungenschaften, hatte die Weimarer Verfassung Schwächen. Sie behinderten die Umsetzung der Demokratie. Zum Beispiel ermöglichte der fehlende Verfassungsschutz die Ausbreitung der rechtsextremen und antidemokratischen Parteien.
Heutzutage gibt es in Deutschland eine Prozenthürde, die besagt, wie viel Prozent der Stimmen eine Partei braucht, um in das Parlament aufgenommen zu werden. In der Verfassung der Weimarer Republik gab es die aber nicht. Dadurch kamen zu viele Kleinparteien in den Reichstag und die Partei-Bündnisse dort wechselten ständig. Das führte dazu, dass kaum Entscheidungen getroffen wurden und keine feste und dauerhafte Regierung aufgebaut werden konnte. Du siehst also, dass die Regierung sehr instabil war.
Außerdem waren die Grundrechte der Weimarer Reichsverfassung 1919 nicht bindend für die Regierung! Sie galten nur als eine Richtschnur und konnten wieder außer Kraft gesetzt werden. Zusätzlich gab es kein Gericht, welches das Einhalten der Verfassung und der Grundrechte kontrolliert. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Grundrechte und auch die Verfassung immer befolgt werden. Weil es das in der Weimarer Verfassung aber nicht gab, waren die Bürger nicht vor staatlicher Willkür geschützt.
In der Theorie teilte die Weimarer Verfassung die Macht auf verschiedene Instanzen auf: Reichspräsident, Reichskanzler, Reichsminister, Reichsgericht, Reichsrat und Reichstag. Es gab also eigentlich eine geregelte Gewaltenteilung.
Aber in Realität hatte der Reichspräsident durch die Artikel 25 und 48 der Weimarer Verfassung viel zu viel Macht. Dadurch entstand das Risiko einer Diktatur. Bei Auflösung des Reichstags durch den Reichspräsident konnte er nämlich ohne die Kontrolle des Parlaments regieren, wie er wollte.
Der Reichspräsident konnte nach Artikel 25 der Weimarer Verfassung 1919 den Reichstag auflösen. Außerdem ermächtigte Artikel 48 der Weimarer Verfassung den Reichspräsidenten bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit einen Ausnahmezustand zu verhängen, die Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft zu setzen und Notverordnungen zu erlassen. Damit blieben die wichtigen Prinzipien der Demokratie im Notstand unbeachtet. Die beiden Artikel gaben dem Reichspräsidenten somit einen Art „Freifahrtsschein„.
Scheitern der Weimarer Verfassung
Die Probleme der Weimarer Verfassung 1919 führten auch zu ihrem Ende. Ohne einen Verfassungsschutz konnte sich die rechtsradikale NSDAP Adolf Hitlers offen wählen lassen. Durch die instabile Regierung und das immer schwächer werdende Parteibündnis im Reichstag konnte die NSDAP dann immer weiter in der Regierung aufsteigen.
Nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler wurde die Weimarer Reichsverfassung 1919 durch den Reichstagsbrand und das Ermächtigungsgesetz außer Kraft gesetzt. Das war möglich, weil Artikel 48 und 25 der Weimarer Verfassung dem Reichspräsidenten die Vollmacht dazu gab. Damit galt die Weimarer Verfassung nur noch auf dem Papier und war endgültig gescheitert. Das besiegelte auch das Scheitern der Weimarer Republik .
Machtergreifung Hitlers
Das Scheitern der Weimarer Reichsverfassung führte zum Aufstieg Hitlers. Schau dir am besten unser Video zur Machtergreifung Hitlers an, um alles über seinen Weg an die Macht zu erfahren!