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Von 1,50 € pro Woche für 6-Jährige bis zu 75 € im Monat ab 18 Jahren: Das richtige Taschengeld für Kinder wirft oft Fragen auf. Wie du es perfekt an das Alter deines Kindes anpasst, erfährst du hier!

Inhaltsübersicht

Taschengeld für Kinder: Wie viel in welchem Alter?

Durch Taschengeld entwickeln Kinder früh einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld. Sie lernen zum Beispiel Ausgaben abzuwägen und für größere Wünsche zu sparen.

Mit zunehmendem Alter verändern sich diese Wünsche und auch das Verantwortungsbewusstsein von Kindern. Deshalb sollte die Höhe des Taschengeldes altersgerecht angepasst werden.

Hier findest du aktuelle Orientierungswerte des Deutschen Jugendinstituts (DJI) auf einen Blick:

Alter Betrag
Unter 6 Jahre 1–2 €/Woche
6–7 Jahre 2–3 €/Woche
8–9 Jahre 3–4 €/Woche
10–11 Jahre 15–25 €/Monat
12–13 Jahre 20–30 €/Monat
14–15 Jahre 25–45 €/Monat
16–17 Jahre 40–60 €/Monat
Ab 18 Jahre 55–75 €/Monat

Übrigens: Ab etwa 10 Jahren lohnt es sich von einem wöchentlichen Rythmus zu einem monatlichen Rythmus zu wechseln, da Kinder ab diesem Alter langfristiger denken können.

Ist Taschengeld Pflicht?

Nein, in Deutschland gibt es keine rechtliche Pflicht, Taschengeld zu zahlen. Eltern entscheiden selbst, ob, ab wann und wie viel Geld ihr Kind bekommt.  Eltern sollten die Summe immer an ihre individuelle Situation anpassen — zum Beispiel an die eigene finanzielle Lage.

Was ist das Budgetgeld für Jugendliche?

Ab etwa 14 Jahren ist auch ein Budgetgeld sinnvoll. Es ist neben dem Taschengeld ein zusätzlicher Betrag für bestimmte laufende Ausgaben — zum Beispiel für Kleidung oder den Handyvertrag.

Auch für das Budgetgeld hat das Deutsche Jugendinstitut (DJI) Empfehlungen veröffentlicht:

Bereich Empfehlung pro Monat
Kleidung / Schuhe 45–65 €
Essen außer Haus 25–40 €
Handy, Internet & Abos 15–25 €
Schulmaterial 5–15 €
Kosmetik / Pflege 5–15 €

Tipp: Eltern sollten Taschengeld und Budgetgeld immer getrennt halten!

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Taschengeldparagraph

Normalerweise dürfen Kinder noch nicht allein wirksame Kaufverträge abschließen. Eine Ausnahme ist der sogenannte Taschengeldparagraph: Wenn Kinder etwas mit Taschengeld kaufen, kann der Kauf trotzdem gültig sein. Was genau dabei gilt, erfährst du im Video.

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